Ich habe eine Unfallversicherung im April 2010 abgeschlossen. Ist dieses rechtens, dass ich diese V

Ich habe eine Unfallversicherung, die ich schon vor 10 Jahren abgeschlossen habe, ein klein wenig verändert. d.h. ein neuer Versicherungsvertrag ist zustande gekommen. Dies war am 10.4.2010
Im September hatte ich einen Unfall, es wurde jedoch abgelehnt etwas zu bezahlen. Nun hätte ich diese Versicherung gerne zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt. Leider kann ich diese nun bis zum 23.Mai 2013 nicht kündigen. Kann dieses rechtens sein, dass ein Vertrag so lange nicht gekündigt werden kann?

Kann mir jemand weiterhelfen. Im voraus herzlichen Dank für eine Antwort(en).

Hallo,

in der Tat kann das sein! Das Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass Verträge mit einer Laufzeit von MEHR als 3 Jahren zum Ende des 3. Versicherungsjahres gekündigt werden können.

Wenn der Vertrag also bis dahin oder noch länger läuft, dann ist das in der Tat der korrekte Kündigungstermin.

Nur wenn man gegen den Versicherer auf Leistung klagt, dann könnte man auch früher aus dem Vertrag. Aber das dürfte sich kaum lohnen.

Ich empfehle, sich explizit begründen zu lassen, warum keine Leistung gewährt wird. Nicht immer ist die Versicherung der böse, es kann auch eine absolut bedingungsgemäße Ablehnung sein, weil keine Leistung im Vertrag dafür vorgesehen ist.

Gruß

A. Haid

§11 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz sagt:
„Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.“

Du kannst den Vertrag jederzeit kündigen, jedoch erst zum nächsten Ablauf. Und der ist frühestens drei Jahre nach Vertragsschluss.
Wenn Du am 24.5.2010 abgeschlossen hast, kannst Du den Vertrag zum 23.5.2013 kündigen.

Ich weiß nicht, wie ich sonst noch helfen kann, eigentlich hast Du die Antwort schon mit Deiner Frage gegeben.

Grüße!
Steve.

Hallo,

entscheidend ist nicht, wie lange der Vertrag insgesamt schon läuft, sondern der Zeitpunkt der Änderung. Wenn bei dieser Änderung im April ´10 ein neue / weitere Laufzeit von 3 Jahren vereinbart wurde, ist das rechtens. Dann kann der Vertrag auch erst zu diesem Termin gekündigt werden.

Ich vermute mal, es wird sich um die Vermittlung durch einen Vers.-Vertreter gehandelt haben - die binden mit solchen Laufzeiten gern ihre Kunden an sich.
Tipp: nächste Vers. bei einem Makler abschließen, da gibt´s grundsätzlich nur einjährige Verträge.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,
warum wurde nicht gezahlt? Wenn es ein Unfall war, und aus diesem Unfall eine Leistungspflicht besteht,freut sich die Gesellschaft dir die Leistung auszuzahlen. Wenn es kein Unfall war, versteht die Gesellschaft (und ich) nicht, warum vor Ablauf gekündigt werden soll.
JA, du hast einen 3-Jahres Vertrag unterschrieben.

Hallo,

haben Sie am 10.4. euinen neune Antzrag aufgenommen mit evtl. auch neuen Schutz und neuer Police???

wenn ja - dann kommen Sie erst in 2013 raus oder wenn Sie einen Schaden reguliert bekommen…!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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Öffnungszeiten:
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Tip

Kündige nochmal zum 01.12 und warte ab.
Zweizeiler reicht.

Das Antwortschreiben lässt Du uns dann zukommen. Eventuell kann man die Versicherung " überlisten "

gruß

www.tuerk-versicherungen.de

ja der läuft drei jahre, aber geh mal zum anwalt oder versuchs mal hier die sind eigentlich ganz gut www.yildiz-allianz.de