Ich habe einen Mietvertrag gemacht,unter Nebenkosten habe ich Strom geschrieben

Hallo
Ich habe am 01.07.2009 eine Wohnung vermietet.Ich habe einen Standartmietvertrag vom DMB verwendet.
Unter Nebenkosten habe ich Srom aufgeführt.Ich hatte mich verschrieben es hätte Srom-Allgemein oder Allgemeinstrom heissen müssen.
Ich habe mit der Mieterin eine mündliche Vereinbahrung,das der Strom für Licht,E-Herd usw. gesondert über mich abgerechnet wird.Ich habe für diese Wohnung einen geeichten und zur Abrechnung zugelassenen Zähler.Beim Einzug hat die Mieterin den Zählerstand abgelesen und dafür unterschrieben,am 2.01.2010 hat sie auch den Zählerstand abgelesen und unterschrieben.
Ich habe meiner Mieterin einen Nebenkostenabrechnung,Heizkostenabrechnung und eine Stromrechnung erstellt.
Meine Mieterin schwingt jetzt die Anwaltskeule.
Die Anwältin für Mietrecht hat jetzt festgestellt,das die Nebenkosten abrechnung,Heizkostenabrechnung nicht so ganz richtig sind und fordert eine neue Abrechnung.
Gut,diese wird in den nächsten Tagen von Techem erstellt.Ich habe zum 2 Mal eine Stromrechnung an meine Mieterin geschickt.Es geht um einen Betrag von 220 Euro an Strom für die letzten 6 Monate.Ich habe ihr auch geschrieben das in den nächsten Tagen für ihre Wohnung einen Sromzähler des Versorgerunternehmens installieren lassen werde und Sie sich um eine rechtzeitige anmeldung kümmern muss,da Sie sonst ohne Strom ist.Das gleiche habe ich auch ihrer Anwältin geschrieben.
Ihre Anwältin fordert mich zu einer Nebenkostenabrechnung auf.Sie schreibt solange keine ordnungsgemässe Betriebskostenabrechnung vorliegt können wir unserer Mandantin nicht empfehlen irgendwelche Zahlungen zu leisten.
Die Miete für Febuar 2010 sollte laut Mietvertrag,zum 10 eines Monats bezahlt werden.
Wir haben noch keine Miete erhalten.

Hallo „longman202“,
leider kenne ich keinen anderen Namen von Dir und was für eine Frage du hast,kann ich auch nicht wirklich erkennen.
Für Strombezug eines eigenen Haushaltes (Mieter) gibt es keine Nebenkostenabrechnung. Auch wenn Du dies mit dem Mieter vereinbart hast, ist noch unklar wie Du die Stromrechnung der vermietenen Wohnung von Deinen Stromversorger in Rechnung gestellt bekommst (wäre vielleicht als Nachweis für Deine Stromrechnung an Mieter Verwertbar). Dein Stromversorger hat mit der Messung des Stromes nichts mehr zu tun. Dafür ist (falls nichts anderes vereinbart) in der Regel Dein zuständiger Netzbetreiber verantwortlich.
Gruß Franky