Ich hatte bei Anmietung der Wohnung nur EINEN

… Briefkastenschlüssel ausgehändigt bekommen war wohl nur noch dieser eine vorhanden. Nun ist dieser nach 5 Jahren abgebrochen. Der Vermieter hat ein neues Schloss eingebaut und ich soll die Kosten von 30,-Euro dafür tragen. Ist das rechtens?
MFG. KB

… Briefkastenschlüssel ausgehändigt bekommen war wohl nur
noch dieser eine vorhanden. Nun ist dieser nach 5 Jahren
abgebrochen. Der Vermieter hat ein neues Schloss eingebaut und
ich soll die Kosten von 30,-Euro dafür tragen. Ist das
rechtens?

  1. FAQ 1129, das wird gelöscht werden!
  2. auch mit dem 2. Briefkastenschlüssel wäre das Schloss mit dem darin steckenden Schlüsselteil ja wohl nicht aufzubekommen.
    Also muss ´n neues Schloss her und der Verursacher, also der Mieter der den Schlüssel abgebrochen hat, trägt dafür (Kleinreparaturklausel) die Kosten.
    MfG ramses90

MFG. KB