Ich habe Bußgeld überweisen, darf ich Einspruch oder Widersprucheinlegen

Hallo Zusammen,
Ich habe ein Bußgeldbescheid per Post erhalten und habe ich überweisen. Ich möchte wissen ob ich noch das Recht/ die Möglichkeit habe einen Einspruch einzulegen.
Ich bitte um Unterstützung
Ich bedanke mich im Voraus!
MFG

Hallo!

Ja, darfst Du (warum auch immer).

Eine Zahlung ist juristisch kein Einspruchsverzicht. Allerdings gibt es eine Einspruchsfrist, die muss man noch einhalten können.

MfG
duck313

Salut Carthage,

long time no read!

Zu allererst bitte klären, ob es sich tatsächlich schon um einen Bußgeldbescheid handelt oder um eine Anhörung mit Angebot eines Verwarnungsgeldes (= „Knöllchen“); das ist z.B. bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr das erste, was per Post kommt. Wenn das der Fall ist, ist die Sache mit der Bezahlung erledigt, und es gibt kein Rechtsmittel mehr.

Schöne Grüße

MM

nicht, wenn es sich um eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld gehandelt hat - dann ist der Fall erledigt.
(s. @Aprilfrisch)

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Schreibe beim Einspruch:
Zahlung erfolgte aconto.

und was soll das bringen?
wenn jemand nach Zahlung eines Bußgeldes, also nach Bußgeldbescheid, zahlt und dann Einspruch einlegt, wird der Betrag kassenrechtlich ausgebucht (die Sollstellung storniert) und der Betrag zurückgeschickt.

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