Hallo Falk,
die erste Frage, die man stellen muss lautet:
Ist dieser Grill überhaupt von EU-Richtlinien betroffen, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen.
Ein klassischer Barbecue-Grill für den Garten fällt z.B. unter keine EU-Richtlinie und ist somit nicht kennzeichfähig bzw. -pflichtig.
Meine Frage daher: Hat der von Ihnen bestellte Grill (elektrische) Antriebe und/oder ist er mit Strom beheizt.
Falls eines oder beides zutrifft, haben Sie ein Produkt gekauft, welches unter wenigstens eine EU-Richtlinie fällt.
CE-Kennzeichnung ist Sache des sog. „Inverkehrbringers“ in den europ. Wirtschaftsraum. Dies wird gerade von Herstellern in den USA gerne ausgenutzt, mit der Folge, dass im ungünstigsten Fall der Zoll das Produkt nicht ins Land lässt, es sein denn, der Kunde als Importeur übernimmt diese Herstellerpflicht.
Im vorliegenden Fall geht die Pflicht zur CE-Kennzeichnung also ungewollt auf Sie als sog. „Inverkehrbringer“ über.
Ich warte jetzt erst mal Ihre Antwort ab; dann weiß ich welche Gedanken ich mir machen muss.
Viele Grüße
Frank Barschke
Sicherheitsingenieur
CE-Consultant
www.barschke.de