Ich hatte einen Ausländischen Führerausweis

… und musste eine Test fahrt machen.Da er nicht guter laune wahr und mir gesagt hat ich währe zu wenig Agresiv gefahren, könne er mich nicht den Führerschein geben.Ich möchte fragen ob das was nützt eine Stellungsnahme schriftlich oder münlich zu machen.Ich bin Schweizer und fahre im Ausland schon über 20 Jahre.
Schlecht bin ich nicht gefahren, vieleicht ein bischen vorsichtiger als im Ausland.

Hallo,

Da er nicht guter laune
wahr und mir gesagt hat ich währe zu wenig Agresiv gefahren,
könne er mich nicht den Führerschein geben.

Dann wechsel die Fahrschule und mache eine neue Testfahrt mit einem anderen Prüfer, oder wähle den Rechts,- und Klageweg.

Wer klagt ist Beweispflichtig.

Ansonsten sind Deine Erzählungen hier aus Deiner Subjektiven Sichtweise hier für uns unbewertbar.

MfG

Hi

Wie schon der andere User schrieb , ist die Aussage unbewertbar , zumal auch nicht hervorgeht um welche Länder es sich handelt.

Ich bin Deutscher und fahre auch sehr viel im Ausland , meisst Frankreich , Belgien , Schweiz , aber auch schon mal Italien oder Holland , aber eher seltener und besitze aus diesem Grunde einen Internationalen Führerschein , der aber in kürze Abläuft und dann durch den neuartigen Chip Führerschein ersetzt wird .
mit diesem Internationalen Führerschein darf man 10 Jahre in einem Fremden Land fahren , ohne das man eine Nachprüfung machen muss .

in wiefern das in 2 Jahren , mit dem Ablauf diesen Scheines noch der Fall ist , kann ich jetzt allerdings nicht sagen

( Es handelt sich um einen Führerschein für PKW - LKW bis 7,5 To )

Toni

mit diesem Internationalen Führerschein darf man 10 Jahre in
einem Fremden Land fahren , ohne das man eine Nachprüfung
machen muss .

in wiefern das in 2 Jahren , mit dem Ablauf diesen Scheines
noch der Fall ist , kann ich jetzt allerdings nicht sagen

Moin,

wenn du nicht aus dem europäschen Wirtschaftsraum stammst und in Deutschland „einen Wohnsitz gründest“ gilt dein ausländischer Führerschein nach 6 Monaten nicht mehr.

Er muss „umgeschrieben werden“ wobei dieser Begriff meiner Meinung nach irreführend ist. Nur wenn das Ausstellungssland hier aufgeführt ist http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_11.php kann der Führerschein direkt umgetauscht werden, in den meisten Fällen ohne zusätzliche Prüfung.

Hast du deinen Führerschein in einem andern Land gemacht dann musst du eine theoretische sowie praktische Prüfung ablegen. Allerdings musst du keine Fahrstunden nehmen. Es kann allerdings sinnvoll sein, freiwillig ein paar Stunden zu nehmen.

Und dann geht es dir wie allen anderen auch: Wenn der Prüfer schlechte Laune hat hast du verloren :frowning:

Gruß

heavyfuel