Ich habe gestern erfahren, das ich einen

… angeborenen Lendenwirbelsäulenschaden habe. Ich müßte dringend operiert werden, da ich sonst in 2 - 3 Monaten mich garnicht mehr bewegen kann. Der Spezialarzt sagte mir er kann es operativ beheben, ein Problem gibt es die Krankenkasse bezahlt nicht die Komplette Operation. Ich müßte 450 Euro zu zahlen.
Habe bei der Krankenkasse noch einmal nachgefragt, sie bestätigten mir dieses. Ich und mein Mann bekommen Hartz IV zu unserem Einkommen.
War beim Jobcenter und stellte dort einen Antrag auf einmalige Leistungen für die OP.
Die Bearbeiterin sagte mir es kann abgelehnt werden. Dürfen die das??? Wer kann mir weiterhelfen.
qualle 2008

Ja, leider sie dürfen.
Das Jobcenter ist nämlich keine Krankenkasse. Bei einer lebensbedrohlichen Operation muss die Kasse den Preis übernehmen,. Ist die Operation nicht dringend erfoderlich, oder ist nicht sichergestellt, dass sie überhaupt was nutzt, verlangt die Kasse einen Eigenleistung. Da die Kasse den Op-Preis nicht voll übernehmen will besteht also keine akute Gefahr für Dich und das Ding wird gehandelt wie die Zähne: Es sieht zar nicht schön aus wenn man schlechte Zähne hat, aber es ist auch nicht lebensbedrohlich, also zahlt die Kasse nur die Standardt-Versorgung die hilft einen Größeren Schaden zu verhindern. - So ist es beim Rücken auch. Das Jobcenter übernimmt grundsätzlich keine Krankheitskosten. Dafür gibt es die Kassen. Du kannst also höchstens eine Anwaltliche beratung nehmen (Kosten zahlt das JC) und versuchen die Kasse zum Zahlen zu zwingen. Was andres bleibt dir nicht übrig. Das JC muss definitiv nicht zahlen und der Ablehnungsbescheid war völlig gesetzeskonform.

Hallo,

unter Umständen kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren. Sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen bzw. das Darlehen zu gewähren.

Ggf. kann mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Gruß

Hallo

da nicht klar ist, wofür genau diese 450 Euro „extra“ anfallen, hier mal eine allgemeine Info zu Kosten(befreiung): http://hartz.info/index.php?topic=4906.0
Ich würde dir raten, deine Frage (mit ein paar mehr Infos ) auch noch mal bei hartz.info einzustellen. http://hartz.info/index.php
Dort müssten (neben den Moderatoren) auch einige User aus eigener Erfahrung Genaueres dazu sagen können.

LG

Guten Tag.

Die Krankenkasse muss medizinisch notwendige Kosten übernehmen, beantragen Sie dort die Kostenübernahme und bei einer Ablehnung müssen Sie halt Widerspruch einlegen.
Das Jobcenter hat nicht die gesetzliche Grundlage, Aufgaben der Krankenkasse zu übernehmen.

recht herzlichen Dank für die Auskunft
Mit freundlichem Gruß
Carola

hallo SweetAngel1801,
danke für die Auskunft, leider hat sich bis jetzt nichts getan,
habe noch ein zweites und drittes Ärzteteam von meiner Krankenkasse angeschrieben und denen den kompletten Befund zugefaxt, sie schrieben mir das die OP nicht erforderlich sei, da es für die Patienten noch schonernde Methoden gibt, wie eine Vereisung oder Verödung die für mehrere Jahre hält, die dann auch noch einmal wiederholt werden kann und dies auch die Krankenkassen bezahlen.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008 (Carola)

hallo Lara,
danke für die Auskunft, leider hat sich bis jetzt nichts getan,
habe noch ein zweites und drittes Ärzteteam von meiner Krankenkasse angeschrieben und denen den kompletten Befund zugefaxt, sie schrieben mir das die OP nicht erforderlich sei, da es für die Patienten noch schonernde Methoden gibt, wie eine Vereisung oder Verödung die für mehrere Jahre hält, die dann auch noch einmal wiederholt werden kann und dies auch die Krankenkassen bezahlen.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008 (Carola)

Hallo

da nicht klar ist, wofür genau diese 450 Euro „extra“
anfallen, hier mal eine allgemeine Info zu Kosten(befreiung):
http://hartz.info/index.php?topic=4906.0
Ich würde dir raten, deine Frage (mit ein paar mehr Infos )
auch noch mal bei hartz.info einzustellen.
http://hartz.info/index.php
Dort müssten (neben den Moderatoren) auch einige User aus
eigener Erfahrung Genaueres dazu sagen können.

hallo virtualman81,
danke für die Auskunft, leider hat sich bis jetzt nichts getan,
habe noch ein zweites und drittes Ärzteteam von meiner Krankenkasse angeschrieben und denen den kompletten Befund zugefaxt, sie schrieben mir das die OP nicht erforderlich sei, da es für die Patienten noch schonernde Methoden gibt, wie eine Vereisung oder Verödung die für mehrere Jahre hält, die dann auch noch einmal wiederholt werden kann und dies auch die Krankenkassen bezahlen.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008 (Carola)