Ich habe einen Antrag auf Haushaltshilfe bei

… der AOK gestellt. Meine Freundin übernimmt das, ich habe schon alle Unterlagen sorgfälltig ausgefüllt. Die AOk möchte einen Beleg, dass ich die Haushaltshilfe schon bezahlt habe, dies habe ich aber nicht, habe geschrieb, dass die Haushaltshilfe so nett ist und wartet bis die AOK leitstet. Jetzt bekomme ich wieder einen Brief. Haushaltshilfe wäre eine Erstattungsleistung sie brauchen einen Beleg darüber das ich die Haushaltshilfe bereits bezahlt habe… ist dies richtig? muss ich die Haushaltshilfe die meine Freundin ist vorauszahlen?

Guten Morgen,

ich hatte ebenfalls mal eine Haushaltshilfe benötigt als ich in eine Kur musste. Auch hier hat eine Freundin die Betreuung übernommen. Auch musste ich eine Bestätigung vorweisen, dass sie das Geld schon bekommen hat, allerdings nach der Kur. Der Antrag wurde mir vorher bewilligt (8,00 Euro die Stunde bei max. 8h/Tag.) und soviel ich noch weiss, hat meine Freundin einige Angaben im Vorfeld machen müssen. Sie hat es mir einfach unterschrieben und ich habe ihr dann das Geld gegeben, als ich es von der Kasse bekommen habe. Sollte doch unter Freundinnen kein Problem sein, oder?

§ 38 Haushaltshilfe

(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

(2) Die Satzung soll bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.

(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.

(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen alle Gute.

mit freundlichen Grüßen
edvkus

Hallo Esthebrlienchen, ja Du musst leider in Vorkasse, das ist wohl bei der AOK so. LG UWE

Hallo Estherlienchen,

Zu Deiner Frage, wann eine Bezahlung zu leisten ist: Ich bin darin kein „Experte“, wie Du schreibst, dies gehört nicht zu meinem Fachgebiet. Meine Antwort ist also nicht kompetent im Sinne eines fachlichen Rates.

Ich will Dir trotzdem schreiben, was mir menschlich dazu einfällt, und was mir auch logisch erscheint: Mir erscheint die Antwort der AOK als richtig. Eine
g e l e i s t e t e Arbeit wird bezahlt, nicht aber die bevorstehende - in der Hoffnung, daß sie auch getan wird. Das würde auch kein Arbeitgeber tun, erstmal zahlen und dann erst arbeiten lassen. Daß die AOK einen Beleg über die geleistete Arbeit braucht,und nicht einfach mal so zahlt, erscheint sehr logisch.

Das sind meine persönlichen Gedanken darüber, bei denen ich Dich aber bitten muß, sie nicht als den Rat eines Fachmannes auszugeben, sondern als persönliche Meinung.
Frdl.Gruß Eduart Löb

Hallo~

Leider kann ich dir da nicht weiter helfen, da ich mich damit leider auch nicht auskenne.
Ich weiß nicht wie du in der auswahl auf mich kamst aber ich kann dir in diesem bereich wirklich nicht helfen.

Totzdem wünsche ich dir viel erfolg bei der suche nach einer antwort. Hoffentlich kannst du das bald klären.

Gruß Papufruit

sorry , aber diese frage kann ich dir nicht beantworten. ich bitte dich noch jemand anders zu fragen.

Haushaltshilfe Vorraus bezahlen?
Grundsätzlich ja denn sonst hast Du ja keinen Beleg.
Wenn es allerdings eine sehr gute Freundin ist wäre es bestimmt kein Problem für sie es so zu unterschreiben als wenn sie das Geld schon bekommen hätte.
Vorrausgesetzt das die Freundschaft so gut ist und Ihr euch beide sehr vertraut.

Hallo estherlinchen,

meine Einschätzung zu diesem Thema.

Die AOK kann Erstattungsleistungen nicht vorab „ohne Beleg“ erstatten. Wenn die Haushaltshilfe die Leistungen erbracht und ordnungsgemäß erstattet bekommt, kann die AOK entsprechend die Auszahlung anweisen. Erkundige dich bitte in welcher Höhe generell erstattet werden kann. Der Nachweis der Leistung der Haushaltshilfe erfolgt i.d.R durch Rechnung - erfragte dies bitte nochmal bei der AOK.

Ansonsten scheint aus meiner Sicht eine Vorauszahlung der Leistung der Haushaltshilfe nicht so ohne weiteres möglich zu sein.

Viele Grüße

Sophie

Ja stimmt!

Hallo,
tut mir leid, kann leider nicht weiterhelfen!

MfG