Ich habe mir am 24.02 ein MFH gekauft

… Notarvertrag. In diesem Notarvertrag steht eine 3-Wochenfrist für die Kaufpreiszahlung auf ein Anderkonto. Vorraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit sind Notar ist angewiesen, mit dem hinterlegten Steigpreis die dinglich gesicherten Gläubiger abzulösen und den Restbetrag zuzuglich Zinsen abzüglich Kontoführungsgebühren entsprechend der Weisung des Verkäufers auszuzahlen, sobald…adie nachstehend zugunsten des Käufers bewilligte Eigentumsübertragungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, und dieser lediglich die vorgenannten zurzeit im Grundbuch eingetragenen Belastungen im Range vorgehen, sowie diejenigen, die der Käufer selbst zur Finanzierung des Kaufpreises bestellt,…b dem amtierenden Notar die Verzichtserklärungen wegen der gesetzlichen Vorkaufsrechte vorliegen,…c dem amtierenden Notar die Löschungsunterlagen wegen der zu löschenden Rechte vorliegen. Ende! Die Eigentumsübertragungsvormerkung wurde am 25.04 eingetragen. Die Grundschuldnotarvertrag wurde am 29.03 unterschrieben.Die Rangbescheinigung hat die Sparkasse am 19.04 erhalten. Der Notar hat dann am 26.04 zur Zahlung Kaufpreis aufgefordert. Am 30.04 ist Kaufpreis vollständig auf Anderkonto bezahlt worden. Das Geld ist vom Anderkonto an die Gläubiger ausgezahlt worden. Am 9.05 ist die Verkäuferin vom Kauf zurück getreten, wegen Fristablauf nach 3 Wochen 16.03.12. Die Anzahlung von 10 % will sie behalten, weil im Notarvertrag steht dass die Anzahlung bei nicht fristgerechter Zahlung verfällt.
Kann man zurücktreten wenn das Geld nicht mehr auf dem Anderkonto ist? Hätte der Notar nach Einischt im Grundbuch vor Notarvertragunterzeichnung erkennen müssen, dass die 3 Wochen nicht ausreichen die Auflassungsvormerkung einzutragen? Der Notar hat nach Aufforderung Rechtspfleger Stellungnahme Rücktritt nicht reagiert bzw. geantwortet! Darf der Notar sich so verhalten? Gruss Medhanie

Hallo!
Sorry, aber ich befürchte, dass Du bei mir an der falschen Stelle bist. Das sieht nach einem Fall für einen Rechtsanwalt aus, ich bin jedoch Bauingenieur (noch dazu im Bereich Ingenieurbau - Brücken, Tunnels und so …).
Habe selbst vor einiger Zeit eine ETW gekauft. Soweit ich mich erinnere gab es auch eine 3-wöchige Frist, die jedoch erst mit dem Eintreten der Fälligkeitsvoraussetzungen begann. Das Geld lief allerdings nicht über ein Anderkonto, sondern ging von meiner Bank direkt an den Verkäufer. Drei Wochen erscheinen auf jeden Fall zu knapp für die Abwicklung der ganzen Vorgänge, noch dazu wenn Behörden im Spiel sind. Aber wie gesagt: das ist wohl was für einen Rechtsanwalt.
Viel Glück, Martin

Ihre teilweise Wiedergabe aus dem Vertrag betrifft offensichtlich n i c h t die für die Kaufpreiseinzahlungspflicht maßgebliche Betimmung. Ich vermute, dass die Einzahlung binnen drei Wochen nach Vertragsabschluss zu geschehen hatte. Oder? Ihre Text-Wiedergabe betrifft wahrscheinlich die Auszahlungsvoraussetzung an den Verkäufer. Denn die einzelnen Punkte (wie z.B. die Eintragung der Vormerkung) haben wenig Sinn für Ihre Einzahlungspflicht, aber für die Auszahlung an der Verkäufer.–
Dennoch halte ich den Rücktritt und die 10-%-Klausel für nicht rechtens, und zwar schon aus dem einfachen Grunde: Durch den Rücktritt wäre der Vertrag rückabzuwickeln (welches der Verkäufer durch zu spätes Erklären vereitelt hat: Auszahlung an die Gläubiger ist nicht rückabwicklungsfähig). Ferner ist auf der Grundlage des Vertragstextes zu prüfen, ob der Verkäufer zunächst eine Frist setzen mußte.

Hallo Herr Gintemann,
danke für die Antwort! Ich sehe es ähnlich. Eine Frage stellt sich mir noch, muss bei der Rückabwicklung der Geldtransfer genauso abgewickelt werden wie bei Zahlung, oder kann die Verkäuferin rein theoretisch, dass Geld woanders besorgen und mich damit auszahlen?

Nun bin ich im Grundbuch eingetragen! Die Verkäuferin und Ihre Tochter wohnen in diesem Haus in der EG Wohnung. Es hieß bisher, dass kein Mietvertrag existiert, mir wurde auch keiner übergeben! Auf einmal heißt es nach Aufforderung zur Räumung , dass ein langfristiger Mietvertrag existiert! Was kann ich tun um diese Betrüger aus der Wohnung zu kriegen, wenn nun doch ein Mietvertrag existiert.

Danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen!

Gruss
Melon

Woher der Verkäufer das Geld nimmt, ist unwichtig. Der Verkäufer war bisher Eigentümer und kann keinen Mietvertrag an seiner eigenen Sache haben. Ein solcher Vertrag wäre unlogisch.

Hallo,
Die Verkäuferin und ihre Tochter hatten gemeinsam in der Wohnung gewohnt.
Beide sind auf dem Einwohnermeldeamt in der Wohnung gemeldet.
Ist in dieser Konstellation überhaupt möglich dass die Tochter Hauptmieterin ist?

Gruß
Melon

Woher der Verkäufer das Geld nimmt, ist unwichtig. Der
Verkäufer war bisher Eigentümer und kann keinen Mietvertrag an
seiner eigenen Sache haben. Ein solcher Vertrag wäre
unlogisch.