… vor zwei Jahren gestorben. die Mutter hat nur zwei von fünf Kindern danach das Sparbuch aufgeteilt. dabei war eine Sparkassenangestellte und eine Zeugin vor Ort. dann ein Jahr später ist auch unsere Mutter verstorben. jetzt frage ich. eine andere Schwester klagt nun ihren Erbanteil ein. Kann sie trotzdem von diesem Sparbuch noch Geld zurückverlangen? Es gibt aber kein Testament. Unsere Mutter wollte es so. Hat die andere Schwester nun Erfolg beim Einklagen?
Aus der etwas knappen Info folgere ich:
Offenbar ist die gesetzliche Erbfolge zugunsten der Witwe und den fünf Kindern eingetreten, und es ist eine wirksame Erbauseinandersetzung unter allen Erben nicht erfolgt. Die stattgefundene „Aufteilung“ ist ohne rechtliche Wirkung; eine wirksame steht also noch aus. Ergebnis: Die nichtbedachten Drei können ihre Beteilung noch verlangen. Auf den seinerzeitigen Willen der Mutter kommt es m.E. nicht an. Sie konnte nur ihren Anteil eigenmächtig „verteilen“ bzw. verschenken.