Ich habe eine Wohnung die grösser ist, als

… mir für 2 P. zusteht. Entfällt dann die gesamte Mietzuahlung durch die Arge oder muss ein Mindestsatz gezahlt werden ???

der zu viel genutzte Wohnraum muss von Dir selbst gezahlt werden und auch die höheren Heizkosten.

… mir für 2 P. zusteht. Entfällt dann die gesamte
Mietzuahlung durch die Arge oder muss ein Mindestsatz gezahlt
werden ???

… mir für 2 P. zusteht. Entfällt dann die gesamte
Mietzuahlung durch die Arge oder muss ein Mindestsatz gezahlt
werden ???

Hallo,

erst einmal zahlt die Arge 6 Monate ab Antragstellung die alte Miete. Danach wird nur noch der Regelsatz bezahlt. Den Rest musst du selber zuzahlen oder umziehen.
Es sei denn es ghibt keine Wohnungen in der Preisklasse des Jobcenters. Dann kann der SB sagen wir übernehmen die Miete wie bisher weiter. Auch muß der SB vergleichen was ein Umzug kosten würde und ob sich die Kosten in den nächsten 24 Monaten armotisieren.

Gruß

Hallo (Zeit für einen Gruß hat man doch, oder ? :wink:

  1. Wenn man bereits in dieser Wohnung wohnt und dann ALG2 beantragt, wird geschaut , ob diese bereits vorhandene Wohnung den örtlichen Angemessenheits-Kriterien entspricht. Falls die derzeitige Wohnung NICHT angemessen ist, muss das Jobcenter außerdem berechnen, ob ein Umzug in eine angemessene Wohnung „wirtschaftlich“ wäre. (Bei Umzug wegen Kostensenkungsaufforderung vom Jobcenter müssen sie auf vorherigen Antrag auch alle notwendigen umzugsbedingten Kosten übernehmen… also z.B. Renovierung, Transportkosten, Ummeldegebühren usw. Falls die bisherige Wohnung nur geringfügig unangemessen ist und die Miet-Einsparung durch Umzug in eine angemessene Wohnung in keinem Verhältnis zu den voraussichtlichen Umzugskosten steht, wäre der Umzug unwirtschaftlich.)
    Bei der Bestimmung der Angemessenheit der bestehenden Wohnung geht es nicht vorrangig um die Quadratmeter , sondern vor allem um den Preis/Quadratmeter und die daraus resultierenden Gesamtkosten. Die Wohnung muss INSGESAMT angemessen sein; bei der Fläche hat das Jobcenter dabei einen gewissen Ermessensspielraum.

Ist die vorhandene Wohnung nach den örtlichen Richtlinien unangemessen UND ein Umzug wäre nicht unwirtschaftlich, dann bekommt man vom Jobcenter eine Aufforderung, die derzeitigen, unangemessenen Wohnkosten innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 6 Monate) auf das angemessene Niveau zu senken. Während dieser Frist müssen die derzeitigen tatsächlichen Mietkosten bewilligt werden.- Die Kostensenkung auf angemessenes Niveau erreicht man (zumindest theoretisch) dadurch, dass der Vermieter die Miete etwas absenkt, oder dass man einen Untermieter aufnimmt - oder eben durch Umzug in eine angemessene Wohnung.

Alles Wichtige zum Umzug , Kostenübernahme etc. siehe hier: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

  1. Was die „2 Personen“ angeht, käme es darauf an, ob es sich dabei

a) um eine 2-Personen- Bedarfsgemeinschaft handelt (z.B. Mutter und Kind / Ehepaar / unverheiratetes Paar, das auch gemeinsam wirtschaftet) - oder ob es sich

b) z.B. um eine reine Wohngemeinschaft handelt / um ein unverheiratetes Paar ohne gemeinsames Kind, das NICHT gemeinsam wirtschaftet / um zusammenwohnende Verwandte ohne gemeinsames Wirtschaften => alles KEINE Bedarfsgemeinschaft.

