Ich habe eine 3-monatige Kündigungsfrist

… Kann ich dann auch zum 15. des Monats kündigen?

Hallöchen, eine Frage :smile: :

ich habe eine 3-monatige Kündigungsfrist. In meinem Arbeitsvertrag steht nur der folg. Satz: „Es gilt die dreimonatige Kündigungsfrist“.

Ich würde gerne mein Arbeitsverhältnis zum 15. des Monats kündigen (also zum 15. Mai). Ist das möglich oder geht es nur zum Ende des Monats (also aktuell zum 1. Mai oder nächsten Monat zum 1. Juni)

Wie gesagt, in meinem Vertrag steht nichts drin, außer der oben angeführte Satz.

Danke für Eure Hilfe!

Viele Grüße Philipp

Hallo,
auch wenn nichts Anderes im Vertrag steht, immer
auf einen vollen Monat kündigen. Wenn Du zum 15. kündigst,freut sich Dein Arbeitgeber. Wer bezahlt dann
bis Monatsende???
Warum eigentlich 3 Monate Kündigungsfrist. Wie lange warst Du denn in der Firma, hast Du eine leitende Stellung.
Ansonsten gilt nämlich die gesetzliche Kündigungsfrist.
Gruß

Auch hallo,
die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt also 3 Monate zum 15. oder Ende eines Kalendermonats.
Gruss
cress

Hallo Philipp,
eine 3-monatige Kündigunsfrist gilt immer zum Monatsende. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber doch auf die von Ihnen gewünschte Verkürzung der Kündigungsfrist an. Er wird Ihnen keine Steine in den Weg legen und Sie sicher früher aus dem Vertrag entlassen.
Viele Grüße

Hmmmm, das ist eine schwierige Frage. Wenn nichts von Monatsende im Vertrag steht, muss auch der 15. möglich sein. Die Frage ist, gibt es Tarifverträge, Arbeitsordnungen oder Betriebsvereinbarungen, die etwas anderes regeln? Die gesetzlich verlängerte Kündigungsfrist gilt immer nur für den Arbeitgeber, für den Arbeitnehmer gilt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Vertraglich kann aber etwas anderes vereinbart werden. Bei dem o.g. Satz würde ich sagen, dass das in diesem Fall so ist, d.h. auch der Arbeitnehmer muss 3 Monate einhalten. Da aber das Enddatum nicht genannt ist ("…3 Monate zum Monatsende") muss im Prinzip auch der 15. möglich sein.

Hallo,

tut mir leid, weiß ich nicht!
Bin kein Jurist!

Viel Erfolg
asf

Hallo,
mal überlegt, ob auch ein Aufhebungsvertrag möglich ist? Dann umgeht man jegliche Konfrontation.
Ansonsten ist im BGB als 3-monatige Kündigungsfrist meines Erachtens geregelt „zum Monatsende“