… ich bin seit vielen Jahren bei der Allianz privat krankenversichert, u. a. auch Krankentagegeld in Höhe von ca. 102 €/Tag. In diesem Jahr war ich schon so lange krank, dass ich Krankentageld beziehen musste, wenn auch bisher nicht für lange. Jetzt habe ich von der Allianz ein Schreiben mit einer Vertragsänderung erhalten mit der Herabsetzung des Krankentagegelds auf 80 € und einer Betragsminderung um etwa 6,50 € im Monat, gültig rückwirkend ab Okt. 2012. Darf die Versicherung einseitig den Vertrag ändern? Im Begleitschreiben steht, dass ich im Falle eines Widerrufs den Versicherungsschutz ganz verliere. Überversicherung ist m. E. ausgeschlossen.
Ich bin natürlich nicht einverstanden und möchte den Vertrag so behalten wie er ist.
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar, auch dazu, wie ich mich jetzt verhalten soll. Ich habe eine Frist von 14 Tagen.
Hallo gbruno
da kann ich dir leider nicht helfen,
da musst du wahrscheinlich zu einem Anwalt
tut mir Leid
mfg
Erich
Hallo Gbruno,
einseitige Vertragsänderungen sind nicht möglich, außer Sie verdienen längerfristig weniger Geld. Kurzfriistig also ein paar Monate zählen da nicht.
Ich würde dagegen u.U. wenn gar nichts hilft einen Fachanwalt fürs Versicherungsrecht einschalten (innerhalb der frist). Der Ombudsmann brauchte bei mir für eine dann negative Antwort 14 Monate.
MfG -Leo!
Hallo gbruno,
womit hat die Allianz das begründet???
Es muß eine Begründung angegeben werden, leider hat die Allianz schon mehr von diesen Dingen gerissen.
Mein Tipp, wenn keine Begründung drin steht, sich sofort eine schriftlich einzufordern.
Sofort einen Widerspruch ein legen, und wie ich die Allianz kenne, einen Anwalt einschalten.
die Zähnen mit der Zusatzversicherung meiner Freundin mußten danach ganz bezahlt werden, und es war ein Betrag über mehrere Tausend Euro.
Rechtens kann so etwas nicht sein.
LG
glaub nicht alles
Danke für die Auskunft. Die Allianz hat keine Begründung gegeben. Ich werde heute mal telefonisch nachfragen, was das bedeuten soll, außerdem Widerspruch - nicht WIDERRUF, denn dann verliere ich meinen Versicherungsschutz - einlegen, per Einschreiben mit Rückschein. Ich hoffe, dass das fürs Erste reicht.
Grüße
gbruno
Am besten in die Versicherungsbedingungen schauen - darin steht wahrscheinlich:
„Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen, …“
Wenn das Krankentagegeld ebenso (unverändert) „seit vielen Jahren“ bei der Allianz versichert ist, sehe ich diesen nicht als Weg an.
Ich würde empfehlen, einen gewitzten Versicherungsberater wie Herrn Kliem oder Herrn Hennig zu konsultieren (beide im Netz leicht zu finden), und auf das Schreiben der Versicherung nur mit Anwaltshilfe reagieren, den ggf. kommt die Kündigung - ob rechtswirksam oder nicht, ist den meisten Unternehmen erst einmal egal.
Auch die Beraterhaftung sollte im Problemfall genauer betrachtet werden.
Hallo, Bruno,
das ist sehr seltsam. Hast Du vielleicht nur eine Zusatzversicherung dort? Wenn man in der PKV vollversichert ist, und beim gleichen Versicherer ein Tagegeld hat, ist das Tagegeld nicht durch den Versicherer kündbar. Auf diese Möglichkeit verzichtet die ganze PKV-Branche. Eine Reduzierung wäre insofern eine Teilkündigung. Ansonsten käme eine Reduzierung noch in Betracht, wenn das Einkommen niedriger wäre, als abgesichert. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.
Ich kann daher nur vermuten, die Allianz versucht es einfach mal. Verweise doch einfach auf den § 14 der AVB/KK, wo das eindeutig geregelt ist.
Weitere interessante Daten findet man übrigens unter
www.pkv-netz.com/aktuell.htm
Ich denke, das wird Dir helfen.
Liebe Grüße
Michael Rischer
www.pkv-netz.com
Hallo,
sorry das ich erst jetzt Antworte, aber ich war Krank.
Der Widerspruch begründet sich auf den Brief von der Allianz, nicht auf dem Vertrag. Das muß man natürlich rein schreiben.
Hiermit lege ich einen Widerspruch zu Ihrem Brief vom… ein. Ihre Angaben sind nicht Begründet, und somit Haltlos.
Ich bin mit der von Ihrer Seite geänderten Vertrag selbstverständlich nicht einverstanden.
Bitte Überweisen Sie mir das noch Aufstehende Geld bin 14 Zage, da ich sonst einen Anwalt einschalten werde.
NICHT ANRUFEN UND VORWARNEN.
Hoffe ich konnte helfen, für ein Dankes Stern auf dieser Seite bedanke ich mich auch.
LG
glaub nicht alles
leider nicht auf dem laufenden aber so etwas ist immer für die verbraucherzentralen interesant wende dich doch bitte an die ,hoffe ihr habt eine vor ort.mit freundlichen grüßen gertrud perlewitz