Ich habe arbeitslosengeld bezogen obwohl ich selbs

Guten Tag,

ich habe ein riesengroßes problem, habe meinen Eltern ein Geschäft auf meinen namen eröffnet wurde dann Arbeitslos und habe mich auf dem Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und mein gewerbe aber nicht angegeben jetzt ist es soweit das sie es rausgefunden haben was kann mir passieren ??? es war kein nebengewerbe was ich angemeldet habe was kann ich tun bitte helft mir

Tja,

da kann man nicht mehr viel machen.
Wenn Sie Glück haben dann wird es nur eine Ordnungswidrigkeit, je nachdem wieviel Schaden entstanden ist. Ansonsten kann es bis zur Anzeige kommen und Gerichtsverhandlung. Ggf. können Sie sich schonmal einen guten Anwalt suchen und nun immer schön artig alles beim Amt angeben.

Ich müsste nun wissen was Sie beziehen Arbeitslosengeld I oder II.

Bei Arbeitslosengeld I bin ich überfragt.

Beim ALG II ist es meinstens der Behörde egal wer das Gewerbe führt.
Wenn das Gewerbe auf Ihren Namen ist, erzielen Sie auch die Gewinne aus dem Gewerbe, zumindest geht die Behörde davon aus.

Beim ALG II wird sämtliches Einkommen aus einer nichtselbständigen oder selbständiges Einkommen als Einkünfte erfasst.

Somit wird wahrscheinlich ALG II überzahlt worden sein, diese müssen Sie dann wieder zurück zahlen.
Zudem werden dann noch Ordnungwidrigkeiten (Owig)geprüft.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einwenig weiterhelfen.

Guten Tag,

leider ein ziemlicher Schlamassel. Es droht eine Strafanzeige wegen Sozialleistungsmissbrauch. Evtl. muß zusätzlich das ALG zurückgezahlt werden.

Bitte umgehend der Behörde den Sachverhalt erläutern d.h. das Eltern eigentlich gehört und diese das Geschäft führen. Vielleicht läßt sich dadurch noch etwas abwenden.