Hallo,
es geht nicht darum, ob dies grundsätzlich verwerflich ist.
Sondern in diesem gesonderten Fall sind nun „Probleme“
aufgetreten, welche ich hier nicht weiter erläutern möchte.
Und deshalb würde mich einfach mal interessieren, ob es
grundsätzlich möglich ist solche Verträge aufzusetzen.
sicherlich, wenn beide Vertragsparteien einverstanden sind…
Man muss doch die Möglichkeit haben kündigen zu können?
die gibt es sicherlich und sind bestimmt auch in dem Vertrag vereinbart.
Man erhält z.B. eine bestimmte Ausbildung vom Arbeitgeber bezahlt und verpflichtet sich im Gegenzug 3 Jahre beim Arbeitgeber zu bleiben.
Sollte man doch kündigen wollen ist eben eine gewisse Summe oder die ganzen Ausbildungskosten zurückzuzahlen.
Das ist ganz legal…einfaches Beispiel dazu aus eigener Erfahrung:
Einstellung bei Stadtverwaltung, obwohl abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau
nach 2 Jahren konnte man sich zum Angestelltenlehrgang I anmelden (ist dann der gleiche Abschluß als wenn man eine Ausbildung Verwaltungsfachangestellte mit 3 Jahren macht).
Die Kosten des Angestelltenlehrgang I hat die Stadtverwaltung übernommen, im Gegenzug Verpflichtung mindestens 3 Jahre bei Stadtverwaltung zu bleiben. Wenn nicht, dann war vereinbart, dass man je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses nach Abschluß und Bestehen des Lehrgang gewisse Summen zurückzuzahlen hätte. Also Kündigung z.B. nach 2 Jahren, dann 1/3 zurückzahlen.
Wer das nicht will, muß eben bleiben…oder versuchen Vertrag zu ändern…
Viel Gruß von Tara