Ich habe einen Ausbildungsvertrag für

Hallo Leute ich habe da ein Problem. Ich bin im ersten Ausbildungsjahr als Einzelhandelskauffrau. In meinem Ausbildungsbetrieb läuft so einiges schief, sprich das Betriebsklima ist ganz miserabel und der Druck sehr hoch. Jetzt meine Frage kann ich auch wenn ich einen Vertrag zur Einzelhandelskauffrau habe bei der Prüfung zur Verkäuferin teilnehmen. Ohne den Betrieb darüber zu informieren. Das ich wenigstens was in der Tasche habe. Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Hallo,

Ich bin im ersten
Ausbildungsjahr als Einzelhandelskauffrau.
kann ich auch wenn ich einen Vertrag zur
Einzelhandelskauffrau habe bei der Prüfung zur Verkäuferin
teilnehmen. Ohne den Betrieb darüber zu informieren.

die allgemeine Regelung findes Du im § 43 Berufsbildungsgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/BJNR0931…

Da jetzt alles ein bisschen kompliziert aussieht, würde ich nachfragen.

Wie sieht es in der Berufsschule aus? Gibt es einen Lehrer/eine Lehrerin, die Du fragen kannst? Normalerweise wissen die gut Bescheid und kennen auch Fälle in denen es geklappt oder auch nicht geklappt hat.

Die „richtige“ Auskunft bekommst Du bei der IHK. Einfach dort mal anrufen.

Gibt es bei Deinem Ausbildugnsbetrieb keine Chance, daß die mitziehen?

Gruß
Jörg Zabel

Jein. Eher Nein. Ohne Betrieb klares Nein.
Hallo Lausi85

…Ausbildungsjahr als Einzelhandelskauffrau.
…Ausbildungsbetrieb läuft so einiges schief, sprich das
Betriebsklima ist ganz miserabel und der Druck sehr hoch.

Das sagen fast alle Azubis im 1. Lj.
Der Übergang Schule -> Betrieb ist eine 180°-Wende für die Azubis. Kein Abhängen im Klassenzimmer mehr, keine Pausen alle 45 Min. mehr, kein Dumschwätzen und sich über den Lehrer lustig machen mehr.

Im Betrieb geht es gleich voll ran. Es wäre in einem anderen Betrieb, falls du vor hast zu wechseln, nicht anders!

Jetzt meine Frage kann ich auch wenn ich einen Vertrag zur
Einzelhandelskauffrau habe bei der Prüfung zur Verkäuferin
teilnehmen.

Jein. Normal nicht, es sei denn das.
Jetzt fehlen die Angaben der näheren Umstände hier und noch wichtiger, die Angaben zur Zukunft.

Dein Vertrag/Ausb.verhältnis lautet zunächst auf EHKfr und ist als solches bei der IHK eingetragen, darüber bist du bereits schriftlich informiert worden.
Du hast den Ausb.rahmenplan ausgehändigt bekommen, den für EHK. Dieser ist für beide Seiten verbindlich und einzuhalten. Damit wird gewährleistet, dass alle Ausb.inhalte für EHK vermittelt werden können und du die Prüfung bestehen kannst. Zur Prüfung meldet die der Ausb.betrieb an! Allein hier merkst du, dass die Wahl nicht bei dir liegt.

Jetzt müsste man sich die Ausb.rahmenpläne für EHK und VK ansehen und die Unterscheide herausarbeiten, welche es gibt. D.h. schon mal, dass die Ausbildungen tlw. unterschiedlich sind und demnach auch die Prüfungen.
Insofern, kann man also nicht eine Ausbildung machen und dann für einen anderen Berufstitel die Prüfung ablegen.

Es sei denn, aus anderen Gründen. Zwei Varianten:
A - Die Prüfungsvoraussetzungen udn demnach der zugrunde gelegte Ausbildungsinhalt, ist inhaltlich in der eigentlich absolvierten Ausbildung enthalten.
Was hieße, dass die 2-jähr. VK-Ausbildung inhaltlich, in der 3-jähr. EHK-Ausbildung enthalten sein muss, um zur Prüfung als VK, als EHK-Azubi zugelassen zu werden.

B - Als externen Prüfung, nach § 45 (2) BBiG
(Wird wohl bei dir nicht der Fall sein. Wie gesagt, es fehlen Angaben)

Ohne den Betrieb darüber zu informieren.

Nein.

Das ich wenigstens was in der Tasche habe.

Ich weiß jetzt nicht worauf du wirklich hinaus willst. Ausb. nach 2 Jahren beenden, VK-Prüfung machen? Oder 3 Jahre EHK lernen und auf die EHK-Prüfung zugunsten einer VK-prüfung verzichten?
Wobei letzteres nicht als Gunst zu bezeichnen ist. Damit tust du dir keinen Gefallen, da der Abschluss EHK höherwertig ist als VK.

Vielen Dank schon mal für
eure Antworten.

Gern geschehen.

nicht verunsichern lassen …
Hallo,

lasse dich nicht von schritt2 verunsichern. Wende dich vertrauensvoll an die IHK. Dort wird man sicher daran interssiert sein, dir eine Berufsabschlußprüfung nach den rechtlichen Vorschriften zu ermöglichen.

Jetzt meine Frage kann ich auch wenn ich einen Vertrag zur
Einzelhandelskauffrau habe bei der Prüfung zur Verkäuferin
teilnehmen.

