Ich habe einen Wasserschaden am Dachfenster meiner Mietwohnung. Wer trägt die Kosten?

Hallo miteinander,
ich brauche eure Hilfe. Ich habe am Dachfenster meiner Mietwohnung einen Wasserschaden. Laut Gutachten des Fensterbauers ist der Schaden vermutlich durch Wassereintritt bei geöffnetem Fenster entstanden, z.B. duch Regen. Jetzt soll ich die Kosten für ein neues Fenster übernehmen, da der Schaden durch mich verursacht wurde. Sprich: hätte ich das Fenster zugelassen, hätte es nicht reinregnen können. Jetzt meine Frage. Ist das rechtens?

Hallo!

Vielleicht müsste man genauer wissen was da passiert ist, wo es nass wurde und in wie weit das das Fenster beschädigt hat.
Kann ja fast nur das Innenfutter sein, wo es eingelaufen ist.

Aber wenn es so ist, dann haftet man als Mieter natürlich für den Schaden den man dem Vermieter angerichtet hat.
Es muss aber bewiesen werden, Mieter hat es verschuldet.

Und Fenster auf bei Regenwetter oder Abwesenheit kann so einen Schadenersatz auslösen.

Hat man eine Haftpflicht-VS, die auch Mietsachschäden einschließt, dann sollte man die Forderung dort schnell anmelden. Man wird sich kümmern, regulieren oder für den Mieter auch die Forderung abwehren.

Ersetzen muss man immer den Zeitwert, nicht den Neuwert . Je älter das Fenster wäre, desto weniger müsste man Schadenersatz zahlen. Weil nach bestimmtem Alter Fenster verschlissen wäre und sowieso vom Vermieter ersetzt werden müsste.
Deshalb gibt es nie die volle Rechnung des Handwerkers als Schadenersatz, nur wenn Fenster gerade neu gemacht wurde.

Aber das wäre schon Punkt 2. Punkt 1 ist die Frage ob Mieter ein Verschulden trifft.

MfG
duck313

MfG
duck313

10 jähre ist kein alter, auch nicht für die Dichtungen. Wenn die Forderung berechtigt ist sind 2/3 der Kosten zu übernehmen.
Wie von Duck beschreiben, fals vorhanden Versicherung einschalten, diese wehrt auch unberechtigte Ansprüche für den versicherten ab.

Hallo,
laut Vermieter, wird das Fenster nur aufgrund des Wasserschadens neu eingebaut. Sonst wäre das nicht nötig gewesen, obwohl die aktuellen Fenster schon mindestens 10 Jahre alt sind und die Dichtung auch nicht mehr die Neueste ist. Angeblich sollen die Fenster 30 Jahre halten.

Was soll mir das sagen ?

Was hat Mieter angeblich/tatsächlich am Fenster für einen Schaden verursacht.
Nichts anderes zählt hier.

und Fenster >10 Jahre alt bedeutet, es wäre immer ein Abzug Neu für Alt zu machen, falls der Schadenersatz grundsätzlich berechtigt wäre.

mfG
duck313