Ich habe eine frage wen jemand lebenslanges wohnrecht hat und der besitzer pleite geht kann der Bank

Ein mann hat lebenslange wohnrecht und der besitzer ist pleite von der wohnung.die bank versteigert das wohnung kann der Mann nichts tun weil der nur 2te ranging in Grundbuch eingetragen ist muss der mann raus aus seine wohnung???
gruss
Muki

wenn der Eigentümer „pleite“ ist hat der Gläubiger, eingetragen in Rang III im Grundbuch, das Recht, den Pfand, das Haus, zu verwerten.
Dies geschieht in der regel durch eine Zwangsversteigerung.
Der Erlös wird entsprechend der Rangfolge der Eintragungen im Grundbuch verteilt.
So verfällt das Wohnrecht, welches fast immer Bankennachrangig ist ersatzlos.

danke für antwort,
Bei versteigarung hat man nicht die vorkaufrecht?das die nicht anderen mit bitten kann??
gruss
Muki

Bei einer Versteigerung hat niemand ein Vorkaufsrecht.
Der das höchste zuschlagfähige Gebot abgibt kann den Zuschlag erhalten.

Hi,
ich würde einen hierauf spezialisierten Anwalt aufsuchen … Der sollte sich das Grundbuch genau ansehen.
Gruß
Thomas

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Bei einer Versteigerung hat niemand ein Vorkaufsrecht.
Der das höchste zuschlagfähige Gebot abgibt kann den Zuschlag
erhalten.

nach der zuschlag gebot kann der neue bestizer einfach den lebenslange wohnrecht inhaber einfach heuto auf morgen raus schmeischen??

zunächst sorry für die späte Reaktion.

Gemäß meiner Kenntnis ist die Reihenfolge im Grundbuch entscheident. Wer an erster Position steht kann auch gegen den Willen anderer über das Objekt verfügen. Ggfs. muss irgendeine Art Entschädigung geleistet werden. Lebenslanges Wohnrecht ist dann wohl erst wirklich sicher, wenn es an erster Stelle steht…

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