Ich habe eine frage in bezug aufs kindergeld im au

Guten Tag,(tema-kindergeldrueckzahlungsforderung)
ich hab so meine probleme(wie viele:::smile:mit der buerokratie und papierkram,und hab deswegen die dinge immer so laufen lassen,ohne zu wissen wohin, und jetzt hab ich ein ziemliches problem.
ich bestreite meinen lebensunterhalt mit teater und musik und bin sozusagen „fahrendes volk“.mein hauptwohnsitz war bisher immer deutschland,meine tochter geht jedoch in spanien zur schule und ich bekam kindergeld fuer sie(was ich auch sehr noetig habe, bei meinem verdienst).nachdem sie ja deutsche und nicht spanierin ist habe ich auch keinen anspruch auf spanische unterstuetzung(gibts auch kaum).ich machte dann eine nachfrage auf dem meldeamt(unwissend der sachlage)die schalteten dann das kinderamt ein,die somit feststellten das ds kind in spanien zur schule geht und meldeten mich rueckwirkend ab und nun soll ich 8000 euro zurueckzahlen.die forderung kam zu meinem vater,der sie (auf ratschlag eines anwalts) mit auf unbekannt verzogen zurueckschickte.fuer mich is es schon ein problem mich ueber die runden zu schlagen ohne das kindergeld,geschweige denn eine solche summe zurueckzuzahlen,die meinen jahresverdienst bei weitem uebersteigt.welche moeglichkeiten habe ich,damit die forderung eingestellt wird?und habe ich irgendeinen anspruch auf kndergeld?gibt es sonst irgendeine hilfe fuer alleinerziehende muetter im ausland?weil ich keine ahnung habe,wie ich mich jetzt am besten verhalte,waere ich fuer hilfe sehr dankbar!
mit freundlichen gruessen

andrea

Diesen Fall kenne ich leider nicht…nach meiner Meinung(die sich aber,entgegengesetzt unserer Bürokratie,aus Logik bildet),müsstest du für deine Tochter auch weiterhin Kindergeld bekommen,auch wenn du zur Zeit in Spanien lebst.
Aber das Beste wird sein,du beantragst Beratungshilfe und läßt dich (dann kostenlos) von einem guten Sozialrechtsanwalt beraten.
Wenn du einen Beratungsschein hast(den bekommst du normalerweise bei deinem Einkommen bei dem Amtsgericht,wo das Amt ist,das die Forderungen gegen dich hegt),wende dich an Rechtsanwalt Thomas Kautschke in 51674 Wiehl…er hat eine sehr gute Fachkompetenz,kann diese deutschen bürokratischen Ungerechtigkeiten nicht haben,und er ist ein absoluter Wadenbeißer.
Viel Glück und liebe Grüße

Torsten

Hallo Andrea,

es ist egal, welche Nationalität Deine Tochter hat, denn die Eltern haben Anspruch auf Kindergeld. Hier die Kriterien, die einen Anspruch geltend machen:
„Grundsätzlich kann Kindergeld erhalten, wer Deutscher ist und in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Wenn die Eltern in Deutschland ihren Wohnsitz haben, aber im Ausland beschäftigt sind (Grenzgänger) gilt das Kindergeldrecht des Beschäftigungsstaates (Ausnahme Schweiz aufgrund eines bilateralen Abkommens: Solange ein versicherungspflichtig beschäftigter Elternteil in Deutschland lebt wird das Kindergeld diesem gezahlt). Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (sowie Norweger, Isländer und Schweizer), die in Deutschland wohnen, können dagegen Kindergeld auch unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus beantragen.“ (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld)

Aus meiner Sicht ist also nur die Frage „Warst Du die ganze Zeit einkommenssteuerpflichtig in Deutschland?“ entscheidend, ob Du Anspruch hattest oder nicht.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Deutsche im Ausland sind mir nicht bekannt, aber ich kenne mich da auch nicht aus. Arbeitslosengeld 2 könnte vielleicht bei Dir greifen, aber dafür musst Du in Deutschland Deinen Wohnsitz haben:
"Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige)."

