Ich hatte ein Autounfall , aber andere Autofahrer kein gültiges Fahrerlaubnis hat. Er
hat das Auto von bekannten geliehen. Wie verhält sich Versicherung. Polizei vor Ort
hat mich als Unfallverursacher eingestuft. ich bin damit nicht einverstanden und die
35 € habe ich nicht bezahlt. Nach meine Meinung, andere ist auch Mitschuld, da er
rücksichtslos und zu schnell in die Kreuzung gefahren ist. Welche Versicherung
bezahlt den Schaden für mein und anderer Fahzeug.
Hallo,
also wenn der andere ohne Führerschein gefahren ist und das Auto von einem Bekannten geliehen wurde, dann zahlt dessen Versicherung nicht, weil grob fahrlässig gehandelt wurde. Wer aber letztendlich für den Schaden aufkommt, kann ich nicht sagen (normalerweise zahlt die gegnerische Versicherung und fordert dann das Geld vom Versicherungsnehmer zurück). Am besten wäre es, über einen Anwalt zu gehen falls du einen Verkehrsrechtschutz hast.
Mehr kann ich leider nicht helfen…
Gruß,
Micha
Hallo,
ich kann Ihnen nur dringend empfehlen einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihre Interessen vertritt. Sollten Sie noch keine Rechtschutzversicherung besitzen vergleichen Sie doch einfach mal auf unserer Homepage http://www.saw-assekuranz.de/rechtsschutzversicherun… wieviel eine Verkehrsrechtsschutz kostet. Die würde Ihnen zwar jetzt nicht mehr helfen aber dafür in Zukunft.
MfG
Stephan Brückner
Hallo!
Die Polizei behält meistens Recht, was den Schuldigen angeht. Du hast den Hergang leider nicht geschildert, ich vermute, Du bist in eine gleichrangige Kreuzung gefahren und der von rechts Kommende hat Dich gerammt. Dann bist Du erst einmal Schuld. Evtl. lässt sich mit einem Rechtsanwalt (Verkehrsrecht) eine Teilschuld beim Gegner durchsetzen, wenn er wirklich, wie Du sagst zu schnell gewesen ist.
Einzig der Fakt, dass der Gegner keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte macht ihn des Unfalles nicht schuldig. Wohl aber einiger anderer Dinge, aber das hilft Dir nicht.
Den Schaden am fremden Fahrzeug übernimmt Deine KFZ-Haftpflichtversicherung. Deine Versicherung wird sich auch mit dem Gegner auseinandersetzen wegen des Führerscheins. Denke also daran, Deiner Gesellschaft mitzuteilen, dass der Gegner Deiner Meinung nach zu schnell und ohne Führerschein unterwegs war.
Den Schaden an Deinem Fahrzeug übernimmt Deine ggf. vorhandene Vollkaskoversicherung. Sollte der Gegner eine Teilschuld zugesprochen bekommen, würde seine KFZ-Haftpflicht für den anteiligen Schaden aufkommen, Deine Vollkaskoversicherung ersetzt den Rest.
Grüße!
Steve.
Du gibts das alles so bei deiner eigenen Haftpflichtvers. an. Diese wird sich um alles weitere kümmern. Sollte es die Sach- und Rechtslage hergeben, dem Anderen eine Mitschuld zuzusprechen, dann wird die Haftpfl. das tun.
Ruf´ die einfach an - dafür sind die da.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
wenn Sie und der Andere sich nicht einig sind wer Unfallverursacher ist, dann werden sich die beiden Versicherungen darum streiten. Sie müssen den Unfall schriftlich schildern, also schreiben was genau passiert ist und an Ihre Versicherung schicken. Dann werden bestimmt Gutachter kommen, die sich das ganze anschauen und dann wird entschieden wer Schuld ist.
Gruß
Vita