Ich habe einen Antrag gestellt zur Übernahme der Rufnummer. Jetzt habe ich von der Telekom Post bekommen, dass ich auch die Schulden des Vorbesitzers zahlen muss. Können die das von mir verlangen?
Ich bin auf die Telefonnummer angewiesen, da sie zu einem Restaurant gehört und sie bei den Kunden bekannt ist.
Hallo zurück,
ich bin mir sicher, dass die Telekom vollkommen korrekt handelt. Auch im Erbrecht gilt die selbe Verpflichtung. Wenn du also auf diese Telefonnummer, aus welchen Gründen auch immer, angewiesen bist, bleibt dir kein anderer Ausweg, als auch die Schulden des Vorbesitzers zu übernehmen. Ist schmerzlich aber wahr.
Liebe Grüße Raoul
Hallo.
Da möchte ich nichts dazu sagen, da ich selbst Mitarbeiter der Deutschen Telekom bin.
Vielleicht haben Sie noch eine andere Möglichkeit zu fragen.
MfG Frank
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn man eine Rufnummer übernehmen möchte, so ist das in begründeten Fällen (wie dem hier) möglich. Mit den Schulden des Vorbesitzers der Rufnummer hat man deswegen immer noch nichts zu tun. Da muss etwas anderes schiefgelaufen sein. Vermutlich hat man statt der Übernahme eine Änderung der Person mit Übernahme aller Rechte und Pflichten bearbeitet. Das muss aber eindeutig zu klären sein, wenn man sich den Fall mal ansieht.
Gruß,
Klaus
Du willst einen Vertrag übernehmen damit auch die Schulden. Solange wird dann die Rufnummer auf dem Vertrag bestehen bleiben und nicht freigegeben, warum auch.
Es gibt zwei verschiedene Varianten.
Bei der Änderung des Vertragspartners übernimmst du den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten (also auch den Schulden).
Wenn du das nicht willst, kannst du auch ausschließlich die Rufnummer in einen eigenen Vertrag übernehmen. Dazu muss die Rufnummer natürlich frei sein. D. h. dein Vorgänger muss den Anschluss gekündigt haben. Da heutzutage meistens Laufzeitverträge bestehen, kann es natürlich sein, dass du noch eine ganze Weile auf deine Rufnummer warten musst.
LG
ishtari