… Gasanschluß hat. Die Gasleitungen im Haus sollen nun repariert werden. Muss ich es dulden, bzw. mich an den Kosten beteiligen?
Hallo licht-blick,
solange die Arbeiten am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden, bist Du mit im Boot.
Wenn die Reparaturen dringend notwendig sind - und das sind sie meistens - fällt dies sogar in die Sorgfaltspflicht des Verwalters und die Arbeiten müssen ausgeführt werden.
Stell Dir mal vor, es passiert etwas !?
Die Kosten werden in der Regel aus der Rücklage beglichen, sofern vorhanden natürlich. Wenn vorhanden, dann hast Du doch eigentlich keine Belastung. Natürlich reduziert sich die Rücklage entsprechend, aber Du musst zugeben, daß Du auch noch keinen Beitrag zur Rücklage geleistet hast, oder !!!
Viele Grüße vom
Michael
… Gasanschluß hat. Die Gasleitungen im Haus sollen nun
repariert werden. Muss ich es dulden, bzw. mich an den Kosten
beteiligen?
Hallo!
Die Frage ist etwas unpräzise. Warum sind Gasleitungen im Haus, aber kein Gasanschluss?
Falls die Heizungsanlage abgeschaltet ist, weil die Leitungen defekt sind, müssen sie natürlich repariert werden, es will ja schließlich keiner im Winter im Kalten sitzen. Und bei Gasheizungen spielt ja auch die Sicherheit eine Rolle.
Oder sind nicht alle Wohnungen an die Gasheizung angeschlossen? In dem Fall kann ich nicht sicher beantowrten, ob sich auch Wohnungseigentümer ohne Gasanschluss an den Kosten beteiligen müssen.
Viele Grüße
Thomas
Leider ja. Das ist Gemeinschaftseigentum. Das gleiche gilt z.B. für die Aufzugwartung oder die Balkonrenovierung, die auch die EG-Eigentümer bezahlen müssen. Es sei denn die Teilungserklärung sagt etwas anderes.
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repariert werden. Muss ich es dulden, bzw. mich an den Kosten
beteiligen?
Hallo, deine Frage ist mir nicht ganz klar. Hast du eine Eigentumswohnung? Wenn ja, dann wird das mit einem Beschluss behandelt. Wenn deine wohnung keinen Gasanschluß hat, das Haus aber damit versehen ist, dann könntest du eigentlich auch einen haben und bist somit m.E. an den Kosten beteiligt. Das hängt, wie gesagt, von der Eigentümerversammlung ab, wie ihr beschlossen habt. Gruß Uli
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repariert werden. Muss ich es dulden, bzw. mich an den Kosten
beteiligen?
Da stellt sich die Frage, mit was Sie heizen.
Haben die anderen Miteigentümer alle einen Gasanschluss, oder nur vereinzelte.
Wir das ganze Haus mit Gas beheizt, es es eine Etagengasheizung.
Da stehen noch sehr viele Fragen offen.
Vielleicht können Sie die alle beantworten und dann nochmals anfragen.
Man muss etwas mehr dazu wissen.
… Gasanschluß hat. Die Gasleitungen im Haus sollen nun
repariert werden. Muss ich es dulden, bzw. mich an den Kosten
beteiligen?
hallo, am besten mal ganz genau die Teilungserklärung durchlesen! Dort sind solche Festlegungen, wem was gehört (Sondereigentum-Gemeinschaftseigentum) und wer was bezahlt, in der Regel festgehalten. - Normalerweise wird Gemeinschaftseigentum von allen bezahlt (über die Rücklagen, sofern vorhanden, sonst als Sonderumlage). Wenn Gemeinschaftseigentum kaputt ist, gibt es ein Recht, dies reparieren zu lassen, die Eigentümerversammlung entscheidet über die Art der Ausführung und beschließt es. Kleinere Reparaturen regelt evtl. die Verwaltung alleine.
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ich würde mal in die Teilungserklärung und die Beschlusssammlung dazu sehen. Grundsätzlich ist man verpflichtet sich an allen Kosten der Gemeinschaft zu beteiligen.
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repariert werden. Muss ich es dulden, bzw. mich an den Kosten
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Diese Frage ist zu dürftig. Da kann keiner antworten. Bitte den Sachverhalt ausführlich schildern.
