Ich habe eine Frage zum Thema leasing

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Thema leasing:
Mein Freund ist 21 Jahre alt und möchte einen Hando Jazz leasen.
Er hat auch schon darüber mit seinen Eltern gesprochen und die haben sich dazu bereiterklärt für ihn zu bürgen. Das Thema wäre also geklärt. Meine Frage bezieht sich auf die Nahchteile beim leasen. Ich habe mit meiner Verwandschaft, die sofort Bedenken anmeldete, darüber gesprochen. Ich möchte nun wissen: gibt es eine Art Rückkaufsrecht (oder ähnliches) worauf man achten sollte?
Wie sieht das mit Schäden aus, oder Nachzahlungen bei (Verschleiß)Schäden? Müssen wir da überhaupt für aufkommen? Muss ein geleaster Wagen ein Nichtraucherauto bleiben, oder ist das Sache der Käufers? Ist eine monatliche Rate für dieses Auto von ca. 200€ in Ordnung? Was sind die Nachteile beim leasen?
Ich freue mich schon auf die Antwort
lG Katharina

Hallo Katharina,
beim Leasing ist es wie mit allen Sachen. Alleas hat Vorteile und auch Nachteile. Wichtig ist nur was man selber möchte. Zum Ersten möchte man eine Sache haben, die man nicht bar zahlen kann. Und zum Zweiten benötigt man jemanden der in Vorkasse tritt. Da kommen entweder Finanzierung oder Leasing zum Einsatz. Ein Automobilverkäufer kann Ihnen beides als Angebot rechnen und Sie entscheiden nach Ihrem vorhandenen Budget.
Beim Leasing entscheiden Sie, ob Sie zum Vertragsende ggf. das Fahrzeug kaufen wollen oder nicht. Bei „Nein“ wäre ein Kilometervertrag sinnvoll. Dort werden zum Vertragsende nur Mehr- oder Minderkilometer sowie Schäden, die nicht der normalen Abnutzung unterliegen abgerechnet. Wollen Sie am Ende kaufen wählen Sie einen Restwertvertrag. Üblicherweisen können Sie zum Ende über den Händler das Fahrzeug zum Restwert laut Vertrag kaufen. In den AGB´s von Leasinggesellschaften ist alles sehr genau beschrieben. Sie sollten diese unbedingt lesen und ggf. erklären lassen.
Nachteile? Während der Leasingzeit ist die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeuges. Man sollte mit dem Objekt auch so umgehen und es pflegen. Üblicherweise macht man es mit dem eigenen Fahrzeug ja auch. Da eine Leasinggesellschaft Eigentümerin der Sache ist dürfen die keine Optionen geben. Es gibt somit kein Vorkaufsrecht für Sie. Das wäre für die Leasinggesellschaft steuerschädlich.Andererseits hat eine Leasinggesellschaft häufig keine weiteren Kaufinteressenten und das Autohaus kann Ihnen Zugeständnisse machen.
Bei Rückgabe des Fahrzeuges bei einem Restwertvertrag zählt nur die Differenz zwischen vertraglichen Restwert und dem Verkaufserlös (Marktwert)
Schäden werden nur bei Rückgabe bei Kilometerverträgen berechnet und es gibt einschlägige Rechtsprechungen darüber, was Schäden und was normaler Verschleiß ist.
Üblicherweise lassen sich Nichtraucherfahrzeuge besser verwerten, aber gute Fahrzeugaufbereiter können hier Spuren beseitigen.
Eine Rate in Höhe von € 200,00 hört sich für solch ein Fahrzeug recht gut an. Die Höhe der Rate ist natürlich abhängig ob eine Sonderzahlung geleistet wird und wie hoch diese ausfällt. Dann hängt es von der Höhe des Nachlasses und von der Höhe des Restwertes ab.
Viele sagen Leasing ist nicht gut. Aber keiner weiß so recht warum… In erster Linie ist Leasing auch nur eine Form der Finanzierung. Leasinggesellschaften und Finanzierungsbanken kaufen ihr Geld auf dem gleichen Markt, also sind die Finanzierungskosten ähnlich. Es ist nur anders aufgebaut. Das kann Ihnen der Verkäufer auch erläutern bzw. Vergleichsrechnungen vorlegen.

