Ich habe ein EFH mit ELW, die als Büro vermietet

ist. Kostenansatz für Steuer entspr. Anteil der ELW an Gesamtfläche 23,1%. Bei direkt der ELW zuzuordnenden Kosten Ansatz 100%. Nunmehr habe ich Zaunanlage (Toreinfahrt; Eingangspforte; Zaunfelder)zu 50% in Steuererklärung angesetzt, da Carport zu 50% vom Mieter genutzt wird, die Eingangspforte vom Vermieter und Mieter gleichermaßen genutzt wird und die erhöhte Sicherheit durch die Zaunfelder beiden Parteien zugute kommt. Finanzamt will nur 23,1% der Kosten akzeptieren und diese nicht als Erhaltungsaufwand, obwohl unter der Grenze von € 4.000,00 liegend, behandeln, sondern über 10 Jahre abschreiben. Ist das korrekt? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

Hallo,
ich verstehe Ihre Frage nicht. Vermutlich fehlt am Anfang Ihres Textes einige Worte.
MfG
Kley

Oh, sorry,
es fehlt eigentlich nur der Text der Überschrift, d.h. es geht um ein EFH mit ELW, die als Büro vermietet ist …

Danke für den Hinweis

Hallo,
die Aufteilung auch die Abschreibung ist meiner Meinung nach korrekt. Wie kommt da FA auf einen Zeitraum von 10 Jahren? Ich habe bezüglich Einfriedungen in der Literatur Abschreibungsraten wie beim Gebäude gefunden.
MfG
Kley