… der DDR möglich war einen Bildungsgrad anzugleichen, ein einfacher Arbeiter verichtet die Arbeit eines Ingineurs, und darf sich dann auch so nennen, kann mir jemand etwas dazu sagen ? Danke !
Hallo User291785,
… der DDR möglich war einen Bildungsgrad anzugleichen, ein
einfacher Arbeiter verichtet die Arbeit eines Ingineurs, und
darf sich dann auch so nennen
Habe ich in meinen ca. 35 DDR-Jahren nie gehört und halte ich auch solange für ein Gerücht, bis mir jemand das Gegenteil beweist.
Auch in der DDR musste man Ingenieur studieren, zur Not auch im Abendstudium.
Viele Grüße
Marvin
Hallo,
zu hören bekommt man viel.
… der DDR möglich war einen Bildungsgrad anzugleichen, ein
einfacher Arbeiter verichtet die Arbeit eines Ingineurs, und
darf sich dann auch so nennen,
Tante Wiki (da findet man Vieles, was sonst so zu hören ist) schreibt hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur
„Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und wird seither nur an Absolventen entsprechender Bildungseinrichtungen verliehen. Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.“
Möglicherweise hast Du davon gehört …
Gruß
Jörg Zabel