Ich habe mein Auto ohne Brief verkauft,

Hi,
Ich habe mein altes Auto mit KFZ_Schein verkauft, war froh, dass ich es los war. Konnte aber den Brief nicht finden. So musste ich einen Neuen beantragen. Jetzt kann ich den KFZ-Brief abholen, aber der neue Besitzer rückt den Schein nicht raus! Der Wagen läuft noch auf meine Versicherung. Wer kann mir einen heissersehnten Rat geben?

Hallo!

Sehr leichtsinnig!
Wenn der neue Besitzer heute Nacht besoffen einen Unfall baut, hast du zumindest eine Menge Ärger.

An Deiner Stelle würde ich am Montag früh im Strassenverkehrsamt antreten,
mit allen Unterlagen, denen alles wahrheisgemäss erzählen, was los war,
und mal sehen, was die vorschlagen.

Die Kopie des Kaufvertrages hast Du ja hoffentlich an deine Versicherung geschickt? Wenn nicht, unbedingt auch mit der Versicherung Kontakt aufnehmen.
Am besten sofort.

Es kann durchaus passieren, dass dann die Behörden das Auto suchen und stillegen.
Das wäre das beste für Dich.

Grüße, Steffen!

Hallo,

wenn der Käufer den Schein nicht heraus rücken will (was ich irgendwie auch verstehen kann), dann verabredet Euch auf dem Straßenverkehrsamt. Stimmt er nicht zu, reiche beim Straßenverkehrsamt den Kaufvertrag ein. Die können aber den Käufer auch nur auffordern, den Wagen umzumelden. Tut er es nicht, ist es Dein Problem! Dann kannst Du Dir schon mal einen guten Anwalt suchen.

Da es immer noch nicht alle Menschen begriffen haben: VERKAUFE NIE EIN NOCH ZUGELASSENES FAHRZEUG!

Viel Glück bei der Sache
Guido

Hi

…ganz einfach .
Auto Versicherung anrufen , das Fahrzeug als Verkauft melden und von der Versicherung Zwangsabmelden lassen .
Wenn das Fahrzeug nicht mehr versichert ist , kommt der neue Eigner schon ganz von Alleine :smile:)

gruss

Toni

Hallo,

Da es immer noch nicht alle Menschen begriffen haben: VERKAUFE
NIE EIN NOCH ZUGELASSENES FAHRZEUG!

Guido

@ Guido
Ich verkaufe auch immer mein Fahrzeug mit Nummernschild .
einmal gab es den Fall , das mein Bruder auf mein Anraten so gehandelt hat , aber da auf dem Kaufvertrag deutlich die Uhrzeit der Übergabe vermerkt war und der Käufer auf der Überführungsfahrt also ca 2 std später einen Unfall verursachte , trat die Versicherung zuerst an meinen Bruder heran , doch durch die Unterschriebene Uhrzeit wurde das dann einige Tage später ohne Theater auf die neue Versicherung des neuen Halters übertragen.
Mein Bruder blieb ausser diesem einen Brief mit einer Kopie des Kaufvertrages , unbehelligt

Das ganze klappt aber nur , wenn die Übergabe Uhrzeit mit im Vertrag steht und ein Vermerk im Kaufvertrag mit hineinschreibt wann der neue KFZ-Eigner das Fahrzeug abzumelden hat ( nächster Werktag ) und in dem moment die Autoversicherung angerufen wird und eine Kopie des Kaufvertrages hingeschickt wird .

gruss

Toni

Hallo Toni,

Auto Versicherung anrufen , das Fahrzeug als Verkauft melden
und von der Versicherung Zwangsabmelden lassen .

Weißt Du eigentlich, wie lange das dauert? Zumal die netten Außendienstmitarbeiter das Auto erst mal vor Deiner Haustür suchen. Die Rechnung für die Zwangsmaßnahmen erhält übrigens der Halter.
Und das Finanzamt bemüht sich auch nicht weiter und wendet sich an den Halter.
Frage mal bei Deiner Zulassungsstelle nach, wann dort das letzte Mal jemand solche Probleme hatte. Wundere Dich aber nicht, wenn das noch nicht lange her ist, das ist fast an der Tagesordnung.
Da kann im Kaufvertrag stehen, was will, das ist Privatrecht und wird für den Halter schnell mal richtig teuer.

Wenn das Fahrzeug nicht mehr versichert ist , kommt der neue
Eigner schon ganz von Alleine :smile:)

Ja, aber bis der das mitbekommt, das dauert.

Nur mal so aus der Erfahrung berichtet.

Beste Grüße
Guido

Selber Schuld…
…hier gibt es wenn man die Suche nutzt, bestimmt 50 Artikel zu diesem Thema: Niemals an Fremde mit Kennzeichen im angemeldeten Zustand verkaufen.

Du wirst um das langwierige Prozedere der Zwangsabmeldung nicht herumkommen.

Informiere auf alle Fälle den Versicherer, daß der Wagen verkauft ist. Hast wenigstens einen Vertrag gemacht ?

MfG

Was wäre eigentlich…

wenn man den neuen Halter mal nachts aufsucht und die Kennzeichen demontiert???

Es sind laut Zulassungsdaten schließlich seine eigenen Kennzeichen.
Und spätestens dann wird der neue Halter sich wohl kümmern müssen.
Und sollte man bei der Demontage von den netten Kollegen der Polizei aufgegriffen werden: Was soll passieren? Der Wagen ist ja noch auf den eigenen Namen angemeldet.

Ich würde es so machen…

MfG

Ich würde das Diebstahl nennen, da ich davon ausgehe, dass mit dem Kauf auch die Kennzeichen den Besitzer gewechselt haben. Aber ich kenne den Wortlaut im Kaufvertrag nicht.

Und ohne den KFZ-Schein klappt die Abmeldung trotzdem nicht. OK, zumindest muss sich dann der Käufer rühren.

Beste Grüße
Guido

Moin,

Ich würde das Diebstahl nennen, da ich davon ausgehe, dass mit
dem Kauf auch die Kennzeichen den Besitzer gewechselt haben.

solange ein Dienstsiegel drauf klebt ist es ein amtliches Dokument; dieses wurde dem Halter zugeteilt. Ob man das so einfach rechtskräftig verkaufen darf wäre eine interessante Frage. Bei einem Personalausweis geht das ja sicher auch nicht.

VG
J~

Moin,

der Fall wird immer spannender. Durch viel Dedektivarbeit habe ich den Vermieter des Käufers ausfindig gemacht. Ich habe nun erfahren, dass der Wagen inzwischen gebrannt hat. Wohl nicht schlimm, denn der Käufer will ihn jetzt TÜV-fertig machen. Zumindestens wird er nicht gefahren und kann somit keinen Unfall verursachen.
Der Vermieter beschreibt den Käufer als etwas trottelig. Er nimmt wohl eine Vaterrolle bei ihm ein. Der Vermieter will vermitteln und alles in die Wege leiten.
Ich habe gelernt: nie ein Fahrzeug ohne Brief kaufen oder verkaufen.

Ich bin euch dankbar für eure Unterstützung

scotta