… gekündigt und mir den Betrag über das Gehalt auszahlen lassen, somit Steuern und SV geleistet. Vom Ursprungsbetrag ca. € 5000 blieben somit nur ca. € 3100 übrig. Das ist ja soweit in Ordnung, da der Sparbetrag seinerzeit vom Brutto geleistet wurde. Nun soll ich mit der EkSt-Erkl. die € 5000 nochmals versteuern, kann das sein?
Jürgen
Ja,
genau wie beim Lohn, der ja ebenfalls schon versteuert ist, werden diese Einkünfte bei der Einkommensteuererklärung angegeben, abzüglich Werbungskosten, abzüglich Sonderausgaben, ergibt die zu versteuernden Einkünfte.
Wurde über das Jahr zuviel Steuer ( vom Lohn oder Pensionskasse ect. ) einbehalten, ergibt das eine Steuererstattung oder im negativen Falle ein Steuernachzahlung für das erkärte Jahr.
Dieter
Hallo, die Besteuerung ist bereits erfolgt, damit ist der steuerpflichtige Anteil abgeführt. Wer möchte denn nun, dass die 5000,- nochmals zur Steuer herangezogen werden? Bitte genau erfragen, ob der Betrag nur angegeben werden soll oder tatsächlich der Besteuerung zugeführt wird. Gruß Conifere
HALLO, DEIN TEXT BEGINNT MIT !..GEKÜNDIGT UND MIT …
HIER FEHLT MIR DIE GANZE GESCHICHTE.
GRUSS H
Hallo H.,
darüber teht lediglich der Text der Betreff-Zeile „Ich habe eine betriebliche Pensionskasegekündigt…“
Gruss,
Jürgen
HALLO, DEIN TEXT BEGINNT MIT !..GEKÜNDIGT UND MIT …
HIER FEHLT MIR DIE GANZE GESCHICHTE.GRUSS H
So, noch mal ohne Vertipper.
Wie gesagt, darüber steht lediglich die Betreff-Zeile.
HALLO, DEIN TEXT BEGINNT MIT !..GEKÜNDIGT UND MIT …
HIER FEHLT MIR DIE GANZE GESCHICHTE.GRUSS H
HALLO, SO RICHTIG VERSTEHE ICH DEN ZUSAMMENHANG NICHT.
WENN DEIN ARBEIGEBER FÜR DICH EINE ALTERSVORSORGEMASSNAHME IN FORM EINER BETRIEBLICHEN PENSIONSKASSE BILDET; WIESO KANNST DANN D U DIESE
ALTERSVERSORGUNG KÜNDIGEN ???
ODER IST ES SO, DASS MONATLICH VON DEINM GEHALT/LOHN
EIN BETRAG IN DIE PENSIONSKASSE GEZAHTL WURDE ODER
HAT DIE ZAHLUNG NUR DER ARBEITGEBER VORGENOMMEN ??
AN DIESER NAHTSTELLE ERGEBEN SICH DIE KONSEQUENZEN.
VIELLEICHT GIBST NOCHMAL BESCHEID.
GRUSS
HELMUT
Guten Morgen Helmut,
Von meinem Brotto-Einkommen wurden vom Arbeitgeber monatlich EUR 60,00 in eine Pensionskasse gezahlt, also vor Steuer vom Brutto geleistet.
In Absprache mit dem Arbeitgeber wurde dieser Vertrag gekündigt und mir die Sparsumme über das Gehalt (brutto) ausgezahlt. Das wurde damit versteuert und die Soz.-Abgaben wurden geleistet. Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden. Somit blieben netto die besagten ca. EUR 3100 übrig. Nun soll ich mit der EkSt-Erkl. 2011 aber die EUR 5000 nochmal voll versteuern und da verstehe ich den Sachverhalt nicht…
Grüsse,
Jürgen, Tel. 0174 983 0513
HALLO, MIR IST DA ETWAS NOCH UNKLAR. W E R SAGT
ODER SCHREIBT DIR, DASS DU BEI DEINER EST-ERKLÄRUNG
NOCHMAL DIESEN BETRAG VERSTEUERN SOLLST. UNGEACHTET
DEINER RÜCKANTWORT; KANN ICH JETZHT SCHON FESTSTELLEN
DAS ES FÜR DIE AUSZAHLUNG KEINE 2malige BESTEUERUNG
GEBEN KANN. ABER VIELLEICHT WEISS ICH MEHR DAZU, WENN MIR
DEINE ANTWORT VORLIEGT.
GRUSS HELMUT
Moin Moin.
Diese Aussage kommt von der Steuerberaterin, die die Erklärung vorbereitet hat und sich nach eigener Aussage von der Richtigkeit überzeugt hat.
Sie ist zwar auch der Meinung, dass das ungerecht ist, aber geltender Rechtsprechung entspricht.
