Ich habe mich gefreut, dass ich den Termin einhalten konnte

Guten Morgen,

ich weiß nicht, ob man diesen Satz ohne Adverbialpronomina einfach so verwenden dürfte

A) Ich habe mich gefreut, dass ich den Termin einhalten konnte.

B) Ich habe mich darüber gefreut, dass ich den Termin einhalten konnte.

Wann darf man diese (Adverbialpronomina) verwenden und wann nicht? Sind sie obligatorisch? Gibt es eine Regel dafür ? Im Internet?

Danke sehr

Hallo

Die Grammatikregeln dazu kenne ich auch nicht wirklich, ich bin aber ziemlich sicher, dass man in diesem Falle beide Sätze ohne weiteres sagen kann.

Ich würde diese Adverbialpronomina dann verwenden, wenn der Satz ansonsten unverständlich ist.

Dieses ‚darüber‘ würde man besonders dann verwenden, wenn der Nebensatz weggelassen und dessen Inhalt in einem Hauptsatz davor gesagt wird. Also z. B.:

Gestern konnte ich mal einen Termin einhalten. Ich habe mich darüber gefreut.

Auch hier kann das Adverbialpronomen weglassen und sagen:
Gestern konnte ich einen Termin einhalten. Ich habe mich gefreut.

Da wäre es aber nicht eindeutig klar, ob ich mich nicht über was ganz anderes gefreut habe, oder einfach nur so, Da käme es noch ein bisschen darauf an, was zuvor und danach gesagt wird.

Ja, beides ist korrekt.
Eine allgemeine Regel gibt nicht dazu. Mit dem Beispiel „sich freuen über“ geht es ja um Verben, die eine feste Präposition führen und damit ein Präpositionalobjekt haben. Und insbesondere, wenn dieses Objekt in Nebensatzkonstruktion vorliegt, ist ein Adverbialpronomen/Pronomialadverb als Stellvertreter/Korrelat im Hauptsatz bei manchen Verben obligatorisch, bei anderen dagegen nur fakultativ. Das hängt davon ab, wie fest das Verb mit der Präposition gekoppelt ist.

Zum Beispiel:
nachdenken über: obligatorisch
„Die Mutter denkt darüber nach, ob er wohl der Richtige für ihre Tochter ist.“
sich entschließen zu: fakultativ
„Paris hat sich (dazu) entschlossen, Aphrodite zu wählen.“
reden über: obligatorisch
„wir reden hier darüber, wann ein Stellvertreter für das Präpositionalobjekt obligatorisch ist und wann nicht.“
sich bemühen um: fakultativ
„Ich habe mich (darum) bemüht, eine treffliche Antwort zu verfassen.“

Aber auch im Fall, dass es fakultativ ist, gilt das nur, wenn der Objektsatz des Haupsatzprädikates als Nebensatz nachgestellt ist. Ist er vorgängig, ist das Korrelat in Form des Pronomialadverbs immer notwendig:
„Paris wählt Aphrodite. Er hat sich dazu entschlossen.“ bzw.
„Aphrodite zu wählen, dazu hat Paris sich entschlossen.“
„Eine treffliche Antwort zu verfassen, darum habe ich mich bemüht.“

Also auch:
„Ich konnte den Termin einhalten. Darüber habe ich mich gefreut.“
Oder
„Daß ich den Termin einhalten konnte, darüber habe ich mich gefreut.“

Zahlreiche Beispiel von Verben mit fester Präposition, bei denen der Stellvertreter fakultativ ist, sind hier gelistet.

Und Allgemeines zu Objektsatz-Korrelaten (besonders zu deinem Fall-Beispiel) → hier (→ „Korrelat“ → „Nebensatz = Präpositionalobjekt“)

Gruß
Metapher

Danke Metapher. Eine tolle wunderbare Erklärung.

Moin Nadja,

die Antwort von metapher ist natürlich perfekt. Für dich zum Üben: Man kann in diesen Sätzen noch ein Partikel hinzufügen. Die Aussage
„Darüber habe ich mich gefreut“ und „Darüber habe ich mich aber gefreut“ sind zwei Paar Schuhe. Das aber im zweiten Satz verstärkt in diesem Moment die Aussage, obwohl es negativ konnotiert ist, weil es oft mit einer Einschränkung in Verbindung gebracht wird.

Data

Das trifft zu solange „aber“ als Konjunktion verwendet wird.
Als eine (es heißt übrigens „die“) Partikel hat es keine negative Konnotation und ich persönlich höre die dann auch nicht heraus bei dieser Verwendungsart.

Grüße