Ich habe einem Bekannten mein Auto geliehen, als er

es zurück brachte sagte er mir das beim Handschuhfach öffnen das Scharnier beschädigt wurde so das es jetzt auf er einen Seite heunterhängt.
Er sagte auch es habe geknackt dabei.
Habe ich Chancen das seine private Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt?

Hallo auch…

…dieser Fall ist nicht über die private Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Miete, Leihe und Pacht sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Gruß
Chris

Hallo,

nur bei sehr wenigen Verträgen. Mindestens sollte seine Privathaftpfl. die Abt. „Schäden an geliehenen Sachen“ beinhalten, aber selbst dann ist in vielen Verträgen der Schaden an geliehenem Fahrzeug immer noch ausgeschl.
Er soll seine PHV einfach fragen - dann gibts ne klare Auskunft, andernfalls muss er den Schaden selbst tragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

…ich fürchte nein.

Der Schaden ist bei der Benutzung des Pkw entstanden, somit wird der Privathaftpflichtversicherer auf die sog. „Benzinklausel“ verweisen und dann bleibt höchstens noch die Erstattung über die eigene Kasko, was wohl nicht viel Sinn machen wird.

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das ist nicht Ihr Problem - er haftet nach § 823 BGB. Er muss das mit seiner Versicherung regeln - gute Versicherungen leisten in solchen Fällen.
MfG
Dr. Schamberger

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Sehr geehrte ® Unbekannte ®

Ich finde es schon ein wenig merkwürdig, ja eigentlich eher befremdlich, wenn man es mit anonymen Menschen zu tun hat. Eigentlich sollte man auf diese Art der Unhöflichkeit nicht eingehen.
Aber was soll’s, Ihre Frage ist schnell beantwortet:

Nein Sie haben keine Chance dass die Haftpflicht hier einspringt. Gemietete, geliehene und gepachtete Sachen sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!

Das war’s, einen schönen Sonntag,

m.f.G.

Horst Heydeck

_______________________________________________

Heydeck & Partner

  • Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
    Hellegrund 28
    31195 Lamspringe - Niedersachsen -
    Tel.: 05183 - 2187
    Fax: 05183 - 5463
    E-Mail: [email protected]
    www.versicherungen-check-24.de
    Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
    Zuständige Aufsichtsbehörde:
    Industrie und Handelskammer Hannover,
    Schiffgraben 49, 30175 Hannover
    Registrierungsnummer: D - QF5F-KYTPJ-95

Schlichtungsstellen.
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

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Sehr geehrte ® Unbekannte ®

Ich finde es schon ein wenig merkwürdig, ja eigentlich eher befremdlich, wenn man es mit anonymen Menschen zu tun hat. Eigentlich sollte man auf diese Art der Unhöflichkeit nicht eingehen.
Aber was soll’s, Ihre Frage ist schnell beantwortet:

Nein Sie haben keine Chance dass die Haftpflicht hier einspringt. Gemietete, geliehene und gepachtete Sachen sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!

Das war’s, einen schönen Sonntag,

m.f.G.

Horst Heydeck

Heydeck & Partner

  • Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
    Hellegrund 28
    31195 Lamspringe - Niedersachsen -
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Kronenstr. 13, 10117 Berlin
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Nei, diese Chance besteht nicht, weil dort mit ziemlicher Sicherheit Schäden an geliehenen Sachen und Schäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines KFZ ausgeschlossen sind.
Das hat aber nichts mit seiner Haftung zu tun,
Wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat, ist er zum Ersatz verpflichte.
Dein Anspruch besteht in Höhe des Werts zum Schadenzeitpunkt, also Zeitwert.
Gruß
Jürgen

Hallo dalli62,
deine Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Zunächst einmal sind Schäden an geliehenen Sachen in den meisten Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen. Es gibt aber manchmal zusätzliche Klauseln, die auch solche Schäden in gewissen Umfang ersetzen. Grundsätzlich würde die Haftpflicht aber nur zahlen, wenn dein Bekannter Schuld an dem Schaden ist. (also z.B. nicht, wenn es sich um einen Konstruktions- oder Materialfehler handelt). Am besten meldet dein Bekannter den Schaden seiner Versicherung - die wird dann entscheiden, ob sie den Schaden ablehnt oder reguliert. Viel Glück!

Er ist in der Haftung, aber seine PHV wird nicht zahlen wg der Benzin.Klausel. Versucht es trotzdem.

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Da das Fahrzeug zum Einen Verliehen war und es zum Anderen um ein Kraftfahrzeug handelt, wir die Versicherung für den Schaden keinen Versicherungsschutz zur Verfügung stellen. Beide Punkte sind nämlich grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Bekannten besteht aber unabhängig von einem bestehenden Versicherungsschutz.

Viele Grüße
Nancy

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Hallo!

Die kurze Antwort lautet: Wenn er eine richtig gute
hat, ja!!!

Grund: In der Regel sind gemietete, geliehene und
gepachtete Sachen nicht mitversichert!

es zurück brachte sagte er mir das beim Handschuhfach

öffnen

das Scharnier beschädigt wurde so das es jetzt auf er

einen

Seite heunterhängt.
Er sagte auch es habe geknackt dabei.
Habe ich Chancen das seine private

Haftpflichtversicherung den

Schaden übernimmt?