Ich habe eine Fragen zum Thema Arbeitsrecht

Hallo zusammen!

Ich war als Paketzusteller tätig. Mir wurde am 04.11.10 Fristlos gekündigt. Begründung: Urkundenfälschung und Diebstahl. Ich war in der Zeit vom
25.10.10 - 07.11.10 Krankgeschrieben und befand mich noch in der Probezeit. Die Kündigung kann ich noch akzeptieren, aber die begründung kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe nichts gestohlen. Wie auch, ich war ja krank!

Nun meine Frage:
Kann ich mich gegen diese Kündigung wehren? Und wie?
Enstehen mir durch die Begründung erheblichere Nachteile beim Arbeitsamt als die 3 Monatige sperre?
Muß mir mein Arbeitgeber beweise aushändigen die diesen angeblichen Diebstahl beweisen bzw. kann ich sie fordern?

Vielen Dank im vorraus

Hallo The Trutzels.
Eine kleine Info vorab:
Meine Antwort stellt keinerlei Rechtsberatung dar sondern soll dir nur als kleine Hilfestellung dienen.

Eine fristlose Kündigung ist im Allgemeinen schwierig denn sie hat meist eine, von der Agentur für Arbeit verhängte, Sperrfrist von bis zu 12 Wochen zur Folge.

In der Probezeit können beide Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Eine fristlose Kündigung kann, Probezeit hin oder her, bei Vorliegen von gravierenden Gründen, außerordentlich, also ohne Einhaltung von Fristen, erfolgen.

In deinem Fall stellt sich das Ganze ein wenig schwierig dar.
Wann soll der Vorfall laut deines Arbeitgebers stattgefunden haben? Während der Zeit deiner Erkrankung? Dies wäre dann ein ziemlich fadenscheiniger Grund dich loszuwerden.
Natürlich sollte man sich gegen falsche Aussagen wehren und solch eine Anschuldigung nicht einfach hinnehmen. Schon gar nicht wenn die Aussage Urkundenfälschung und Diebstahl lautet.
Dein Arbeitgeber ist natürlich in der Beweispflicht.
Sollte er die Aussagen nicht beweisen können handelt es sich um eine sogenannte Verdachtskündigung (nicht erwiesener Verdacht.
Ich empfehle dir dringlichst dir rechtliche Beratung bzw. Beistand zu holen. (!!!)
Zum Beispiel kannst du zum zuständigen Arbeitsgericht gehen oder du suchst dir einen fachkundigen Anwalt.
Gegen die Kündigung wird dann Kündigungsschutzklage erhoben.

Vielleicht hilft dir auch dieser Link weiter --> http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arb…

Selbst wenn eine Weiterbeschäftigung nicht das oberste Ziel ist oder der Arbeitgeber unter keinen Umständen bereit ist, dich weiter zu beschäftigen, so sollte doch Folgendes erreicht werden, (schon allein um Probleme mit der zuständigen Agentur für Arbeit zu vermeiden):

Als Beendigungsdatum für das Arbeitsverhältnis wird der Termin vereinbart, zu dem der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich hätte kündigen können.

Der Arbeitgeber gibt eine Erklärung des Inhalts ab, dass er die Vorwürfe, die ihn zu der Kündigung veranlasst haben, nicht länger aufrecht erhält.

Ich hoffe ich konnte dir ein klein wenig helfen. Doch bitte bedenke–> Es handelt sich nur um meine eigene Meinung und stellt, wie bereits erwähnt, keine Rechtsberatung dar denn die genauen Zusammenhänge und Tatsachen kenne ich nicht.

Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg! Lass dich nicht so einfach unterkriegen :smile:

Perlentaucherin

Hallo,

wenn die Vorwürfe haltlos sind. dann natürlich sofort wehren. Gibt es vielleicht einen Betriebsrat ? Oder privaten Arbeitsrechtschutz ? Es kann in der Probezeit zwar relativ leicht gekündigt werden, aber diese Vorwürfe muss man unbedingt entkräften. Und wenn sie nicht zutreffen, dann ist der Kündigungsgrund und somit auch die Kündigung unwirksam. Sofort Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Wäre hier zuviel zu schreiben. Deshalb einfach nach Kündigungsschutzklage googeln.
Ach ja, der Arbeitgeber muss Dir nichts aushändigen. Sehr wohl hat er die Beweislast vor dem Arbeitsgericht…

Hallo, als erstes solltes DU zum Arbeitsgericht gegen, und gegen die Kündigung Klagen, beim Arbeitsgericht beraten Sie dich Kostenlos und geben dir Tipp wie Du weiter verfahren sollts, zum zweiten: ja Du solltest die beweise zu so genahmte Diebstahlt fordern aber am bestens durch einen Anwalt und da gegen vor gehen.

Ich hoffe dir weiter geholfen zu haben und wünsche dir Viel Glück.

Hallo,
sorry für die verzögerte Antwort.
Meine erste Gegenfrage: Wieso wollen Sie die Kündigung akzeptieren?
Die Begründung für die Kündigung ist natürlich heftig. M.E. nach kann es Ihnen passieren, dass wenn Sie sich woanders neu vorstellen, der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber nachfragt, warum Sie nur so kurz dort beschäftigt waren. Und wenn dann die Àntwort kommt, dass gestohlen und Unterschriften gefälscht worden sind, dann kommt das nicht so gut an.
Abgesehen im Zeitalter von ELENA muss soetwas mMn auch weitergeleitet werden und ist dann für alle Behörden etc. einsehbar.
Mein Tipp wäre, mit dem AG zu reden, dass Sie die Kündigung zwar annehmen, aber darauf bestehen, dass die Anschuldungen zu Unrecht sind, ruhig mit dem Hinweis darauf, dass Sie ja krank waren etc.
Ich hoffe, Ihnen etwas geholfen zu haben.

MfG

Hallo!
Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber die Beschuldigung ist sehr ernst und solche Sachen sind sehr ernst zu nehmen. wehren Sie sich doch gegen dieser Firma. Wenn Sie das nicht machen und der Andere das nicht macht, werden solche arbeitgeber es weiter mit den menschen betreiben. Gehen Sie zum Arbeitsgericht, holen Sie dort die beratung ein. ich würde in der Firma auch fragen, ob es solche fälle schon gab. wenn ja, dann prüfen Sie bei der Polizei die möglichkeit einer Anzeige wegen Verleumdung, wenn es mehrere fälle gab, treten sie gemeinsam auf! So viel ich gehört habe, darf man während der Krankheit nicht kündigen und der Arbeitgeber ist in solchem fall beweispflichtig - also, kämpfen Sie, lassen Sie das ganze nicht einfach so auf sich sitzen. Bitte alles schriftlich machen, nicht per telefonat mit irgendwelcher Personal-tussi. Viel Erfolg!!!

Hi,

Sorry das ich nicht früher gemeldet habe, hätte einiges daheim und bei die Arbeit.

Also, normal fall wäre einer Kündigungsschutz klage einzureichen bei die zuständige Arbeitsgericht, mit die behauptung das die Kündigung nicht Rechtens sei weil die Tatbestand nicht nachweissbar ist.

Leider aber, kenne ich nür das mann die zeit hat zwei wochen nach dem Kündigung, einer gegen klage einzureichen hat. Bei dir ist wahrscheinlich diese zeitraum nun rum. Also, es bleibt statt Arbeitsrechtlich, Zivilrechtlich gegen die Aussage von dein Ex Chef das du gestolen hast. Unter umständen, kann mann bewirken das die Kündigungs Grund raus genommen wird. Es könnte sogar auch das Kündigung unwirksam machen.

Hier geht das alles nür mit Rechtsanwaltliches hilfe. Mann kann auch, durch den Anwalt, Prozesskostenhilfe beantragen, und weil mann grad erwerbslos bist, hast du gute chancen das dir die Kosten ersparrt bleiben.

Trotz allem, frühzeitig die Arbeitsagentür Anmelden und die alles darüber Berichten. Schließlich sind die auch intressiert dir kein geld die Welt zu zahlen wenn woanders was zu holen ist (ex Chef)!

Sorry,

Mehr kann ich dir nicht Raten.

Woody