… möchte diese komplett möbliert vorrangig an Studenten vermieten. Dabei kann es vorkommen, dass mal für 1 Woche oder mal für 4 Monate und dann wieder wöchentlich vermietet wird. Aber auch ich möchte für eine Weile selbst in meine Wohnung wohnen. Was muss ich alles beachten? Welche Genehmigungen sind erforderlich? Für Ihre Bemühungen und Antwort im Voraus dankend verbleibe ich mit den besten Grüßen.
auf einen solchen Hick-Hack würde ich mich als Mieter nicht einlassen.
Kommst du nicht besser, wenn du die Wohnung komplett vermietest und für die wenige Zeit du du an diesem Ort auch sein willst, dir selbst was suchst - ein Pension z.Bsp.
Das erleichtert das Vermieten kolosal und hält den Streß in Grenzen.
Viel Erfolg
Vielen Dank für die zügige Antwort, doch hierbei geht es um eine Bekannte, die das genauso fabrizieren möchte (um es nicht unnötig komplizeirt zu machen, hatte ich es auf mich bezogen)und mich um Rat fragt, doch leider habe ich, was diesen speziellen Fall angeht, überhaupt keine Ahnung. Sie hält auch rigoros an dieser Idee fest und möchte diese definitiv so umsetzen. Welche Genehmigungen man dafür benötigt, entzieht sich leider meiner Kenntnis, ich könnte mir nur vorstellen, dass u. U. ein Antrag auf Umnutzung oder ähnliches erforderlich ist oder was meinen Sie?
Na dann viel Spaß bei den Abrechnungen zu den Betriebskosten.
Ich glaube dafür braucht man keine Genehmigungen.
Nur eine sehr exakte Buchführung.
Du kannst mit deinem Eigentum machen was du wilst.
Ich kann euch allerdings vesprechen, dieses Modell wird sich nicht lange halten. Mieter suchen, Wohnung übergeben, Wohnung abnehmen, und das ständig,wenn nicht sogar wochenweise, völlig verrückt.
Viel Spaß und Erfolg