Nach der Trennung läuft es nunmehr seit einem Jahr nach dieser 12 Tage Regelung.
Vom Jugendamt bekam ich einen indirekten Hinweis bezüglich der Unterhaltspflicht…
Danke im Voraus !
Nach der Trennung läuft es nunmehr seit einem Jahr nach dieser
12 Tage Regelung.
Vom Jugendamt bekam ich einen indirekten Hinweis bezüglich der
Unterhaltspflicht…
Danke im Voraus !
Hallo Stephan,
die Unterhaltspflicht richtet sich an beide Elternteile, allerdings wird sie getrennt in Naturalunterhalt sowie in Barunterhalt. Den Naturalunterhalt leistet Derjenige, bei dem das Kind lebt. Für den Barunterhalt kommt der andere Elternteil auf. Kann es sein, dass ihr den Umgang selbst geregelt habt? Habt ihr beide das gemeinsame Sorgerecht? Normalerweise bist du verpflichtet, den Unterhalt in voller Regelleistung zu zahlen.
wenn der Sohn bei der Mutter gemeldet ist, ist man weiterhin Unterhaltspflichtig. Da kann man wenn nur über einen Anwalt was erreichen. Beim Jugendamt vorzusprechen bringt nicht viel. Man muss vor allem immer mit angeben (ganz Wichtig!) zum Wohle meines Kindes… ist es mir nicht möglich weiterhin Unterhalt zu zahlen, da er die halbe Zeit bei mir ist und ich ihn ja versorgen muss. Ganz wichtig ist " zum Wohle des Kindes", welches das Jugendamt ja auch vertritt… und nicht die Interessen der Mutter!
Gruß
Agnes
Tschja Stefan, da kann ich Dir wenig Hoffnung machen. Mein Mann hat seine Tochter über Jahrzehnte nicht gesehen und auch das vereinbarte Umgangsrecht wurde seitens der Mutter nicht eingehalten. Trotzdem musste er immer fleißig und pünktlich zahlen.
Ich sehe da wenig Chancen für Dich, dass Du den Unterhalt kürzen kannst.
Nach der Trennung läuft es nunmehr seit einem Jahr nach dieser
12 Tage Regelung.
Vom Jugendamt bekam ich einen indirekten Hinweis bezüglich der
Unterhaltspflicht…
Danke im Voraus !