Ist es möglich oder zulässig, in einer ausserodentlichen Mitgliederversammlung,einen Steuerberater zuzulassen obwohl er gar nicht Mitglied in dem Verein ist? Danke im voraus.
mfG Ludwig Berg
Ist es möglich oder zulässig, in einer ausserodentlichen
Mitgliederversammlung,einen Steuerberater zuzulassen obwohl er
gar nicht Mitglied in dem Verein ist? Danke im voraus.
mfG Ludwig Berg
Sollte möglich sein, wenn die teilnehmenden Mitglieder damit einverstanden sind.
Hallo,
grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass auch in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, Nichtmitglieder teilnehmen. Ein Rederecht kann auch den Nichtmitgliedern eingeräumt werden, der Steuerberater fungiert dann eher in der Rolle des Wissensvermittler / Aufklärers über steuerliche Themen, abstimmen können am Ende der Versammlung aber nur die Mitglieder des Vereins.
Viele Grüße
Helge Hilbers
Ist es möglich oder zulässig, in einer ausserodentlichen
Mitgliederversammlung,einen Steuerberater zuzulassen obwohl er
gar nicht Mitglied in dem Verein ist? Danke im voraus.
mfG Ludwig Berg
Ist es möglich oder zulässig, in einer ausserodentlichen
Mitgliederversammlung,einen Steuerberater zuzulassen obwohl er
gar nicht Mitglied in dem Verein ist? Danke im voraus.
mfG Ludwig Berg
Hallo,
kann ich nur vermuten und ich vermute mit vorheriger Einwilligung aller Mitglieder ist das möglich. Es besteht auch die Möglichkeiten ihn lediglich bei bestimmten Themen der Versammlung hinzu zu bitten.
Sorry, die Rechtslage ist mir nicht bekannt.
mfg. ulrike sch
Ist es möglich oder zulässig, in einer ausserodentlichen
Mitgliederversammlung,einen Steuerberater zuzulassen obwohl er
gar nicht Mitglied in dem Verein ist? Danke im voraus.
mfG Ludwig Berg
Hallo und guten Tag,
es stellt sich die Frage als was der Steuerberater zugelassen werden soll ( welche Funktion).
Steuerberater FÜR den Verein oder zwecks Wahrung IHRER Interessen?
Denke, es wäre zwecks Hinzuziehung ( z. B. Zeugen) leichter, wenn es um den eigenen Rechtsanwalt ginge. … aber Steuerberater?? Hm, Vereine lassen sich nicht gern in die Karten gucken … Vermute mal, daß man da die Zustimmung der Mitgliederversammlung benötigt.
Würde sicherheitshalber bei einem Rechtsnawalt ( für Vereinsrecht) anfragen, damit der Vereinsvorstand den Zutritt nicht rein willkürlich verweigern kann. Ungünstigstenfalls - aber das weiß der Anwalt - erst mal einen Antrag auf Anwesenheit des steuerberaters stellen …
Gruß
Pycksel