Ich habe das Boafeng BF-888S

Auf welche Frequenzen muss ich das Programmieren, damit es in Deutschland funktioniert?

Hallo,

das hängt davon ab was du damit machen willst. Als Amateurfunker solltest du das wissen, für freie Funkdienste wie PMR und LPD ist das Gerät nicht erlaubt.

Gruss

Hi…

Auf welche Frequenzen muss ich das Programmieren, damit es in
Deutschland funktioniert?

Das Gerät funktioniert technisch in DL genausogut wie überall anders, aber:
Es eignet sich nur für den Frequenzbereich 400-470 MHz. Darin liegen zwar die allgemein freigegebenen Frequenzbereiche für LPD und PMR, aber da das Gerät fähig ist, die dafür jeweils zulässige Leistung deutlich zu überschreiten, darf es nach meiner Kenntnis der Rechtslage auch auf diesen Frequenzen nur von lizensierten Funkamateuren betrieben werden.

genumi

Hi

Nicht ganz richtig.
Es darf von jedermann zum Empfang genutzt werden.
Von Lizensierten Funkamateuren darf es auf den von Dir genannten Frequenzen auch nicht zum Senden benutzt werden, Auf diesen Frequenzen dürfen ausschließlich zugelassene LPD bzw PMR Geräte zum Senden benutzt werden, selbst lizensierte Funkamateure machen da keine Ausnahme.
Diese dürfen das Gerät aber auf den für Amateurfunk freigegebenen Frequenzen nutzen, der bereich geht von 430 bis 440 Mhz.
Wer keine Lizenz besitzt darf das Gerät auf keinen Frequenzen als Sender betreiben, sondern wie eingangs schon erwähnt nur zum Empfang.

Hallo zusammen,

Wer keine Lizenz besitzt darf das Gerät auf keinen Frequenzen
als Sender betreiben, sondern wie eingangs schon erwähnt nur
zum Empfang.

Selbst das bezweifele ich, lasse mich aber gerne schlauer machen: Zumindest früher war es so, dass Geräte, die senden können, nicht von Personen betrieben werden dürfen, denen das Senden mit diesem Gerät nicht erlaubt war - auch nicht zum Empfang. Den genauen Text aus dem Gesetz kenne ich nicht, aber es wird auch so hinreichend korrekt und verständlich sein.

Beispiel: Ich darf (durfte?) meine Amateurfunkstation nicht unüberwacht betriebsbereit lassen. Jemand ohne Lizenz darf (durfte?) nicht mit meinem Auto fahren, denn dort ist ein betriebsbereites Amateurfunkgerät eingebaut.

Das Stichwort ist „betriebsbereit“: Wenn der Sender außer Betrieb gesetzt wird, gilt er nicht mehr als betriebsbereit und als Empfangsgerät darf es wieder jedermann benutzen. Es stellt sich die Frage, was als „außer Betrieb setzen“ gilt: Einfach nur Ausschalten jedenfalls nicht! Die Sendequarze (das gab’s früher) entfernen, zählt zweifellos dazu. Das Handmikrofon mit der PTT-Taste abziehen und daneben liegen lassen? Oder entfernen? Und was ist mit der Call-Taste am Gerät? Zweifelhaft, aber die Definition der Grenze interessiert hier nicht.

Aber nun bei einer Handfunke: Ich bezweifele, dass da ein „außer Betrieb setzen“ des Senders im Sinne des Gesetzgebers überhaupt möglich ist. Solange dieses Gesetz noch gilt, wäre also der Betrieb des Gerätes für nicht-Lizensierte verboten. Aber meines Wissens nach nicht der Besitz.

Ich hörte gerade vor ein paar Tagen, dass, im Gegensatz zu früher, Bootsverleiher keine Boote mit Seefunkgeräten an Personen ohne Seefunkzeugnis verleihen dürfen. Das Gesetz ist offensichtlich noch gültig und sogar eher verschärft.

Grüße, Uwe (DH4OAB)

Früher war das tatsächlich so wie Du sagt.
Aber zumindest was Amateurfunkgeräte angeht, wurde die Rechtslage vor einiger Zeit (Ich glaube es war 1995 oder so) geändert.
Heute ist es tatsächlich so, daß jeder Amateurfunkgeräte besitzen, und auch zum Empfang benutzen, und zu diesem Zweck betriebsbereit aufbauen und einschalten darf.
Lediglich das Senden ist untersagt.
Allerdings daf man nicht überall zuhören, wo man evtl Technisch könnte. Nur öffentliche Aussendungen dürfen empfangen werden.
Das betrifft eigentlich nur den CB Funk, PMR, LPD Freenet und den Amateurfunk, und natrülich Radio. Diese dürfen legal „belauscht“ werden. Auf allen anderen Frequenzen ist auch das Mithören verboten.
Mit dem oben genannten Gerät, ist mithören somit nur auf 70cm Amateurfunk, PMR und LPD möglich und legal. Die anderen oben von mir aufgezählten Funkdienste habe ich nur der Vollständigkeit halber erwähnt, die liegen außerhalb der Technischen Möglichkeiten des Gerätes.

Heute ist es tatsächlich so, daß jeder Amateurfunkgeräte
besitzen, und auch zum Empfang benutzen, und zu diesem Zweck
betriebsbereit aufbauen und einschalten darf.
Lediglich das Senden ist untersagt.

Genau genommen gilt dies nur für „neuere“ Geräte, die im Rahmen europäischer Harmonisierung mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind.
Damit wurden auch der Besitz und die Nutzung von Scannern mit dieser Kennzeichnung legal.

Allerdings daf man nicht überall zuhören, wo man evtl
Technisch könnte. Nur öffentliche Aussendungen dürfen
empfangen werden.

Die Einhaltung der Vorschriften liegt nun mehr in der Verantwortung des Besitzers/ Nutzers.
Die staatliche Überwachung und der Nachweis von missbräuchlicher Nutzung ist allerdings deutlich schwieriger geworden. Das hat Vor- und Nachteile.
M.E. überwiegen aber die Vorteile deutlich.