Bei a) einer 2-Pers.-Bedarfsgemeinschaft gelten die Angemessenheitskriterien für eine 2-Pers.-BG (= je nach Bundesland: Anspruch auf ca. 60 qm Wohnfläche insgesamt (!) http://hartz.info/index.php?topic=5597.0 und auf die angemessenen Unterkunftskosten für eine 2er-BG.)

Bei b) sind die beiden Personen als zwei voneinander getrennte 1-Pers.-Bedarfsgemeinschaften zu berücksichtigen und zu berechnen (= je nach Bundesland: pro Person (!) Anspruch auf ca. 45 qm Wohnfläche, und pro Person (!) Anspruch auf die angemessenen Unterkunftskosten für eine 1-Pers.-BG )

LG

Meiner Ansicht nach ist das eine juristische Frage. Wahrscheinlich muss man, um weiterhin Bezüge zu bekommen, eine neue Wohnung anmieten. Es sei denn, man kann beweisen, dass man sich darum bemüht und keine passende Behausung findet,

am besten einen Juristen fragen.

Anna

… mir für 2 P. zusteht. Entfällt dann die gesamte
Mietzuahlung durch die Arge oder muss ein Mindestsatz gezahlt
werden ???

Hallo ihr bekommt an Geldern das, was Euch zusteht. Was darüber hinaus geht, müsst ihr selber tragen, bzw. umziehen.

… mir für 2 P. zusteht. Entfällt dann die gesamte
Mietzuahlung durch die Arge oder muss ein Mindestsatz gezahlt
werden ???

sorry, aber davon habe ich keine Ahnung. Bitte frag bei der Arge selber nach.
Gruß von Vera

… mir für 2 P. zusteht. Entfällt dann die gesamte
Mietzuahlung durch die Arge oder muss ein Mindestsatz gezahlt
werden ???

Hallo, das Amt zahlt nur das was die Wohnung in der angemessener Größe kosten darf, den Rest muss man selber von seinen Lebenserhaltungskosten drauf zahlen. Tip, im Internet gibt es eine Seite die heißt gegen hartz 4 wo genau steht wie groß die Wohnung sein darf und was sie so laut Mietspiegel kosten darf.

Liebe Grüße elfie759

… mir für 2 P. zusteht. Entfällt dann die gesamte
Mietzuahlung durch die Arge oder muss ein Mindestsatz gezahlt
werden ???

Hallo Swandi,
auf diesem Gebiet kenne ich mich leider nicht wirklich aus. Hast du denn schon mal bei der ARGE nachgefragt?? Die können dir am besten sagen wie das alles läuft.

LG
Claudia

danke für Deine Antwort, mittlerweile weiss ich auch was ich wissen muss. LG Swandi

danke, hat mir weitergeholfen

Sorry, fürs späte Antworten und leider weiß ich es nicht genau, die Gesetzeslage ändert sich immer wieder. Es kann sein, dass nur die Miete gezahlt wird, die für 2 Personen zusteht. Es kann sein, dass nach einiger Zeit sogar von der ArGe gefordert wird auszuziehen, in einen kleinere Wohnung - grausam, ich habe sowas aber gehört. Bitte unbedingt jemand anderes noch fragen. - Und nicht klein kriegen lassen, schließlich besteht stets eine Chance, dass man Arbeit bekommt und es ist ungeheuerlich, dass man deshalb sein ganzes Leben ändern soll. Umzugskosten u. Kaution werden dann zwar wohl auch gestellt, aber was soll das? … Ich gehe mal davon aus, die Mietzahlung von der Arge fällt kleiner aus. Also,viel Glück und weiter erkundigen. (gern feedback an mich, würde auch gern wissen, was üblich ist, zur Zeit).

… mir für 2 P. zusteht. Entfällt dann die gesamte
Mietzuahlung durch die Arge oder muss ein Mindestsatz gezahlt
werden ???