… Unternehmer mit UST-ID habe ich Ware verkauft an ein Unternehmen in Belgien auch mit UST-ID. Die Lieferung der Ware ging an eine Adresse in Deutschland. Wie ist die Rechnung auszustellen? Mit Mehrwertsteuer oder ohne? Und ist es möglich über einen einen Ausfuhrbeleg zu dokumentieren, dass die Ware nicht in Deutschland verblieben ist, sondern ins Ausland ausgeführt wurde?
Hallo,
sorry, die Frage darf so leider nicht beantwortet werden, stell sie bitte in der allgemeinen und nicht in der „ich-Form“.
Gruß
Servus,
wenn die Ware an eine deutsche Lieferadresse gegangen ist, sind die Voraussetzungen für eine USt-freie innergemeinschaftliche Lieferung nicht erfüllt, der Umsatz ist mit der deutschen USt steuerpflichtig.
Von getürkten Frachtbriefen würde ich tunlichst die Finger lassen, es muß dann ja die ganze Fiktion einschließlich Speditionsrechnung und allem, was dran hängt, getürkt werden, und die Dokumentation beim Kunden in Belgien, auf die Du keinen Einfluß hast, muß auch dazu passen. Urkundenfälschung ist eine Sache, an der strafrechtlich viel mehr dran hängt als der Schwindel wert ist.
Wie genau der belgische Unternehmer mit der Lieferung verfahren muß, hängt davon ab, wie sein Verhältnis zu der deutschen Lieferadresse ist: Ist das ein Kunde des Belgiers, der von ihm die Ware erwirbt? In diesem Fall muß sich der Belgier beim Finanzamt Trier zur USt erfassen lassen:
Finanzamt Trier, Hubert-Neuerburgstr. 1, 54290 Trier - Telefon: 06 51 / 93 600 - Telefax: 06 51 / 93 60-34900
und die deutsche USt aus seiner Rechnung an den Endkunden abzüglich der Vorsteuer aus Deiner Rechnung dorthhin abführen.
Wenn die deutsche Lieferadresse als nichtselbständige Zweigstelle zum Unternehmen des Belgiers gehört, und diese Zweigstelle keine steuerliche Betriebsstätte ist, kann das Vorsteuervergütungsverfahren in Frage kommen.
Schöne Grüße
Martin May
Hallo,
wenn du bereits weißt, dass die Ware an eine Adresse in Deutschland ging, dann mußt Du die Lieferung mit
deutscher Umsatzsteuer berechnen.
Ansonsten brauchst du von dem Empfänger in Belgien einen Nachweis, dass die Ware auch tatsächlich nach
Belgien gelangt ist und dort der erwerbsbesteuerung
unterliegt.
viele Grüße, moni