A ist völlig korrekt.
B müsste so heißen: „Lassen Sie es mich bitte wissen…“ Das „es“ muss nach dem „Sie“ eingefügt werden.
C und D werden eigentlich nicht genutzt.
Bei einem förmlichen Gespräch/Schreiben würde ich mich evtl. anders ausdrücken.
„Bitte informieren Sie mich darüber welche Entscheidungen Sie mit ihm getroffen haben.“
Bei dem Nebensatz „welche …“ handelt es sich um einen Objektsatz, und zwar in Form eines → „freien Relativsatzes“. Frei, weil „welche“ sich auf „Vereinbarung“ bezieht und nicht als Relativpronomen auf ein Nomen/Pronomen im Hauptsatz.
Freie Relativsätze können im Vorfeld und im Nachfeld stehen. Daher ist A und C korrekt.
Variante B: Da es sich zugleich um einen Objektsatz handelt, ist ein „es“ als vorwegnehmendes Objekt-Korrelat zwar äußerst überflüssig, aber nicht falsch. Aber Wortstellung beachten! „Lassen Sie es mich wissen …“
Variante D: Im nachgestellten Hauptssatz wird man nicht „es“, sondern „das“ schreiben. Ist überflüssig, kann aber der Betonung im Redefluß dienlich sein.
„Welche Vereinbarung Sie mit ihm getroffen haben, lassen Sie mich das bitte wissen“
oder besser:
„Welche Vereinbarung Sie mit ihm getroffen haben, das lassen Sie mich bitte wissen“