Ich habe in Südafrika einen geschäftlichen

… Vertrag unterschrieben aber noch kein Permit gehabt zu dem Zeitpunkt - wie sind nun meine Rechte?

mit südafrikanischem recht kenne ich mich nicht aus, aber mE ist der Vertrag dann nicht gültig. oder was hattest du mit Permit gemeint? Die Vollmacht, vertraäge zu unterzeichnen?
Ole

… Vertrag unterschrieben aber noch kein Permit gehabt zu dem
Zeitpunkt - wie sind nun meine Rechte?

Hallo FrankOT,

hierzu kann ich Ihnen ohne weitere Sachverhaltsangaben leider keine Auskünfte erteilen.
Zunächst wäre z.B. zu klären, welches Recht anwendbar ist oder vereinbart wurde; südafrikanisches, deutsches, sonstiges.
Dann müsste ich wissen, um was für eine Art von Genehmigung es sich handelt, die Ihnen fehlt. Mit möglichen südafrikanischen Genehmigungsverfahren kenne ich mich des Weiteren leider nicht aus.
Wenn Sie nach Ihren Rechten fragen, wäre es weiterhin hilfreich zu wissen, in welche Richtung Ihre Anliegen gehen. Verlangen Sie Erfüllung des Vertrags? Gewährleistung? Schadensersatz? etc.

Ich kann Ihnen daher an dieser Stelle nur raten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren und diesem Ihren Sachverhalt zu schildern.

Mit freundlichen Grüßen

… Vertrag unterschrieben aber noch kein Permit gehabt zu dem
Zeitpunkt - wie sind nun meine Rechte?

Hallo,

soll ich Ratefuchs spielen? Bitte zukünftig komplette Frage stellen.
Trotzdem ich versuche trotzdem zu antworten. Wenn zu dem untechriebenen Vertrag keine Genehmigung vorlag, ist dieser nicht gültig, wird aber gültig, wenn den Genehmigung später erteilt wird. Falls er überhaupt nicht genehmigt wird, können die Unterzeichner aber ggf. persönlich haften, da Sie den anderen Vertragspartner möglicherweise schädigen wollten oder absichtlich geschädigt haben.
MfG
PB

… Vertrag unterschrieben aber noch kein Permit gehabt zu dem
Zeitpunkt - wie sind nun meine Rechte?

Es tut mir schrecklich leid, aber diese Frage kann ich nicht beantworten!

… Vertrag unterschrieben aber noch kein Permit gehabt zu dem
Zeitpunkt - wie sind nun meine Rechte?

Hallo, eine so dürftige Schilderung, um einen Sachverhalt beurteilen zu können, wird keinen in die Lage versetzten, ihnen einen werthaltigen Rat zu geben. Wenn Sie keine Erlaubis hatten, einen Vertrag zu schließen, bedeutet dieses nicht zwangsläufig, dass Sie es nicht hätten tun dürfen. Nehmen Sie sich einen Anwalt für Vertragsrecht, präsentieren Sie die Unterlagen und lassen diese bewerten.

Nun, da bist du nun persönlich die vertraglichen Pflichten eingegangen, die sonst für den Vertretenen gegolten hätten. Ein Möglichkeit ist hier auf „Erklärungirrtum“ zu setzen und den Vertrag rückgängig zu machen.
Gruß Pif

… Vertrag unterschrieben aber noch kein Permit gehabt zu dem
Zeitpunkt - wie sind nun meine Rechte?

Hallo FrankOT
Wenn der Vertrag von beiden Vertragsparteien rechtswirksam unterschrieben wurde, dann hat jede Partei gegenüber der anderen Vertragspartei eine Rechtsanspruch auf Erfüllung. - Wie erfüllt werden muß ergibt sich aus dem Inhalt des Vertrages.
MfG
AS

… Vertrag unterschrieben aber noch kein Permit gehabt zu dem
Zeitpunkt - wie sind nun meine Rechte?

Diese Frage ist leider viel zu ungenau um vernünftig beantwortet zu werden. Mehr Details bitte…

… Vertrag unterschrieben aber noch kein Permit gehabt zu dem
Zeitpunkt - wie sind nun meine Rechte?

… Vertrag unterschrieben aber noch kein Permit gehabt zu dem
Zeitpunkt - wie sind nun meine Rechte?

Sorry,

kann ich nichts zu sagen.

Gruß,

twilight666

… Vertrag unterschrieben aber noch kein Permit gehabt zu dem
Zeitpunkt - wie sind nun meine Rechte?

Hallo,

kann ich leider nicht beantworten - sorry!

… Vertrag unterschrieben aber noch kein Permit gehabt zu dem
Zeitpunkt - wie sind nun meine Rechte?