Ich überlege gerade, in dieser Angelegenheit einen Steuerfachanwalt zu konsultieren. Das wird das gescheiteste sein.
Schönes Wochenende und Grüsse aus Nordhessen,
Jürgen
HALLO UND GUTEN ABEND, BEI DEINER SCHILDERUNG GIBT
ES AN IRGENDEINER STELLE EIN VERSTÄNNISPROBLEM.
SO WIE DU DEN SACHVERHALT SCHILDERST UND ICH IHN VERSTEHE: (ich habe wie folgt verstanden: du hast
den vertrag der pension selbst gekündigt und hast
deshalb eine EINMALzahlung erhalten. Diese Einmalzahlung wurde in einem normalen Monat als
Arbeitnehmer (der du warst und bist) NACH Lohnsteuerabzug und Sozialversicherungsabzug
in der Steuerklasse 1 ??? mit deinem Monatsgehalt
zusammen abgerechnet.
Wenn das so gewesen ist, dann wurde die EINMALzahlung
ja bereits der EINKOMMENSTEUR (hier über die LOST)
und der Sozialversicherung unterzogen.
In diesem Fall gibt es KEINE zweite anzurechnende
Einkommensteuer.
Selbstverständlich wird in der EST-ERKLÄRUNG der
BRUTTOBETRAG der EINMALZAHLUNG separat eingetragen,
aber …gegen das verbleibende zu versteuernde
Einkommen,einschließlich der Einmalzahlung und diverser
Abzugsbeträge wie Krankenkasse, Pflegeversicherung,
Rentenversicherung, evtl. Werbungskosten und Sonderausgaben wird doch die einbehaltene GESAMTE
LOHNSTEUER im Kalenderjahr dagegen gerechnet., so
dass es dadurch auch nicht zum doppelten Steuerabzug
kommt.
Warum du mit deiner Angelegenheit zum Steuerberater
gehen musst, der dich mit einer netten Rechnung
abkassiert verstehe ich nicht ganz. Es sei, du hast
viele außergewöhnliche Einkommen im Kalenderjahr 2011 gehabt und oder außergewöhnliche Abzugssituationen
für Werbungskosen, Sonderausgaben und Aussergewöhnliche
Belastungen gehabt.
Ansonsten kannst du das Formular auch gut selbst
ausfüllen und dir helfen lassen, wo du nicht ganz
sachkundig bist.
Wenn du dann den Einkommensteuerbescheid für 2011 mit
oder ohne Steuerberaterhilfe erhälst und da was nach
deiner Meinung nicht ok ist, so hast du das Recht
Einspruch einzulegen.
So wie ich es nach den Informationen einschätze, gibt
es eher einer Verständigungsproblem oder deine STB
soll den Beruf wechseln.
Ich bin auch gerne bereit, wenn du es möchtest, dir
weiterhin zur Seite zu stehen.
In ca. 30 Jahren prkatische Erfahrung und viel
Fachliteratur lesend, kommt mir die von dir geschilderte Angelegenheit sehr eigenartig vor.
Liebe Grüsse Helmut
Diese Aussage kommt von der Steuerberaterin, die die Erklärung
vorbereitet hat und sich nach eigener Aussage von der
Richtigkeit überzeugt hat.
Sie ist zwar auch der Meinung, dass das ungerecht ist, aber
geltender Rechtsprechung entspricht.
Ich überlege gerade, in dieser Angelegenheit einen
Steuerfachanwalt zu konsultieren. Das wird das gescheiteste
sein.
Schönes Wochenende und Grüsse aus Nordhessen,
Jürgen
HALLO JÜRGEN, da stimmt irgendetwas nicht in der Darstellung oder im Verständnis. Ein doppelte Steuer
für eine Sonderzahlung ganz gleich welcher Art gibt
es nicht. Das wäre doch mehr als eigenartig und ergibt
auch keinen Sinn. Ich tippe eher auf ein Verständigungsproblem. Denn, in der Steuererklärung
für 2011 wird diese Zahlung sep. dargestellt aber auch
der Abzug per losteuer dagegengerechnet.
Vielleicht sollte ich mich bei dir melden.
Gruss helmut
Moin Helmut,
Ich sehe die Sache, unbedarft wie ich bin, absolut genauso wie Du. Ich lasse das jetzt erst einmal so laufen und warte den Steuerbescheid ab, dann sehen wir weiter.
Erst einmal vielen Dank für Deine Ausführungen.
Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende,
Jürgen
HALLO JÜRGEN; EINE WEISE ENTSCHEIDUNG. WENN DU DEN
BESCHEID VORLIEGEN HAST KANNST DU DICH JA NOCHMAL MELDEN. DANN KANN GEPRÜFT WERDEN ANHAND DER KONKRETEN DATEN WAS RICHTIG ODER FALSCH IST.
BIS BALD HELMUT