Ich habe mein fernseh zur reparatur geschickt

… und ihn erst nach 3 monaten zurück bekommen jetzt ist er kaputter wie vorher.was kann ich nun tun ?muss ich das hinnehmen?

Ja und Nein!
Leider hast du den Vorgang viel zu kurz beschrieben!
-Wie alt war der Fernseher?
-Wo wurde er gekauft?
-Welche Fehlfunktion wurde dem Reparaturbetrieb mitgeteilt?
-Warum dieser Reparaturbetrieb?
-Welche Reparaturbedingungen wurden festgelegt, also nur Fehlersuche oder bis max.200€ oder Behebung bis zum festen Termin usw.
-Warum ist der Fernseher weniger in Ordnung als vorher?
-Wie wurde der Fernseher zur Reparatur versendet, wie kam er zurück?
Im Normalfall sollte eine gute Werkstatt etwas wieder in volle Funktion bringen. Kann die Funktion nur eingeschränkt hergestellt werden, kann der Reparaturpreis gekürzt werden. Konnte die Werkstatt das Gerät nicht reparieren, so konnte auch keine Garantie für die Arbeit gegeben werden, dann könnte die Werkstatt auf eine Rechnung verzichten.
Dies alles gilt aber nur für seriöse Werkstätten.
Für den Rest gilt alles = nichts!

… und ihn erst nach 3 monaten zurück bekommen jetzt ist er
kaputter wie vorher.was kann ich nun tun ?muss ich das
hinnehmen?

ok dann werde ich es mal etwas genauer schildern…
ich habe den Fernsehr Dezember 2010 in einem bekannten versandhaus bestellt mit einer garantie von 2 jahren vom hersteller.
september 2011 weiste er fehler auf:-schwarze streifen an den rändern des bildschirms
-schwarze nach oben rollende querstreifen.
als ich es dem versandhaus schilderte bekam ich einen retoureschein für eine reperatur beim hersteller zugeschickt.
er wurde im originalkarton via dhl versandt und kam am 2.10.2011 bei ihnen an (das konnte ich verfolgen dank einer paket-sendungsnummer).
nach 2 wochen ohne irgendeine info habe ich beim hersteller angerufen die mir mitteilten das sie angeblich kein gerät von mir bekommen haben.
nach ewigen rumtelefonieren zwischen hersteller und versandhaus war er nun doch beim hersteller aufgetaucht und war bis zu diesem zeitpunkt schon mehr als 4 wochen dort.
am 11.11.2012 ist er mit dhl endlich wieder bei mir aufgetaucht und hab mich sehr gefreut nach mehr als 3 monaten endlich mal wieder fern zu schaun doch da habe ich die rechnung ohne den hersteller gemacht.
als ich ihn auspackte und anschließen wollte ist mir an den steckern an der rückwand schäden aufgefallen wo es anschließend probleme gab die stecker ohne weiter schaden zu machen reinzustecken.
als ich ihn dann anmachte waren alle schwarze streifen noch da wie wir es beim hersteller angegeben haben.
nun wollte ich das gerät umtauschen über das versandhaus oder mein geld zurückverlangen doch die machen nicht mit und wenn ich antworten will lassen die mich warten.
nun möchte ich gern wissen was meine rechte sind bzw ob das versandhaus sich querstellen darf wenn ich noch garantie habe und das defekte gerät umtauschen möchte da eine erneute reperatur dasselbe ergebnis bringen würde und ich wieder 3 monate vielleicht auch keinen fernsehr hätte???

