… monatlich gesamt 700 € Unterhalt für mich und meine 14-jährige Tochter. Laut Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhalt für die Tochter 426 €, so dass der restliche Betrag Unterhalt für mich ist. Kann er von den 426,00 € das halbe Kindergeld anrechnen, mit der Folge, dass sich der Unterhaltsanteil für mich entsprechend erhöht? Vielen Dank fü Eure Hilfe, Angelika
hallo.
dazu kann ich dir leider keinen rat geben. erfrage das ganze doch mal beim jugendamt.
gruß yvi
Guten Morgen,
für eine Beantwortung dieser Frage ist die Kenntnis des Sachverhaltes im Detail erforderlich. Viele Angaben fehlen einfach, um sich ein Urteil erlauben zu können: ist der Unterhalt tituliert? Wenn ja, wie? Gibt es Jugendamtsurkunde? Zahlt er freiwillig? Handelt es sich um Trennungsunterhalt? Wenn das Kind 14 ist, könnte er sich auf den Standpunkt stellen, die Mutter kann sich wieder selbst unterhalten … etc.
LG
Ihnen stehen genau 334 Euro zu und das auch nur so lange Ihre Tochter noch keine Ausbildung hat (dann wird das Geld abgezogen). Sie selber haben keinen Anspruch auf Unterhalt, jeder Erwachsener muss für seinen Unterhalt selber aufkommen und sich Arbeit suchen. Da ist Ihr Mann sehr großzügig, er kann es jederzeit einstellen.
Gruss
Agnes
Hallo
Es ist immer so das das halbe Kindergeld angerechnet wird…
Das hat normalerweise mit Deinem Unterhalt nix zu tun…
LG Sandy
Bei der Berechnung wird das Kindergeld schon abgezogen.
Hallo
die Beitraege in der D-Tabelle sind nicht die Zahlbetraege. Diese findest du weiter unten im Dokument.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…
Kindergeld wird in der Regel dem Elternteil ausgezahlt, bei dem sich das Kind aufhaelt. Ich gehe mal davon aus bei dir. Somit bekommst du 184 EUR pro Monat.
Es ist rechtlich in Ordnung, dass der Unterhaltszahler das haelftige Kindergeld abziehen kann, da es beiden Elternteilen zusteht.
Somit werden von den 426 EUR, 92 EUR abgezogen, welches den Zahlbetrag ergibt.
Gruss
Hallo Angelika (endlich mal jemand mit einem Namen!!),
Gegenfrage: Was soll das bringen?
Antwort: Nein.
Liebe Grüße
Andreas
Hallo,
klar kann er von dem Unterhaltszahlungen laut Düsseldorfer Tabelle das halbe Kindergeld abziehen.
Ob sich dadurch Dein Unterhaltsanspruch erhöht ist u. U. sehr fraglich.
Bei einem 14-jährigen Kind kann man (nach Ansicht des Gesetzgebers und der Gerichte) als betreuender Elternteil nämlich locker Vollzeit arbeiten.
Dass man diese Vollzeittätigkeit nicht ausüben muss, hängt an wenigen Ausnahmen.
Scheidungszeitpunkt, Ehedauer usw. spielen dabei auch eine Rolle.
Gruß
bei dem angegebenen unterhalt in der düsseldorfer tabelle, wird der hälftige kindergeldbetrag abgezogen.
ob sich dann bei dir was erhöht, hängt dann ja auch von dem ab, was dein exmann verdient! das heisst doch am ende lediglich, das der betrag der gleiche bleibt, es sich nur anders zusammensetzt.
so würde ich es sehen, bin aber kein fachmann…
nein ich glaube nicht