Da Du offensichtlich Künstlerin bist (Musik/Theater), stellt sich mir die Frage, ob Du vielleicht durch irgendwelche Förderungsprogramme von privaten Organisationen unterstützt werden könntest.

Mehr fällt mir dazu leider nicht. Ich wünsche Dir viel Erfolg im Kampf gegen die Familienkasse. Immer schön hartnäckig bleiben, kann ich Dir nur empfehlen. Und auf Papierkram kannst Du Dich jetzt schon einstellen. Da habe ich schon so meine eigenen Erfahrungen gemacht … :frowning:

Grüße aus Deutschland!

Dany

Liebe Andrea,

man sagt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Um Kindergeld im Ausland zu erhalten müssen folgende Voraussetzungen bestehen:

Für die erziehungsberechtigte Person und deren Kinder wo Kindergeld beantragt wird oder wurde muss ein Wohnsitz in Deutschland sein.

Weiter muss eine uneingschränkte Steuerpflicht bestehen, d.h. man muss ein Einkommen haben, auch Arbeitslosengeld o.ä. zählt hier auch eine in D gemeldete Selbständigkeit damit erfüllt man die Kriterien der Sozialverordnung.

Und weiter muss ebenfalls eindeutig dargelegt werden, warum das Kind sofern Sie noch schulpflichtig sind nicht in Deutschland zur Schule gehen.

Sie können ja noch einen Anwalt zu Rate ziehen, aber so wie ich es weiss, müssen Sie die 8000 Euro zurück zahlen, es sind staatliche Gelder…

Mit freudl. Grüßen, S. Kirscht

Hallo Andrea,
da kann ich dir leider nicht helfen. Nach meinem Wissenstand, reicht es nicht, dass deine Tochter nur deutsche ist für den Anspruch auf Kindergeld. Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, muß man sich auch in Deutschland aufhalten, zumindest den überwiegenden Teil. Mehr weiß ich da leider nicht… Vielleicht kann dir da doch besser ein Anwalt helfen.
Als WArnung möchte ich dir nur auch gleich sagen, dass du vermutlich sogar mit einem Bußgeld rechnen musst oder sogar mit einer Strafanzeige, sofern du der Familienkasse nicht selber angezeigt hast, dass deine Tochter im Ausland lebt. Wenn die Familienkasse das selber in Erfahrung gebracht hat, könnte das sehr gut passieren.

Gruß
juliatimlea

Hi
Das Kindergeld ist immer für das

hallo!
danke fuer den tip.ich hoff ich krieg des alles irgendwie geregelt… du hast schon recht,das des geld fuers kind ist und nicht fuer meinen lebensunterhalt,allerdings hab ich als alleinerziehende auch die ganzen kosten fuer mein kind aufzubringen…ihre klassen zu bezahlen,schuhe,schulmaterialien und sonstige kosten die so anfallen.deshalb habe ich geschrieben dass es mit so schon schwer faellt meinen lebensunterhalt(fuer mich und meine tochter) zu bestreiten,geschweige denn ohne hilfe…
danke nochmal… und weisst du wielang die frist ist…?nachdem mein vater den brief ungeoeffnet zurueckgeschickt hat,habe ich also ofiziel noch gar nichts erhalten.
liebe gruesse
yuna

hey dani!

dankeschoen fuer die auskunft.was soll das denn heissen mit dem einkommenssteuerpflichtig?ich hab meine lohnsteuerkarten zugeschickt bekommen,und paar monate in den ganzen jahren auch ofiziell gearbeitet.allerdings wenig.und meine ganzen verdienste die ich einnehme,sind meistens auf die hand.sozusagen ilegal,oder?und noch eine frage… nachdem ich ne totale null bin mit dem tema.mein vater hat den schrieb zurueckgeschickt,mit auf unbekannt verzogen…soll ich des amt jetzt von hier aus anschreiben und mich mit ihnen auseinandersetzen,oder warten bis nochmal was kommt?
tausend dank und gruesse aus andaluzien(grad im moment verregnet)
ciao

