Ich habe von meinem Stromanbieter 150 EUR Stromgeld zurückerstattet bekommen werde die bei SGB II angerechnet?

Ich habe von meinem Stromanbieter 150 EUR Stromgeld zurückerstattet bekommen werde die bei SGB II angerechnet?

Hi,

Sofern deine Nebenkosten bis jetzt über ALG 2 bezahlt wurden, wird dir das angerechnet.

Lg

Seit wann fallen Stromkosten in den Bereich der Nebenkosten welche von der Arge übernommen werden? Natürlich werden diese 150 Euro nicht angerechnet.

Wenn man folgendes zugrunde legt:

Übernahme von Stromschulden bei SGB II- Empfängern
Gem. § 22 Abs. 5 SGB II können bei SGB II- Empfängern Schulden, insbesondere Stromschulden, übernommen werden. Voraussetzung ist hier, dass Kosten für die Unterkunft bewilligt wurden und die Schuldenübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Dem zuständigen Amt wird bei seiner Entscheidung somit grundsätzlich ein Ermessen eingeräumt, ob die Schulden übernommen werden.

Da man bei einer Rückzahlung das Geld nie aufgewendet hat wird es an den Bedarf angerechnet.

@valdez65

du hast Recht:

Gemäß § 20 I 1 SGB II (Sozialgesetzbuch II) sind die Stromkosten im Regelbedarf eines Hartz-IV-Empfängers enthalten. Ist sein Stromverbrauch aber nicht sehr hoch und erhält er daher einen Teil der Stromkosten zurückerstattet, kann er das Geld behalten, ohne dem Arbeitsamt etwas davon abgeben zu müssen.