Hallo Gero…
ich wollte damit drauf hinweisen, dass nach Möglichkeit die Frage in einen allgemeineren Kontext gepackt wird, wenn es zu speziell wird.
Denn vor einiger Zeit kam heraus *Diskussion im Recht und Steuerboard* dass es eine recht unerlaubte Handlung ist, wenn eine Rechtsberatung von unauthorisierten Menschen durchgeführt wird.
Und es darf nur Rechtsberatung durchgeführt werden von denen, die dafür Geld bekommen und ihr fachliches Wissen durch eine Prüfung nachgewiesen haben.
Kein Geld= strafbar
keine Prüfung = strafbar
Und insoweit wollte ich es nur ins Brett aufgenommen wissen…
Und im Versicherungsgewerbe dürfen wir beraten, aber nur wenn wir das Ziel eines Verkaufes beabsichtigen…
und den hier nachzuweisen dürfte schwer fallen…
Guten Rutsch
Marco
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Und im Versicherungsgewerbe dürfen wir beraten, aber nur wenn
wir das Ziel eines Verkaufes beabsichtigen…
und den hier nachzuweisen dürfte schwer fallen…
Hallo Marco, vielleicht schreibst Du das einfach so deutlich hin:
z.B.:
Die Antworten in diesem Brett werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben, aber sie ersetzen keine Rechtsberatung.
Dann kann sich auch niemand beschweren. Es ist nämlich schon manchmal ein schmaler Grat, zumal sich hier viele mit ihren Antworten nicht als Betroffene melden, die ähnliche Erfahrung haben, sondern durchaus als Fachleute, die beruflich damit zu haben, das könnte mancher Hilfesuchende falsch verstehen.