Das sagt dir die IHK. Da beide Berufe eine Art Stufenausbildung bilden, könnte ich es mir vorstellen.

Ohne den Betrieb darüber zu informieren.

Frag die IHK

Das ich
wenigstens was in der Tasche habe.

Das ist sehr lobenswert. Wenn dir das gelingt, hättest du die Möglichkeit, die zweite Stufe zum KiE noch in einem anderen Ausbildungsbetrieb zu absolvieren.

Gruß
Otto

Hallo,

Zur Prüfung meldet die der Ausb.betrieb an! Allein hier merkst
du, dass die Wahl nicht bei dir liegt.

Nach welcher Rechtsvorschrift?

Was hieße, dass die 2-jähr. VK-Ausbildung inhaltlich, in der
3-jähr. EHK-Ausbildung enthalten sein muss,

guck dazu http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ezhdla…

Gruß
Otto

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es bleibt dabei
Hallo konzepi.

Zur Prüfung meldet die der Ausb.betrieb an! Allein hier merkst
du, dass die Wahl nicht bei dir liegt.

Nach welcher Rechtsvorschrift?

Den gelten Rechtsvorschriften zur Berufsausbildung bei den IHKn.
Jedes Berufsausbildungsverhältnis ist der IHK, ggf. anderen Trägern bei anderen Berufen, z.B. HWK bei Handwerksberufen usw, anzuzeigen und in die Liste der Berufsausbildungsverhältnisse einzutragen. Dies macht der Ausb.betrieb. Jede IHK hat hierfür entsprechende Formularvordrucke. Die IHK informiert dann zur anstehenden Zwisch.-/Abschlussprüfung den Ausbildenden (Betrieb) rechtzeitig vorher. Dieser meldet dann seinen Azubi bei der Prüfung an und bezahlt auch die Prüfungsgebühr. Dies ergibt sich aus der eingegangenen Verpflichtung des Ausbildenden aus dem Ausbildungsvertrag-/verhältnis. Neben vielen anderen Pflichten auch.

Was hieße, dass die 2-jähr. VK-Ausbildung inhaltlich, in der
3-jähr. EHK-Ausbildung enthalten sein muss,

guck dazu
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ezhdla…

Danke für den Beitrag. Offensichtlich ist es so, dass die VK- Ausbildung als in der EHK-Ausbildung inegriert angesehen werden kann. Ob das letztlich so ist, und nur zur Anmerkung -ich hatte mich in meinem Beitrag darin festgelegt-, klärt sich bei einer Nachfrage der IHK.

Ferner bitte ich darum, hier nicht voreilig Fragesteller vor „Verunsicherung“ zu warnen. Mein Beitrag, auch nach nochmaligen lesen, ist sachlich korrekt und verunsichert in keinster Weise.

Alleinige Hinweise, wie von dir, nach dem Motto -geh doch zur IHK-, sind diesem Forum nicht zuträglich, da der Fragesteller ja erstmal Informationen einholen will, um zu einer Entscheidung zu kommen. Diese habe ich erteilt.

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nicht verunsichern lassen vom Verunsicherer

lasse dich nicht von schritt2 verunsichern.

Eine Verunsicherung hat es nicht gegeben. Die getroffenen Aussagen sind zutreffend. Allenfalls versucht hier das Mitglied -konzepi- zu verunsichern, in dem es aussagt „könnte ich mir vorstellen…gehe zur IHK“.
Das ist wenig hilfreich.

Sehr geehrte Fragesteller, mein Beitrag ist sachlich korrekt und aufgrund der Ausgangsinformationen in der Fragestellung auch angemessen informativ beantwortet.

Es bleibt also dabei. Es wäre möglich, dass die VK-Ausbildung inhaltlich in der EHK-Ausbildung enthalten ist, so dass eine Zulassung eines EHK-Azubis nach bereits 2 jahren der Ausb.zeit zur Prüfung zum VK möglich sein kann.

Und ob das tatsächlich so geht; darüber trifft die IHK die Entscheidung. Wende dich also direkt an den Ausbildungsbeauftragten an deiner IHK. Die Tel.Nr. könnte auf dem Schreiben der IHK stehen, welches du als Bestätigung zu deinem Ausb.vertrag von dort erhalten hast.

Und trotzdem, ganz ohne den Ausb.betrieb geht das nicht! Es besteht schließlich ein Ausb.vertrag und dein betrieb geht davon aus, dich zum EHK auszubilden und für diese Prüfungen anzumelden; nicht für die Prüfungen zum VK. Hier bedarf es also Veränderungen im Ablauf deiner Ausbildung, welche du jetzt zunächst durch den Kontakt zur IHK einleiten kannst und nachher mit dem Ausb.betrieb abgestimmt werden müssen.

Und auch bleibt es dabei, dass die EHK-Ausbildung höherwertiger als die VK-Ausbildung ist. Auch deshalb dauert sie ja ein Jahr länger. Soweit also die Möglichkeit und der Wille besteht, solltest du die Ausbildung zum EHK beenden.

Ferner sollte das ganze vielleicht mal im Elternhaus besprochen werden und soweit du Vertrauen hast zu deinem Ausbilder, auch mit diesem besprochen werden.

Wenn noch Fragen sind, stelle sie.

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