Ich hänge hier bis Ende 2015 fest

Hallo zusammen,
ein Kollege hat die Tage diesen Satz fallen lassen.
Ist es wirklich möglich das man mit einem Vertrag „geknebelt“ wird?
Er ist gerade befördert worden anscheinend mit der Bedingung, dass er mindestens 3 Jahre bleibt.

Ist das wirklich möglich?
Hat man hier nicht die Möglichkeit zu kündigen?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Hallo,

was ist daran so verwerflich, das ein Arbeitgeber für eine besondere Förderung eine Gegenleistung fordert?

hth

Hallo,

es geht nicht darum, ob dies grundsätzlich verwerflich ist.

Sondern in diesem gesonderten Fall sind nun „Probleme“ aufgetreten, welche ich hier nicht weiter erläutern möchte.
Und deshalb würde mich einfach mal interessieren, ob es grundsätzlich möglich ist solche Verträge aufzusetzen.

Man muss doch die Möglichkeit haben kündigen zu können?

Grüße

Hallo,

es geht nicht darum, ob dies grundsätzlich verwerflich ist.
Sondern in diesem gesonderten Fall sind nun „Probleme“
aufgetreten, welche ich hier nicht weiter erläutern möchte.
Und deshalb würde mich einfach mal interessieren, ob es
grundsätzlich möglich ist solche Verträge aufzusetzen.

sicherlich, wenn beide Vertragsparteien einverstanden sind…

Man muss doch die Möglichkeit haben kündigen zu können?

die gibt es sicherlich und sind bestimmt auch in dem Vertrag vereinbart.
Man erhält z.B. eine bestimmte Ausbildung vom Arbeitgeber bezahlt und verpflichtet sich im Gegenzug 3 Jahre beim Arbeitgeber zu bleiben.
Sollte man doch kündigen wollen ist eben eine gewisse Summe oder die ganzen Ausbildungskosten zurückzuzahlen.

Das ist ganz legal…einfaches Beispiel dazu aus eigener Erfahrung:
Einstellung bei Stadtverwaltung, obwohl abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau
nach 2 Jahren konnte man sich zum Angestelltenlehrgang I anmelden (ist dann der gleiche Abschluß als wenn man eine Ausbildung Verwaltungsfachangestellte mit 3 Jahren macht).
Die Kosten des Angestelltenlehrgang I hat die Stadtverwaltung übernommen, im Gegenzug Verpflichtung mindestens 3 Jahre bei Stadtverwaltung zu bleiben. Wenn nicht, dann war vereinbart, dass man je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses nach Abschluß und Bestehen des Lehrgang gewisse Summen zurückzuzahlen hätte. Also Kündigung z.B. nach 2 Jahren, dann 1/3 zurückzahlen.
Wer das nicht will, muß eben bleiben…oder versuchen Vertrag zu ändern…
Viel Gruß von Tara

1 Like

Hallo Tara,

danke, Du hast mir ein wenig weiter geholfen.

Sind solche Verträge denn auch üblich, wenn es sich hierbei weder um eine Ausbildung noch um eine vergleichbare Weiterbildung handelt?
Also lediglich eine Beförderung?

Danke, Grüße

Hallo

Man müsste den Wortlaut der Bindungsvereinbarung kennen, um hier etwas dazu sagen zu können. Möglich und üblich ist erst einmal viel, aber sehr viele Vereinbarungen aus der Praxis sind schlicht unwirksam. Die Beförderung an sich an eine Bindung zu koppeln dürfte überwiegend unwirksam sein. Bisher stochern wir hier aber nur im Dunkeln rum. Wie sieht diese „Bindung“ denn überhaupt aus? Sprechen wir hier vielleicht eher über ein Wettbewerbsverbot? Was passiert denn überhaupt genau, wenn der AN sich was Neues sucht?

Gruß,
LeoLo

Servus,

eine Kündigung ist meist auch bei solchen Verträgen möglich, allerdings kann es sein, dass der Arbeitgeber bestimmte Leistungen, die er im Vertrauen auf die langjährige Mitarbeit des Mitarbeiters übernommen hat, anteilig zurück fordert.

Konkret gibt es z.B. Arbeitsverträge bei denen die Umzugskosten übernommen werden, sollte der Mitarbeiter mindestens 3 Jahre in der Firma bleiben. Geht er früher, muss er anteilig zahlen.

Oder die Firmenwagen-Regelung kann entsprechende Klauseln umfassen.

Oder bestimmte Software-Angebote, die privat nur so lange genutzt werden dürfen, wie das Beschäftigungsverhältnis anhält (z.B. verbilligte Office-Versionen).

u.v.m.

Gruß,
Sax