Ich habe mich nach 15 Jahren von meinem LG

… getrennt! Wir waren nicht verheiratet! Die 2 gemeinsamen Kinder bleiben bei mir, mit großzügigem Umgangsrecht! Möbel und Hausrat wurden zumeist auf Abzahlung und meine Rechnungsanschrift bei einem Versandhandel gekauft. Wer hat jetzt Anspruch auf diese Dinge? Dinge, die wir aufgrund des jeweils anstehenden Umzugs nicht benötigen, wurden verkauft. Das Geld behielt er, weil ich ja Waschmaschine, Kühlschrank usw. behalte. Die Sachen wurden aber auf meinen Namen und Verantwortung gekauft. Ist das rechtens? Ich will mir nicht alles unter den Nagel reißen, aber ich habe durch den anstehenden Umzug auch Kosten, die niemand deckt!

Ihr habt euch auf eine Art Gütertrennung geeinigt, was ich sehr positiv finde. Eure Trennung scheint einer einvernehmlichen Scheidung ähnlich zu sein. Folgendes habe ich auf einer Seite über einvernehmliche Scheidungen http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli… gefunden:

„Bei der Zuweisung von Haushaltsgegenständen, die im Miteigentum stehen, kommt es insbesondere darauf an, wer einzelne dieser Haushaltsgegenstände dringender benötigt. Hier kann auch der Umstand, in wessen Haushalt gegebenenfalls die ehelichen Kinder verbleiben, eine Rolle spielen. Für den Fall, dass Gegenstände, die im Miteigentum der Eheleute stehen, an den anderen Ehegatten übereignet werden müssen, kommt eine Ausgleichszahlung zu Gunsten desjenigen in Betracht, der sein Eigentum verliert.“(Quelle: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli…)

Aus Deiner Frage geht leider nicht hervor, wer die Dinge bezahlt hat. das spielt meiner Meinung nach auch eine Rolle wenn man festlegen möchte, wen die Dinge gehören. Vielleicht hilft es auch, die Sache grob auszurechnen und offen anzusprechen. Entschuldige Dich dabei bitte nicht. In Scheidungsprozessen tauchen oft ähliche Fragen auf und grundsätzlich gilt: Es wird alles schriftlich geregelt, dabei ist es wichtig, seine Forderungen so klar wie möglich zu formulieren.

Danke für Deine schnelle Antwort, geholfen hats leider nicht, nachdem wir nicht verheiratet sind. Bezahlt haben wir die Sachen gemeinsam, weil alles Geld in einen Topf kam. Ich stand mit meinem Namen gerade.

Ich denke bei so einer Beziehung die über Jahre ging,sollte man nicht zu kleinlich werden. Das kostet Energie und letztlich Geld. Ein Anwalt kostet vermutlich mehr als was er sich in die Tasche gesteckt hat. Wem bringt es was sich darum zu streiten, wenn es eigentlich keiner braucht.
Er geht ohne Kinder und wird damit auch erstmal zurecht kommen müssen.Gönnen Sie ihm die paar Euro einfach. Wenn man etwas zu unrecht verloren hat, bekommt man es auf eine andere Art wieder.
An Geld erinnert man sich nach kurzer Zeit nicht mehr, an Streitereien lange.
Rechtlich gesehen stehen Ihnen die Sachen zu die Sie auch gekauft haben auf Ihren Namen, egal wer sie bezahlt hat.
Legen Sie diese Energie in die Kinder, die profitieren mehr davon.
Ein dennoch zufriedenes Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen.
Lg Susanne