Guten Tag,
ich habe meine LV gekündigt.
Der Wert der Versicherung beträgt 2700€.
Kürzlich bekam ich ein Schreiben von der HM das die eingezahlten Beträge nicht ausgezahlt werden können, da nach Abzug sämtlicher Kosten nur noch 66,00€ Rückkaufswert bestehen.
Abgeschlossen wurde die LV am 01.03.2000.
Wer kann mir weiterhelfen?
Guten Tag,
leider kann ich nicht weiterhelfen. Es ist grundsätzlich (auch nach den Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft) nicht zu empfehlen, eine noch nicht lange existierende LV zu kündigen, z.B. um zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Auf das Problem, dass wegen des Abzugs der Provisionen zu Beginn der Versicherung erst nach einigen Jahren ein Rückkaufswert vorhanden ist, müsste eigentlich ein Konkurrenzvertreter hinweisen. Nach neuestem Recht (seit 2008) sind die Abschlusskosten nicht voll zu Beginn der Versicherung in Ansatz zu bringen sondern innerhalb der ersten 5 Jahre. Je nach Beginn Ihrer Versicherung trifft altes oder neues Recht zu. Besser ist es, die Versicherung nicht zu kündigen, sondern beitragsfrei zu stellen - d.h. keine Beiträge mehr zahlen (auch kein Versicherungsschutz) und die Versicherung ruhen lassen und kommt dann irgendwann ein besserer Beitrag zur Auszahlung, ist also je nach Restlaufzeit kein oder nicht so hoher Verlust vorhanden. Nähere Details finden Sie in den Bedingungen, die ja sehr umfassend jetzt dem Kunden auch plausibel mitgeteilt werden müssen. Auch Verbraucherschutzverbände helfen weiter. Allerdings dürfte in diesem Fall eine Auszahlung Ihrer eingezahlten Beiträge bei Kündigung nicht erreichbar sein. Der Wert Ihrer Versicherung beträgt nänlich (noch nicht) 2700 Euro. Mehr kann ich auch nicht sagen. Mit freundlichen Grüßen L.S.
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Hallo,
mit Deiner Versicherungspolice hast Du eine Aufstellung über die Wertentwicklung der Versicherung bekommen. Der Wert der Versicherung den Du genannt hast kann auch nur die „Beitragsfreie Versicherungssumme“ sein, welche Du nach Ablauf bekommst wenn Du jetzt nichts mehr einzahlst. Da die Kosten bei LV’s am Anfang verrechnet werden, kann es mit dem Rückkaufswert hinhauen, obwohl dieser wirklich niedrig wäre. Wie gesagt - schau mal in der Police/ dem Angebot nach.
Stehe Dir gerne bei weitergehenden Fragen zur Verfügung.
Rubberduck
Hallo,
die garantierte Versicherungssumme beträgt 14.667,30 nach Ablauf der Versicherungszeit bei Beitragsfreistellung.
Außerdem dürfen nach meiner Kenntnis die Kosten nicht mehr am Anfang verrechnet werden.
Es gibt auch, glaube ich einen Mindestrückkaufswert.
mit Deiner Versicherungspolice hast Du eine Aufstellung über
die Wertentwicklung der Versicherung bekommen. Der Wert der
Versicherung den Du genannt hast kann auch nur die
„Beitragsfreie Versicherungssumme“ sein, welche Du nach Ablauf
bekommst wenn Du jetzt nichts mehr einzahlst. Da die Kosten
bei LV’s am Anfang verrechnet werden, kann es mit dem
Rückkaufswert hinhauen, obwohl dieser wirklich niedrig wäre.
Wie gesagt - schau mal in der Police/ dem Angebot nach.
Stehe Dir gerne bei weitergehenden Fragen zur Verfügung.
Rubberduck
Hallo,
Du schreibst, der Wert Deiner LV würde 2.700 € betragen. Wie meinst Du das? Ist das die Summe, die Du im Laufe der Zeit eingezahlt hast?
Du mußt unterscheiden zwischen der Summe der eingezahlten Beträge, der beitragsfreien Summe und dem Rückkaufswert.
Wenn man eine LV abgeschlossen hat, gibt es grundsätzlich 3 Möglichkeiten:
-
man zahlt für die vereinbarte Laufzeit (z. B. bis zum 60. Lebensjahr) die Beiträge und erhält am Ende regulär die sog. Ablaufleistung (eingezahltes Kapital abzgl. Kosten zzgl. Überschüsse)
-
man stellt die Beitragszahlung ein (Beitragsfreistellung) und läßt die eingezahlten Gelder abzgl. Kosten zzgl. Überschüsse bis zum Ablauf des Vertrages (z. B. bis zum 60. Lj.) stehen.
-
man stellt die Beitragszahlung ein UND läßt sich das Guthaben (eingezahlte Beiträge abzgl. Kosten = Rückkaufswert) auszahlen.
Offenbar beträgt der Rückkaufswert für Deine LV nur 66 €. Dann müßtest du zumindest diese 60 € erhalten.
Frage bei der Gesellschaft doch mal nach, warum sie Dir die 66 € nicht auszahlen will, dann mußt du im nächsten Schritt prüfen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zutreffend ist oder nicht. du mußt zuerst aber den genauen Grund dafür kennen, warum die Gesellschaft Dir das Geld nicht auszahlen will.
LG Rolo
Hallo!
Ich gehe davon aus, dass die Versicherungssumme 2.700 EUR beträgt und dass nur ein geringer Beitrag gezahlt wurde. Da die Beiträge der ersten Jahre überwiegend für die Begleichung der Kosten verwand werde, Kann es sein, dass der Rückkaufwert nur 66,00 EUR beträgt.
Eine Überprüfung der Angelegenheit ist bei einer Verbraucherberatung möglich.
MfG
K. Sweers
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Hallo,
auch die Rückkaufswerte müssten auf dem Angebot/der Police erscheinen.
LG Rubberduck