Hartmut Eger
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft
Die Regelung der Kostgenbeteiligung für Reparaturkosten und auch ale sonstigen Kosten, die der Gemeinscahft der eigentümer entstehen, ist in Ihrer Teilungserklärung klar geregelt. Lesen Sie einfach mal nach, was da steht!
Die Regelung der Kostenbeteiligung für Reparaturkosten und auch ale sonstigen Kosten, die der Gemeinscahft der eigentümer entstehen, ist in Ihrer Teilungserklärung klar geregelt. Lesen Sie einfach mal nach, was da steht!
Wenn die Gasleitungen Gemeinschaftseigentum sind,
werden die Kosten auf alle Eigentümer aufgeteilt und es muss geduldet werden.
Wenn diese Leitungen Sondereigentum sind,
dann nicht.
Dann zahlen nur die/der Betroffene
und auch eine Duldung ( Frage: wie sieht die aus )
wäre nicht unbedingt erforderlich.
Grüße
Aira92
… Gasanschluß hat. Die Gasleitungen im Haus sollen nun
repariert werden. Muss ich es dulden, bzw. mich an den Kosten
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Existiert schon ein Beschuss über die Modernisierung? Beschlüsse stehen in der Teiungserklärung oder in den Beschlusprotokollen der Eigentümerversammlungen. Falls es noch nicht beschlossen wurde, dann können sie es anfechten - In dem Beschluss muss auch die Finanzierng geregelt sein. Falls die Finanzierung aus den Rücklagen erfolgen soll, dann werden sie ja mit zur Finanzierung heran gezogen. Das scheinr nicht gerecht aber Beschlüsse darf jeder Eigentümer bis 4 Wochen nach Zustellung des Protokolls der Eigentümerversammlung anfechten. Deshalb sollte jeder Käufer vor dem Kauf alle Protokolle lesen. Falls es noch nirgends geregelt ist, dann darf auch nicht auf Ihre Kosten renoviert bzw. modernisiert werden.
Da kann ich dir leider nicht bei helfen
sorry Ralf
… Gasanschluß hat. Die Gasleitungen im Haus sollen nun
repariert werden. Muss ich es dulden, bzw. mich an den Kosten
beteiligen?
Hallo,
Dulden ja, den die Leitungen verlaufen im Gemeinschaftseigentum. An den Kosten beteiligen: kommt darauf an, was in der Teilungserklärung geregelt ist, bzw. ob es hierzu einen Beschluss von der Gemeinschaft gibt, denn es muss ja einen Grund geben, warum die anderen Wohnungen noch Gasanschluss haben, Ihre jedoch nicht. Vielleicht kann hierzu der Hausverwalter Auskunft geben.
Die Gasleitungen sind Bestandteil des Hauses und daher auf alle Eigentümer umzulegen. Sorry, gruß juliuszwo
… Gasanschluß hat. Die Gasleitungen im Haus sollen nun
repariert werden. Muss ich es dulden, bzw. mich an den Kosten
beteiligen?
Das ist hier die Frage…
Wenn Du eine Eigentumswohnung hast, dann sind Gasleitungen Gemeinschaftseigentum bis zum Anschluß in Deine Wohnung.
Hast Du eine Mietwohnung, dann bezahlt der Eigentümer die Reparatur.
Bei Mietwohnungen ist es ja oft so, dass jede Wohnung eine Eigene Gasuhr zur Abrechnung des Verbrauchs hat.
Ich habe auch eine Eigentumswohnung . Hier ist es so, dass die Gasleitung den gemeinsamen Gasofen für die Heizung speist.
Ist da eine Reparatur nötig, zahlen das alle nach Ihren Wohnungsanteilen.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
… Gasanschluß hat. Die Gasleitungen im Haus sollen nun
repariert werden. Muss ich es dulden, bzw. mich an den Kosten
beteiligen?
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
Die anderen Eigentümer im Haus haben einen Gasanschluß. Bis zu meiner Wohnung (Dachgeschoß) rewichen die Leitungen nicht. Ich heize mit Öl (zentral), wie alle anderen, bis auf eine Partei, die mit Gas heizt (und vom Öl abgekoppelt ist). Alle anderen nutzen aber das Gas fürs Kochen.
Hallo,
also wenn meine Wohnung nit an die Gasheizung angeschlossen wäre, würde ich auch keinerlei Kosten dafür übernehmen. Im Notfall Rechtsbeistand einschalten.
Grüße
Eisenhut