… unser Vermieter möchte das wir zum 15.06. ausziehen, wäre kein Problem für uns. Er Streicht die Wohnung selbst weil es dann ordentlich ist und der Nachmieter am 01.07 einziehen kann . muß ich die volle Miete zahlen.
Hallo,
ja, es sei denn Sie vereinbaren mit Ihrem Vermieter bei der Übergabe der Wohnung etwas anderen. Sie sollten sich jedoch vorher mit Ihren Vermieter auseinandersetzen und versuchen eine schriftliche Lösung zu finden.
Wir hoffen wir konnten helfen.
… unser Vermieter möchte das wir zum 15.06. ausziehen, wäre
kein Problem für uns. Er Streicht die Wohnung selbst weil es
dann ordentlich ist und der Nachmieter am 01.07 einziehen kann
. muß ich die volle Miete zahlen.
Kurz und knapp… nein., wenn der Vermieter möchte das die Wohnung vor dem Termin geräumt wird, muss er auch die Miete erlassen
Wenn der vorzeitige Auszug den Intessen des Vermieters dient, dann können Sie über die halbe Miete vortrefflich verhandeln. Einen Anspruch haben Sie gemäß der KÜndigung zum 30.06.hingegen nicht.
… unser Vermieter möchte das wir zum 15.06. ausziehen, wäre
kein Problem für uns. Er Streicht die Wohnung selbst weil es
dann ordentlich ist und der Nachmieter am 01.07 einziehen kann
. muß ich die volle Miete zahlen.
Hallo- Die Frage müssen Sie Ihrem Vermieter stellen. Wenn Ihr Mietvertrag bis zum 30.06. läuft, haben Sie das Recht, bis dahin auch in der Wohnung zu bleiben, ohne daß für irgendwelche Nachmieter renoviert wird. Dann zahlen Sie die volle Miete und der Vermieter muß nach Ihrem Auszug die Wohnung streichen usw., kann dann wohl erst ab Monatsmitte Juli weitervermieten. Wenn Sie dem Vm von der Auszugszeit her entgegenkommen, soll er ihnen im Gegenzug finanziell entgegenkommen und die Junimiete halbieren. Das würde ich ihm so sagen, andernfalls lassen Sie es einfach beim Auszug zum 30.06.
PS.-Ich gehe davon aus, daß sonstige Kündigungsfristen usw. korrekt eingehalten wurden und Sie keine Mietschulden haben.
Gruß, Achim