Haben Sie weitere Fragen, so mailen Sie mich gerne wieder an. Ich hoffe ich kann zur richtigen Entscheidung beitragen und habe Sie nicht zu sher verwirrt.

LG

Hallo Katharina,
das ist nich so einfach zu beantworten. Leasing ist eine Miete mit einer (je nach Vertragsgestatung anschließenden) Kaufoption.
Wenn Sie also ein Auto fahren möchten und erst nach Ende der Leasingzeit entscheiden, ob sie es kaufen oder zurückgeben passt es. wenn Sie schon heute wissen, daß sie dieses Auto die nächsten 6 Jahre fahren wollen, passt es nicht.
Schäden, die sie verursachen müssen Sie selbstverständlich - im Falle der Rückgabe am Ende - wieder fachgerecht instandsetzen lassen. Normaler Verschleiß ist ok. Zum Raucherauto + Rate kann ich nichts sagen, fragen Sie doch einfach den Händler (Raucherauto) und einen zweiten Händler nach der Rate dort (Preisvergleich)
Gute Fahrt
iris

Liebe Katharina,

vielen Dank für die Anfrage, die ich mal wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe zunächst davon aus, dass Dein Freund nicht selbständig ist, also die Leasingraten auch nicht als Betriebsausgaben nutzt, denn dann gibt es noch andere Dinge zu besprechen, die letztlich nicht unbedingt nachteilig sein müssen. Also, er ist „Privatmann“ und möchte das Auto also solcher leasen.

Und er möchte das Auto bei einer Hersteller-Leasing-Gesellschaft leasen.

Nachteile bzw. Unterschiede am Vertragsende:

Üblicherweise verwenden die Herstellergesellschaften so genannte Kilometer-Verträge. Das hat den „Vorteil“, dass durch wenige Kilometer ein relativ hoher Restwert berücksichtigt werden kann. In Verbindung mit einer Anzahlung können sich daraus sehr niedrige Leasingraten ergeben, einfache Finanzmathematik. Die von Dir geschilderte Leasingrate kann also durchaus in diesen Rahmen passen.

Am Ende dieses Vertrages wird das Fahrzeug zurück gegeben und der Fall ist (meistens) erledigt. Werden Mehr-Kilometer gefahren, sind diese nachzuentrichten, Minder-Kilometer werden bis zu einer bestimmten Höhe zurückvergütet. Und dann kommen meistens die Händler und wollen noch Geld für dies und das, was vielleicht unter so genannte „Gebrauchsspuren“ fällt. Inspektionen sind peinlich genau einzuhalten, denn sonst gucken die Händler auch dort und wollen Geld.

Der Leasingnehmer haftet natürlich für den Zustand des Fahrzeuges. Es sollte schon in einem guten Pflegezustand gehalten werden. Wenn also irgendwo etwas ramponiert wird, ist das vom Leasingnehmer natürlich zu ersetzen. Ob er das mit seiner Versicherung abrechnet oder selber zahlt, ist egal. Aber der Laufleistung entsprechende Gebrauchsspuren muss er sich nicht entgegenhalten lassen, das ist das Risiko des Lieferanten, auch darüber gibt es höchstrichterliche Urteile.

Ein Rückkaufsrecht gibt es beim Leasing eigentlich nicht. Das wäre eine Kaufoption, und die widerspricht dem Leasinggedanken und dem Betriebsausgabenabzug. Hierber wäre einiges in den Leasingerlassen nachzulesen, und auch die Rechtsprechung hat sich ausgiebig darüber ausgelassen. Das Verwertungsrecht liegt also allein bei der Leasinggesellschaft, wobei diese durchaus zum Restwert an den Kunden verkaufen kann, es aber nicht muss. Und die Herstellergesellschaften haben sicher kein Interesse daran, dass der Kunde das Fahrzeug übernimmt, denn sie sind alleine Vasallen ihrer Mütter, und für die ist nur der Marktanteil interessant, also gefälligst ein Neufahrzeug für den Kunden. Es werden zwar hin und wieder Anschluss-Finanzierungen angeboten, das ist aber selten.

