die Fakten:
Kleinbetrieb, Gastronomie, der Chef ein Arschloch (es geht ihm viel um Machtdemonstration).
Nach dem mir die Geschehnisse der vergangenen Wochen zu bunt wurden habe ich mich entschlossen zu kündigen. Ich habe letzte woche die ordentliche Kündigung zum 01.09. eingereicht,
Heute wurde ich nun ins Büro zitiert und sollte einen Aufhebungsvertrag zm 15.08. unterschreiben in dem 1. nicht geregelt ist, ob ich meine urlaubstage ausgezaht bekomme.
2. in dem handschriftlich Dinge gestrichen wurden und der 3. Keine Originalunterschrift des Chef enthält sondern lediglich eine digiztal eingescannte.
Ich bräuchte jetzt mal jemaden, der mir genau sagen kann was ich nun tun soll (ausser den aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben, mal ganz abgesehen davon, dass er eh keinen Bestand hätte, soviel weiss ich schon) und woarfu ich mich nun berufen kann, damit sie meine Kündigung entgegennehmen.
Was soll der Arbeitgeber entgegennehmen, wenn Du Deine Kündigung bereits vergangene Woche eingereicht hast?
Aus Sicht des Betriebes ist es nachvollziehbar, den Mitarbeiter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von Hals und Kasse haben zu wollen. Aber der Mitarbeiter müsste mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er sich auf einen Aufhebungsvertrag einlässt und damit eine Sperre beim Arbeitslosengeld riskiert. Der Arbeitsvertrag wird natürlich nicht unterschrieben und die Arbeitskraft bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist zur Verfügung gestellt. Wenn der Chef das nicht will, kann er den Mitarbeiter bei vollen Bezügen freistellen. Wird durchaus gemacht, aber doch nie und nimmer ein Aufhebungsvertrag eingegangen.
Ich nehme an, Du meinst zum 31.08., oder?
Zum 01. eines Monats dürfte nur dann möglich sein, wenn es ausdrücklich im Vertrag so vereinbart ist, ansonsten gibt der § 622 BGB nur den 15. oder das Monatsende her.
Warum meinst Du, dass der Aufhebungsvertrag keinen Bestand hätte?
Nur, weil die Unterschrift im Original fehlt?
Mal angenommen, Du setzt eine Originalunterschrift darunter und Cheffe holt das nach …
So genau weiß ich allerdings nicht, was Du hören/lesen möchtest.
Natürlich solltest Du den Vertrag nicht unterschreiben, aber das willst Du ja ausdrücklich nicht als Tipp.
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die im Arbeitsrecht schriftlich erfolgen muss.
Da muss niemand der anderen Seite zustimmen, lediglich den Empfang muss Du im Zweifel nachweisen.
Ansonsten mache halt das, was Du ohne die Aufhebung auch machen würdest: Komme Deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nach und sage am 31.08. zum Feierabend „Tschüss!“.
Bitte prüfe dringend den Kündigungstermin! Beachte die Aussage von Guido:
Was mit dem Aufhebungsvertrag machen?
Bitte den Chef, den nochmals auszudrucken. Aber bitte auf vierlagigem Papier, Charmin oder Hakle würde sich anbieten. Dann dürfte ihm der Verwendungszweck klar werden.
Wenn der Aufhebungsvertrag für dich positive Regelungen enthielte, etwa eine Abfindung, dann könnte man sich überlegen, ob diese den Nachteil des vorgezogenen Vertragsendes wett machen.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zu einer einseitigen Kündigung.
EIne Kündigung muss niemals vom Vertragspartner „angenommen / akzeptiert“ werden, wenn die Kündigung rechtmäßig ist und dem Partner rechtzeitig zugegangen ist, dann ist sie automatisch wirksam.
Aufhebungsverträge ersetzen eine einseitige Kündigung durch eine zweiseitige Erklärung, den Vertrag „in beiderseitigem Einverständnis“ aufzuheben. Diese werden Arbeitnehmern gerne mal angeboten, wenn man diese vorzeitig loswerden will, oder wenn der AN Kündigungsschutz genießt.
Zur (nicht gestellten) Frage, welche Rechte du bezüglich deiner Urlaubstage hast, solltest dir dringend Antworten holen, also stelle diese Frage!
Soo wild sehe ich die Dringlichkeit angesichts der Existenz des [§ 133 BGB][1] nicht - man kann sich im Zweifel halt die Erklärungen sparen und ein nervender Ex-Arbeitgeber in spe kommt gar nicht erst auf die Idee, das man daraus etwas stricken kann (bei der Idee wird es dann auch bleiben).
16 Tage?? Welcher Monat hat 32 Tage??? Ich rede von 15,5 Tagen! Oder falls es sich um einen Februar gehandelt haben sollte, rede ich natürlich von 14 bzw. 14,5 Tagen in einem Schaltjahr. Oder, falls es sich um April, Juni, September oder November handeln sollte, von 15 Tagen. Also um durchschnittlich 15,21875 Tage.