Ich habe zu schnell gehandelt, und in dem

… Alleinverkaufsvertrag mit einem Makler ein Kreuz gesetzt, das den Makler dazu berechtigt, sofort nach Unterschrift des Vertrags mit seiner Tätigkeit zu beginnen, und somit das weiter oben genannte Widerrufsrecht 2 Wochen ausser Kraft setzt. Ist dies rechtlich und aus Verbraucherschutzsicht überhaupt erlaubt?
Bitte um schnelle Antwort, so dass ich ggf noch während der Frist von 2 Wochen aktiv werden kann.
Danke!

Hallo Peter,

ich bin überfragt und antworte nun aus meinem Bauchgfühl! Das Widerrufrecht ist ein Gesetz welches sich nicht mit einer Unterschrift aushebeln lassen kann PUNKT!
Ein weiteres Bauchgefühl sagt mir, dass der Makler nicht seriös ist.

Kläre den Abschluss unbedingt mit einer Verbraucherzentrale ab und lasse dich ggfs. Rechtlich beraten.

Ich hoffe dir konnte das ein wenig helfen.

Besten Gruß

Enrico