… Fahrschulauto. Ich wollte aus der Parklücke raus und auf einmal war dort das Fahrschulauto. Ich bin ihm in die Seite gefahren. War zum Glück nicht sehr doll, da das Fahrschulauto mit dem Fahrschüler langsam war. Eigentlich bin ich davon überzeugt, dass ich Schuld habe. Wir haben die Daten aufgenommen, habe mich dann nochmal beim Fahrschüler entschuldigt und dann war es auch in Ordnung. Was mich verwirrt ist, dass der Fahrlehrer mich ein paar Mal gefragt hat, ob alles in Ordnung ist und wenn nicht soll ich mich bei ihm in der Fahrschule melden. Warum? Ich bin doch Schuld und wenn mir was passiert muss ich mich doch nicht bei dem Unfallopfer melden. Bitte um Aufklärung, was er damit meint. Danke!
Hallo,
der Fahrschullehrer wollte wohl nur höflich sein. Regress können Sie aufgrund des Verschuldens nicht nehmen. Melden Sie alles zugig Ihrer Haftpflichtversicherung. Die Regulierung wird dann übernommen.
Viele Grüße
Thomas Brunow
Ich bin die Sache nochmal im Kopf durchgegangen. Genau genommen ist er mir in die Seite gefahren, aber es ist dennoch meine Schuld, weil ich mich ja nicht auf der Strasse (Vorfahrt), sondern auf dem Seitenparkstreifen befand, richtig?
Um die Sache bewerten zu können, benötige ich eine detaillierte Beschreibung des Schadenherganges. Hilfreich wäre eine Skizze. Wenn er Ihnen ins Auto gefahren ist, spricht zumindest der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden der Gegenseite.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Rechtsanwalt
Vertrauensanwalt des Volkswagen Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht
Ich bin die Sache nochmal im Kopf durchgegangen. Genau
genommen ist er mir in die Seite gefahren, aber es ist dennoch
meine Schuld, weil ich mich ja nicht auf der Strasse
(Vorfahrt), sondern auf dem Seitenparkstreifen befand,
richtig?
Unfall mit Fahrschule
Hallo isolde567,
denke der Fahrlehrer wollte nur nett, freundlich und hilfsbereit dein…
Die Schuldfrage ist m.E. unstrittig, vor allem und gerade dann, wenn Sie rückwärts in den laufenden Verkehr hinein jemandem in die Seite fahren…
Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung und gut ist.
Viele Grüsse
A.Schüler
Halli Isolde
aus der parklücke am farbahnrand raus, gilt 10 StVO wer anfährt… ist schuld.
aber gesteigerte aufmerksamkeit beim farlehrer, d.h. er muß die situation weiter vorhersehen als der schüler, er muß rechtzeitig reagieren.
z.b. mithaftung fahrschule 1/3 wenn das schulfahrzeug noch mehr wie 3 autolängen entfernt war und z.b. dein fahrzeug schon in schrägstellung, also leich in die straße eingefahren. hiert hätte der fahrlehrer reagieren müssen.
mitschuld fahrschulfahrzeug kommt aber auf ganz genaue konkrete situation an !
aus parkbucht auf parkpläzte z.b. supermarkt = z.b. rückwärts rausfahren und schulfahrzeug auf straße zwischen den parkbuchten und langsam, z.b. schrittgeschwindigkeit = volle schuld bei dir.
vielleicht wollte der fahrlehrer ja auch nur nett sein, und war wirklich besorgt das kein personenschaden passiert ist ?
vielleicht konnte ichz etwas helfen
grüße hook
Vllt. war es nur ein extrem besorgter Fahrlehrer.Letztendlich kann es dem Anspruchsteller eines nicht selbst verschuldeten Unfalls egal sein, ob der Verursacher sich verletzt, ein Trauma oder Gewissensbisse hat, er hat nichts damit zu tun. Dem Entsprechend musst du dich auch nicht melden, wenn du dir etwas getan hättest, sofern du alleiniger Verursacher bist, bzw. auch wirklich 100% Schuld hast.
Offensichtlich war es dem Fahrlehrer einfach nur wichtig, dass es dir gut geht. Wäre doch sehr lobenswert… :o)