es ist egal, welche Nationalität Deine Tochter hat, denn die
Eltern haben Anspruch auf Kindergeld. Hier die Kriterien, die
einen Anspruch geltend machen:
„Grundsätzlich kann Kindergeld erhalten, wer Deutscher ist und
in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder im Ausland wohnt, aber
in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Wenn
die Eltern in Deutschland ihren Wohnsitz haben, aber im
Ausland beschäftigt sind (Grenzgänger) gilt das
Kindergeldrecht des Beschäftigungsstaates (Ausnahme Schweiz
aufgrund eines bilateralen Abkommens: Solange ein
versicherungspflichtig beschäftigter Elternteil in Deutschland
lebt wird das Kindergeld diesem gezahlt).
Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (sowie Norweger, Isländer
und Schweizer), die in Deutschland wohnen, können dagegen
Kindergeld auch unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus
beantragen.“ (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld)

Aus meiner Sicht ist also nur die Frage „Warst Du die ganze
Zeit einkommenssteuerpflichtig in Deutschland?“ entscheidend,
ob Du Anspruch hattest oder nicht.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Deutsche im Ausland
sind mir nicht bekannt, aber ich kenne mich da auch nicht aus.
Arbeitslosengeld 2 könnte vielleicht bei Dir greifen, aber
dafür musst Du in Deutschland Deinen Wohnsitz haben:
"Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a
    noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
    Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige)."

Da Du offensichtlich Künstlerin bist (Musik/Theater), stellt
sich mir die Frage, ob Du vielleicht durch irgendwelche
Förderungsprogramme von privaten Organisationen unterstützt
werden könntest.

Mehr fällt mir dazu leider nicht. Ich wünsche Dir viel Erfolg
im Kampf gegen die Familienkasse. Immer schön hartnäckig
bleiben, kann ich Dir nur empfehlen. Und auf Papierkram kannst
Du Dich jetzt schon einstellen. Da habe ich schon so meine
eigenen Erfahrungen gemacht … :frowning:

Grüße aus Deutschland!

Dany

Hallo Andrea,

Erstens kann ich Dir eigentlich nur raten, dass Du reagierst, denn normalerweise gibt es Einspruchsfristen, die sonst vielleicht verstreichen würden, was sehr schlecht für Dich wäre. Aber es wäre sinnvoll einen Sachkundigen einzuschalten, denn es ist eine sehr problematische Angelegenheit und da muss man sich über alles Gedanken machen, was man wie schreibt.

Wenn Du die Lohnsteuerkarten über die Jahre immer hattest, dann warst Du ja einkommenssteuerpflichtig. Aber auf dem Gebiet kenne ich mich nicht wirklich aus.
Ich habe hier vielleicht eine interessante Sache gefunden, die Dir helfen könnte:
Einkommensteuerpflicht
Im Einkommensteuergesetz (EStG) grundgelegter Verpflichtungstatbestand, der eine Steuerpflicht auslöst. Hier lassen sich sechs Gründe nennen:

  • Unbeschränkte Steuerpflicht gilt für natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,

  • unbeschränkte Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige im Ausland, die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, sowie deren deutsche Haushaltsangehörigen. Dies betrifft insbesondere Botschaftspersonal und Militärpersonal im Ausland,

  • unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag für natürliche Personen mit keinem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, wenn deren Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90% der deutschen Einkommensteuer (ESt) unterliegen. Dies betrifft insbesondere Grenzpendler,

  • fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen. Diese Regelungergänzt die oben unter (3) genannte Grenzpendlerregelung, damit die familienmäßigen Vergünstigungen des deutschen Einkommensteuergesetzes auch für diese Gruppe von Steuerpflichten anwendbar ist,

  • beschränkte Steuerpflicht für alle natürlichen Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber inländische Einkünfte erzielen, für die nicht die 90%-Grenze von (3) greift,

  • die erweiterte beschränkte Steuerpflicht für natürliche Personen, die in ein sog. Niedrigsteuerland gezogen sind, aber noch wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland haben. Diese Regelung findet sich im Außensteuergesetz (AStG) , gilt jedoch für die Einkommensteuer.

Gruß und viel Glück! :smile:

Dany