Der Kunde versichert das Auto üblicherweise auf eigenes Risiko, wie halt biem Kauf oder bei einer anderweitigen Finanzierung auch. Er haftet für den Zustand des Fahrzeugs wie oben beschrieben. Er haftet also nicht nur für den äußeren, sondern auch für den inneren Zustand des Fahrzeugs. Und ob er dort raucht oder nicht, kann ihm eine Leasinggesellschaft nicht vorschreiben, das ist seine (Privat-)sache. Ein „verrauchtes Auto“ ist bei einem Verkauf sicher etwas niedriger im Preis anzusetzen, aber: In verschiedenen Orten dieser Republik gibt es Firmen, die sich mit der Aufbereitung von Fahrzeugen beschäftigen, und die können auch „Raucherspuren“ wieder beseitigen, auch aus Lüftungs- und Klimaanlagen. Das kostet zwar, lohnt sich aber, weil die Kosten für diese Aktion meistens weit unter einem sonst berechneten „Preisabschlag“ liegen.

Vielleicht noch etwas zum Leasing allgemein: Es steht bei Leasing der Nutzungsgedanke im Vordergrund, nicht der Eigentumsgedanke. Leasing ist die Nutzung eines bestimmten Gegenstandes für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt. Die Fahrzeughersteller haben das Leasing hier in Deutschland für sich genutzt und mit den Möglichkeiten der oben genannten Finanzmathematik dahin degradiert, dass man für vermeintlich wenig Geld ein teures Auto fahren und fast jeder sich so etwas leisten kann.

Mir hat mal jemand gesagt „Leasing ist nur was für Leute, die kein Geld haben.“ Das ist eine völlig falsche Einschätzung, insbesondere in diesen Tagen. Denn wer heute „kein Geld“ hat, bekommt auch vielfach keinen Leasingvertrag mehr. Es sei denn vielleicht bei einer Herstellergesellschaft, bei der der Lieferant/Händler sowieso für den Bestand des Vertrages haftet, also „mit im Boot sitzt“.

Und auch die in dieser Zeit vielfach angebotenen „0-%-Finanzierungen“ sind nur Verkaufshilfen, hinter denen entsprechende Rabatte der Händler an die Finanzierungsgesellschaften stehen, denn zu verschenken hat niemand etwas. Aber es kann damit „verschleiert“ werden, denn Berechnungsgrundlage für die Leasingverträge sind immer die Listenpreise der Fahrzeughersteller. Und ob ein ausgehandelter Rabatt dann auch wirklich in voller Höhe in den Leasingvertrag eingerechnet wurde, kann der Leasingnehmer in den wenigsten Fällen exakt nachrechnen.

In diesem Sinne hoffe ich weitergeholfen zu haben und wünsche eine schöne Rest-Advents- und eine ebenso schöne Weihnachtszeit.

Mikey aus Ostwestfalen

Hallo Katharina,

zunächst vermute ich, handelt es sich um ein Fahrzeug. Dann vermute ich, dass Ihr Freund nicht selbstständig tätig ist. Falls das so seien sollte, hat man mit Leasing keine Vorteile. Ausser, dass die Rate gering ist, weil ein Restwert vereinbart wurde. Den Restwert braucht man nicht tilgen, kostet aber trotzdem Zinsen.
Aber: Am ende der Laufzeit kommt das erwachen. Dann wird das Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft. Eine Rechnung wird zu 99,9% folgen!!! Also Finger weg vom Privat Leasing. Wenn man ein Gewerbe hat sieht es etwas anders aus, aber bei KFZ Leasing immer vorsichtig sein. Grüße
Dirk Arneburg