Der Energieversorger in Bocholt ist die BEW. Vor 5 Jahren habe ich einen Kaminofen aufgestellt und heize die Wohnung damit. Ich wollte keine Versorgung von der BEW.Die
bnaute den Gaszähler daraufhin aus. Jetzt sprach mich mein Vermieter an, ich möchte mich bitte um den Wiedereinbau bemühen. Es wurde ein Antrag gestellt. Die Antwort war:
Ich müsste erst eine Zahlung von 450,00€ leisten, dann würde ein Gaszähler eingebaut. Mit welchem Recht? Es bestehen keinerlei Forderungen gegenüber Der BEW. Ich bin auch bereit, den Einbau zu zahlen.
RE: womit wird denn nun geheizt ???
Hallo,
wenn man die Wohnung mit einer alternativen Energie heiztmbraucht man keinen
Gaszähler…denn diesen gibt es explizit nur mit einem Gasversorgungsvertrag.
Hallo!
So ganz schlau wird man aus dieser Situation nicht !
Sicherlich kann man sich vom Gasversorger abmelden, wenn man z.B. seine vorh. Gastherme nicht mehr braucht( üblich macht die aber auch Warmwasser, hier nicht ?).
Das kann man bei Strom auch so machen.
Üblich ist doch aber lediglich ein Kündigung, nicht die Abmeldung = Sperrung und Stilllegung der Versorgung !
Es kann sein der Versorger baut dann auch den Zähler aus und verlangt später für die Wiederinbetriebnahme eine Gebühr (da schaut man in deren Preis- und Gebührenliste rein).
Nur warum verlangt der Vermieter das ? Will man ausziehen, hat man gekündigt ?
Dann könnte sich der Vermieter schon fragen, wieso soll ich oder der nächste Mieter diesen Wiederanschluss bezahlen, der ja üblich unnötig wäre, eben weil sich i.d.R. niemand abmeldet.
Denn der Mieter darf den Gasanschluss seines Vermieters nicht stilllegen lassen ohne Rücksprache. Er gehört ihm ja nicht. Und wenn doch, dann müsste er auch die Kosten tragen, die später fällig sein sollten, wenn man die Versorgung wieder aufnehmen will.
MfG
duck313