… abgeben müssen. Bin aber danach zwei mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Bevor ich den FS zurück bekäme soll ich zur MPU. Ist das rechtens?
Mit welcher Fragestellung musst du zur MPU?
… abgeben müssen. Bin aber danach zwei mal wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Bevor ich den FS zurück
bekäme soll ich zur MPU. Ist das rechtens?
Hallo,
ich gehe davon aus, dass das rechtens ist - warum auch nicht?
Gruss Uwe
http://www.LKW-Fahrschule-Siegen.de
Ja.
… abgeben müssen. Bin aber danach zwei mal wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Bevor ich den FS zurück
bekäme soll ich zur MPU. Ist das rechtens?
ja absolut rechtens.
stellt sich zudem noch die frage, warum die fahrerlaubnis eingezogen wurde.
es könnte durchaus sein, dass du eine doppelte fragestellung bekommst und somit auch eine verschärfte mpu hast. beide fragestellungen müssen positiv beantwartet sein, nur dann wird die fahrerlaubnis zurück gegeben.
mfg
mpu24
… abgeben müssen. Bin aber danach zwei mal wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Bevor ich den FS zurück
bekäme soll ich zur MPU. Ist das rechtens?
ja, das ist völlig korrekt.
… abgeben müssen. Bin aber danach zwei mal wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Bevor ich den FS zurück
bekäme soll ich zur MPU. Ist das rechtens?
hallo,
das ist rechtens, da bei verkehrsstraftaten, wie fahren ohne fahrerlaubnis, bedenken an der eignung begründet sind und daher eine mpu angeordnet werden kann.
Hallo heju,
natürlich ist das rechtens. Du hast 2 x eine Straftat begangen und wirst nun beweisen müssen, dass Du dies nicht wiedertust 
Petra
PS: Das Gesetz:
Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1.eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2.vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3.vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1.das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2.als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3.in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Da wohl mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen ist, demnach dann auch mit einem späteren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, könnte eventuell sogar eine MPU fällig werden. Was steht denn außer dem Grund für das Fahrverbot noch so in der Führerscheinakte, dem polizeilichen Führungszeugnis etc. ??
Es wird jetzt evtl. bezweifelt, ob Du in der Lage bist regelkonform ein Fahrzeug zu führen… Das wird dann eben in einer MPU überprüft…
… abgeben müssen. Bin aber danach zwei mal wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Bevor ich den FS zurück
bekäme soll ich zur MPU. Ist das rechtens?
Hallo,offensichtlich bist du in dem einem Monat des Fahrverbotes noch 2x ohne Führerschein erwischt worden?Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Straftatbestand,da an der Eignung als „vernünftiger“ Verkehrsteilnehmer gezweifelt wird(2x fahren ohne Führerschein)steht auch hier eine 100%ige Anordnung eines MPU an.Kommst du nicht daran vorbei!
leider ja gibt es nur in De
Grüße Robert aus Berlin
… abgeben müssen. Bin aber danach zwei mal wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Bevor ich den FS zurück
bekäme soll ich zur MPU. Ist das rechtens?
Ja, das ist rechtens, weil jetzt die Behörde Zweifel an der charakterlichen Eignung hat. Die Behörde muß jetzt annehmen, daß Sie sich nicht an die Gesetze halten.
MfG
Reinhard Friedrich
… abgeben müssen. Bin aber danach zwei mal wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Bevor ich den FS zurück
bekäme soll ich zur MPU. Ist das rechtens?