Danke für die Infos.
Rein Interesse halber. Gab es einen Reparaturbericht?
Wie detailiert war dieser? Wurde das Gerät als repariert mit voller Funktion beschrieben? Kam das gleiche Gerät zurück oder ein Ersatzgerät? Gibt es Informationen wer repariert hat? (Oft wird das Gerät nochmal weiter geschickt!)
Aber egal!
Die 1. Adresse bei einer Reklamation während der Garantie-/Gewährleistung-Zeit ist und bleibt der Händler - hier das Versandhaus. Weiteres Problem: auf der anderen Seite sitzt nur ein „gesichtsloser Name“ anders als ein direkter Ansprechpartner vor Ort.
Ansprechpartner vom Versandhaus suchen! Leider auch höflich bleiben, selbst wenn es juckt. Den Fall schildern (Ich habe ein Problem!), und nach einer Lösung nachfragen (wer die Möglichkeit hat zu agieren ist hilfsbereiter, als der der nur reagieren kann, wenn er konfrontiert wird) hier soll das Ergebnis zählen. Nur ganz leicht den Druck erhöhen!! Nachfragen über frühere Beschwerden über die Werkstatt! Frage stellen: Wie würde sie sich denn in so einem Fall fühlen und verhalten?
Nun gibt es viele Möglichkeiten!

  • Rückabwicklung mit Abnutzungsabzug
  • Rückabwicklung mit voller Erstattung
  • Rückabwicklung mit Anrechnung auf ein neues Gerät
  • nochmale Reparatur (kostenlos)(leider bis zu 3-mal möglich) mit evtl. mit Leihgerät
  • gibt es einen anderen Ansprechpartner, der befugt ist andere Lösungen durch zu führen
  • ggf. eine Entschädigung ansprechen, verursacht durch die überlange Reparaturzeit
  • ???
    Nicht vergessen: Die Person am Telefon hat das Problem nicht verursacht, sondern sollte eine Lösung auf zeigen.
    Ich hoffe es hilft!

… und ihn erst nach 3 monaten zurück bekommen jetzt ist er
kaputter wie vorher.was kann ich nun tun ?muss ich das
hinnehmen?

danke für die infos.
also es gab weder einen reperaturbericht noch wissen wir ob sie einen anderen mit den selben schäden zurückgeschickt wurde.
das versandhaus verkauft nun nix mehr von diesem hersteller also es wurde alles aus dem sortiment genommen.
ich blieb immer freundlich und wurde nur vertröstet mit dem text „wir werden uns darum kümmern und informieren sie daraufhin“
eine lösung haben die gefunden mehr oder weniger denn ich soll den fernsehr wieder zum hersteller schicken und nochmals reparieren lassen aber muss ich mich denn auch darauf einlassen immerhin habe ich denen auch vorgeschlagen wegen ersatzgerät wo das geld was eingezahlt wurde auf das neue gerät übertragen wird oder das ich mich auf mein recht der geldzurückgarantie stütze aber sie stellen sich quer und können/wollen mir keine vernünftige lösung geben bzw mir helfen.
dürfen die das so einfach also mich sozusagen ignorieren?
wenn ich mein geld zurück verlange und ihnen das gerät zurück schicke würde das gehen oder dürfen die sich da auch quer stellen wenn das mein ausdrücklicher wunsch ist?

Wenn es nochmal repariert werden soll, eine Bedingung aushandeln, zB. vollständige Reparatur innerhalb 4 Wochen (Hin/Rückversand+(1-2)Wochen Rep.zeit), wenn nicht dann Rückerstattung des Kaufpreises (eine zusätzliche Entschädigung ist zwar möglich, aber uU. nervenaufreibend sie durchzusetzen). Wenn es geht unter Zeugen oder schriftlich mit Bestätigung des Händlers/Versandhaus(–>geeigneter Ansprechpartner am Telefon). Im Schriftstück nicht mit der Begründung geizen, zeitlicher Ablauf des Problems, usw.).
–> Dem Händler muss die Möglichkeit gegeben werden fehlerfreie Ware zu liefern (Reparatur bis 3-mal). Aber eine andere Regelung ist nicht ausgeschlossen, wenn beide Seiten zustimmen!
Viel Erfolg - und Geduld