Liebe Experten,
kann mich jemand darüber aufklären, ob es erlaubt, bzw. legal ist auf sein KFZ großflächige Aufkleber mit dem Schriftzug „POLICE“ zu kleben, sagen wir mal quer über die Seite? Ich hatte nämlich neulich eine Stammtischdiskussion, ob so ein „Scherz“ gegen geltendes Recht, bzw. Erlasse, Urteile verstösst?
Danke für Informationen
Hallo!
Keine Paragraphen, keine spezielle Meinung, aber ein interessanter Link.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,517889,00…
Gruß
Cheistian
Nun gut aber da steht eben nicht großflächig POLICE drauf und die blauen Lampen wurden ja bemängelt.
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Nun gut aber da steht eben nicht großflächig POLICE drauf und
die blauen Lampen wurden ja bemängelt.
Das mit den Lämpchen ist sicher gesetzlich geregelt.
Die Aufschrift „Police“ wird in Deutschland sicher nicht verboten sein, genau so wenig wie eben „Streifenwagen“. Beides sind ja keine gängigen Aufschriften auf Dienstfahrzeugen. Auch die grün-weiße Lackierung ist kein Problem, schließlich werden ausgemusterte Fahrzeuge so verkauft. Wie es hingegen mit „Polizei“ aussieht, weiß ich nicht. Ich denke aber, rechtlich bedenklich wird es erst, wenn der Fahrer eines solch dekorierten Fahrzeuges meint als Staatsorgan in Erscheinung treten zu müssen.
Es wird sich sicher noch ein Experte finden lassen, der Licht ins Dunkel bringt. Schaun mer mal…
Gruß
Christian
Hallo Diogenes,
die Grenzen im Tun setzt m.E. der § 132 StGB („Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“).
Allein das witzig-provokante Design eines Autos in der geschilderten Form reicht da nicht aus. Die betreffenden Spaßvögel können sich jedoch des gesteigerten Interesses der örtlichen Gendarmen sicher sein. Und das wiederum kann auch ganz schön nervig sein…
Dachsgruß
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Danke Dir für die info.Wie erwähnt handelte es sich um eine blosse Stammtischdiskussion, ich gehe mal davon aus, dass 99% der Autofahrer nicht so dumm sind einen solchen Schriftzug anzubringen.
Hi Diogenes,
da ging neulich etwas durch die Medien,
dass eine Hausfrau sich zum Einkaufen vor einen Laden auf den Bürgersteig stellte und ein Blaulicht aufs Autodach klemmte, und der Polizei als Begründung sagte, so habe sie keine Probleme einen Parklatz zu finden.
Gruß
BT
Moin,
eine Aufschrift wie „Police“ verstösst nicht gegen geltendes Recht.
Selbst ausrangierte Fahrzeuge der State-Police oder Highway-Patrol dürfen völlig legitim im Strassenverkehr in Deutschland benutzt werden, müssen aber natürlich der StVZO entsprechen.
Das heisst: Kein Blaulicht oder, wie in den USA in manchen Bundesstaaten üblich, Rotlicht.
Teilweise verstossen auch die Rammbügel gegen das Gesetz.
Die Aufschrift allein hingegen ist völlig ok.
Auch die bereits erwähnten ausrangierten Polizeifahrzeuge sind ok.
Nicht erlaubt ist die Aufschrift „Polizei“.
Hier in Hamburg fuhr eine ganze Zeit ein ausrangierter Polizei-Bulli mit der Aufschrift " ZEILIPOP" rum 
Allerdings ohne Blaulicht.
Gleiches gilt für ausrangierte Fahrzeuge der Bundeswehr, des Rettungsdienstes oder des THW.
Unter http://www.vebeg.de/web/de/verkauf/browse.htm?DO_SUC…
kann man zwar die Autos mit Beschriftung und Blaulicht erwerben, muss diese aber entfernen.
Gruss Jakob
Moin,
http://www.q-bee.de/_gif/polente.jpg
Grüße
Det
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